Präzedenzfall

Gericht sagt Nein zu Netzsperren – Filmindustrie scheitert gegen Swisscom

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von Fabio Vonarburg, Watson

Über den juristischen Weg versucht die Filmindustrie Netzsperren einzuführen. Jetzt musste sie aber eine Niederlage einstecken.

(Source: kantver / Fotolia.com)
(Source: kantver / Fotolia.com)

Seit dem Ja zum Geldspielgesetz geht das Gespenst der Netzsperren um: Die Angst, dass nach den Netzsperren für ausländische Glückspiel-Webseiten bald auch die ersten illegalen Streamingseiten wie kinox.to gesperrt werden. Wer dies befürchtet, der kann jetzt kurz durchatmen. Die Filmindustrie scheiterte mit dem entsprechendem Versuch vor dem Berner Handelsgericht, wie der Bund berichtet.

Und zwar hatte der älteste Filmverleih der Schweiz gegen die Swisscom geklagt. Der Vorwurf: Der Telekomkonzern trage eine Mitverantwortung an den Urheberrechtsverletzungen, die illegale Streamingseiten begehen. Und so verlangte Praesens-Film, dass das Unternehmen bei solchen Plattformen eine Netzsperre einrichtet. Davon will die Swisscom nichts wissen und bekam jetzt von den Richtern recht.

Die Swisscom als Provider stünde sehr weit hinten in der Handlungskette, so die Begründung der Richter im Urteil vom Montag. Weiter vorne wären jene, die die Filme gespeichert hätten, jene, welche das Portal unterhalten und jene, welche die Server betreiben.

Zudem stellten die Richter infrage, ob die Massnahme der Netzsperren in diesem Fall verhältnismässig wären. Ihr Argument: Der Filmverleih habe noch nicht alle anderen Mittel ausgeschöpft. So hat Praesens-Film die Betreiber der Server weder per Einschreiben abgemahnt, noch eine Strafanzeige gegen sie eingereicht.

Der Anwalt des Filmverleihs verzichtet gegenüber Watson auf eine Stellungsnahme. Man müsse das Urteil zuerst gründlich analysieren.

Kommunikativer ist die Swisscom. Die Swisscom begrüsse den Entscheid des Gerichts, die verlangten Netzsperren abzuweisen, "und seine Einschätzung, dass Swisscom nicht Teilnehmerin einer Urheberrechtsverletzung ist", schreibt Sprecherin Sabrina Hubacher. Weiter führt Hubacher aus: "Gemäss dem Urteil besteht im Schweizer Recht keine Grundlage für eine Pflicht von Internet Access Providern, den Zugang zu Domains zu sperren. Der Access Provider stellt seinen Kunden lediglich einen Zugang zum Internet in seiner Gesamtheit zur Verfügung."

Damit hat die Filmindustrie bei ihrem Versuch einen Präzedenzfall zu schaffen, einen Dämpfer erlitten. Denn wenn das Gericht dem Filmverleih recht gegeben hätte, hätte die Filmindustrie auch gegen andere Schweizer Provider vorgehen und weitere Netzsperren verlangen können. Darum sagte auch der Richter bei der Verhandlung vor über einem Jahr: "Es ist in jeder Hinsicht ein spezielles Verfahren. Für beide Parteien steht viel auf dem Spiel."

Noch hat die Swisscom den Angriff aber noch nicht komplett abgewehrt. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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