Verwaltungsgericht stoppt Auftragsvergabe für Aargauer Smart Service Portal
Das Verwaltungsgericht annulliert die Auftragsvergabe für ein Reservationstool für das Aargauer Smart Service Portal. Die Betreiberfirma missachtete bei der Vergabe des Auftrags die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens.
Im vergangenen März haben der Kanton und die Aargauer Gemeinden ein gemeinsames Portal für digitale Behördengänge lanciert. Künftig hätten Bürgerinnen und Bürger auch Termine bei einer Behörde buchen oder eine Waldhütte online reservieren können, wie "SRF" berichtet. Die Einführung dieses Tools muss die Betreiberfirma Fit4Digital aber fürs Erste aussetzen: Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass sich das Unternehmen nicht an die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesen hielt.
Fit4Digital vergab den Auftrag nämlich freihändig, wie "SRF" weiter berichtet. Da das Unternehmen aber im Besitz der Gemeindeammännervereinigung sowie den Gemeindepersonal Fachverbänden - und damit im Besitz der öffentlichen Hand - sei, falle die Vergabe des Auftrags unter die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Unternehmen war sich dessen nicht bewusst, wie es im Urteil des Verwaltungsgerichts heisst. Trotzdem argumentierte Fit4Digital, die Vergabe sei rechtmässig abgelaufen, da der Vertragswert 150'000 Franken nicht übersteige. Auch in diesem Punkt widerspricht das Verwaltungsgericht. Fit4Digital könne eine derartige Kostenberechnung nicht nachvollziehbar darlegen. Eine "diesbezüglich korrekt vorgenommene Kostenschätzung" habe ergeben, dass das Auftragsvolumen "den Schwellenwert von 150'000 Franken mit aller Wahrscheinlichkeit deutlich übersteigen und eine Beschaffung im freihändigen Verfahren daher nicht möglich sein würde".
Fit4Digital muss die Vergabe des Auftrags damit zurücknehmen und den Auftrag sachgemäss ausschreiben.
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