Update: Der 5G-Krach in Luzern wird zum Rechtsstreit
Der 5G-Streit zwischen Swisscom und der Stadt Luzern ist nun ein Rechtsstreit. Der Telko hat Beschwerde eingereicht. Swisscom sieht den Ausbau ihrer Antenne als ordnungsgemäss bewilligt, im Gegensatz zu den Anwohnern und der Stadt Luzern.
Update vom 12.05.2020:
Im Streit um die 5G-Antenne auf dem Dach der Uni Luzern hat die Swisscom eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Damit ist die umstrittene Aufrüstung der Antenne seit dem 23. März ein Fall für das Luzerner Kantonsgericht, wie die "Luzerner Zeitung" schreibt. Nach Beschwerden von Anwohnern habe die Stadt Luzern von der Swisscom mehrfach die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verlangt, was der Telko verweigerte.
Am 11. März 2019 habe die städtische Fachstelle Umweltschutz bestätigt, dass Swisscom die Bagatellkriterien für die Änderung an bestehenden Mobilfunkanlagen eingehalten habe. Wenige Tage später, am 19. März, habe der Kanton Luzern ein Schreiben herausgegeben, welches das Bagatellverfahren fortan verunmöglicht habe. Während die Swisscom den Ausbau als ordnungsgemäss bewilligt sehe, vertrete die Stadt Luzern den Standpunkt, dass das Bagatellverfahren keine Bewilligung sei.
Die 5G-Kritiker unter den Anwohnern wollen, dass die 5G-Frequenz eingestellt werde, bis eine "ordentliche Baubewilligung" vorliege. Bis auf Weiteres werde Swisscom die 5G-Antenne aber vollständig in Betrieb halten.
Originalmeldung vom 28.01.2020:
5G-Krach in Luzern: Swisscom will kein Baugesuch stellen
Auf dem Dach der Universität Luzern steht eine Mobilfunkantenne der Swisscom. Diese rüstete der Telko 2019 auf den neuen 5G-Standard auf. Da es sich dabei um eine bereits bestehende Anlage handelte, war keine Baubewilligung nötig. Die Stadt Luzern sieht das anders. Nach Beschwerden von Anwohnern forderte sie die Swisscom dazu auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.
Die Swisscom weigere sich nun aber, dieses Gesuch einzureichen, berichtet die "Luzerner Zeitung". Das Unternehmen stelle sich auf den Standpunkt, dass der Umbau der Antenne bereits ordentlich bewilligt wurde. Zwar führte der Kanton Luzern im März 2019 eine Bewilligungspflicht für 5G-Antennen ein, die Swisscom-Anlage sei aber schon vorher im Bagatellverfahren durchgewinkt worden.
Die Stadt Luzern hält am nachträglichen Baugesuch fest. Das Bagatellverfahren sei keine formelle Bewilligung, sondern nur eine Zustimmung, dass für eine Anpassung einer Mobilfunkanlage keine formelle Baubewilligung erforderlich sei, schreibt die LZ. Die Swisscom wolle über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald ein Entscheid aus Luzern vorliege.
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