NCSC klärt auf

Vor diesen NFT-Betrügereien sollten sich Künstler und Sammler in Acht nehmen

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von René Jaun und msc

Es sind nicht nur ehrliche Künstlerinnen und Künstler, die mit NFTs Geld verdienen möchten. Auch Cyberkriminelle haben das Geschäft mit den neuartigen, digitalen Kunstwerken entdeckt. Das NCSC erklärt ihre fiesen Tricks.

(Source: mohamed_hassan / pixabay.com)
(Source: mohamed_hassan / pixabay.com)

Der Hype um Non-Fungible Tokens (NFTs) mag nachgelassen haben. Doch die neuartigen, digitalen Kunstwerke sind nach wie vor im Umlauf; und regelmässig erscheinen sie in neuen Variationen. So gibt es inzwischen Briefmarken, das Goldvreneli und die Sechseläuten-Puppe Böög als NFT.

Doch beim Handel mit NFTs ist Vorsicht geboten, denn auch Cyberkriminelle mischen dort gerne mit. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) widmet den NFT-Betrügereien seinen aktuellen Wochenrückblick und erklärt, worauf Künstler und Sammler achten sollten.

Falsche Plattformen und überhöhte Preise

Bei den meisten NFT-bezogenen Meldungen, die das NCSC erhält, handelt es sich um Phishing. In den dabei verschickten Mails geben sich die Betrüger als NFT-Handelsplattform oder als Krypto-Wallet aus. Die auf den gefälschten Plattformen eingegebenen Daten nutzen die Gauner dann, um sich selbst zu bereichern. Mehr zu Phishing im Allgemeinen erfahren Sie hier.

Eine weitere Masche richtet sich gezielt gegen Kunstschaffende. Dabei geben sich die Kriminellen als Kunstinteressierte aus und kontaktieren die Künstler zum Beispiel über soziale Netzwerke. Dort bieten sie an, der kunstschaffenden Person dabei zu helfen, deren Werke an eine der Handelsbörsen zu bringen. Doch nicht nur verrechnen sie dabei horrend hohe Vermittlungsgebühren (im NFT-Jargon auch Gas Fees genannt), sondern sie bringen ihr Opfer auch noch dazu, die Urheberrechte an die Betrüger zu übertragen. So, konstatiert das NCSC, wird es für den ursprünglichen Künstler schwierig, seinen Besitz nachzuweisen.

Täuschung, Manipulation und Fälschung

Auch der Investor- oder Vorschussbetrug hat eine NFT-Variante – das NCSC erwähnt auch die Bezeichnung Rug-Pull-Angriffe. Dabei bewerben die Kriminellen neue NFTs und bieten ihrem Opfer an, sich gegen entsprechende Bezahlung bereits vorgängig Rechte daran zu sichern. Sobald die Betrüger genug Kryptogeld beisammenhaben, schliessen sie das Projekt und machen sich aus dem Staub.

Des Weiteren gibt es auch die Bump-And-Dump-Betrügereien. Dabei manipulieren die Gauner den Marktwert eines NFTs, treiben dessen Kurs künstlich in die Höhe und verkaufen es dann zu einem massiv überhöhten Preis.

Schliesslich kommt es laut dem NCSC auch vor, dass die Schwindler bekannte NFTs kopieren oder imitieren und dann als Original ausgeben und verkaufen.

Wer ein NFT besitzt, den ermahnt das NCSC, den dazugehörigen Privatschlüssel (Private Key) niemals an andere Personen weiterzugeben und jeweils genau zu prüfen, wo man ihn eingibt. Weitere Tipps des NCSC lauten:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie mit digitalen Werten arbeiten. Insbesondere sollten Sie die Verhaltensregeln gegen Phishing-Angriffe gut beachten. 

  • Folgen Sie nie einem Link, der Ihnen zugesendet wurde, sondern geben Sie die Internetadresse selbst im Browser ein.

  • Falls Sie als kunstschaffende Person über Social-Media von Unbekannten auf NFTs angesprochen werden, sollten Sie skeptisch reagieren.

  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihrem Namen Crypto-Wallets oder andere Accounts auf Crypto-Plattformen erstellen.

  • Geben Sie Ihre digitale Kunstdatei keiner fremden Person weiter, damit diese für Sie ein NFT erstellt.

  • Falls Sie mit NFTs handeln wollen: Prüfen Sie detailliert die Geschichte, welche hinter dem NFT steckt und schauen Sie, ob Sie unabhängige Informationen dazu erhalten.

Immer wieder warnt das NCSC vor Phishing. Dabei verschicken die Cyberkriminellen neu gelegentlich Mails auch in Schweizerdeutsch, wie Sie hier lesen können.

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