VÜPF-Revision

Bundesrat will Überwachungspflichten genauer regeln

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von René Jaun und cka

Der Bundesrat will klarer definieren, welche Unternehmen bei staatlichen Überwachungsmassnahmen mithelfen müssen. Die Anpassungen nimmt er auf Verordnungsstufe vor. Dagegen will er Messenger-Apps nicht aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausschliessen.

(Source: pixtural / stock.adobe.com)
(Source: pixtural / stock.adobe.com)

Der Bundesrat will die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) anpassen. Insbesondere will er darin klarer definieren, welche Unternehmen behördliche Überwachungsmassnahmen dulden oder dabei mitwirken müssen.

Dass es klarere Definitionen braucht, stellte der Bundesrat bei der Beantwortung eines Postulats der FDP-Politiker Marcel Dobler und Albert Vitali fest, die sich "für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" einsetzen. Insbesondere sprechen sie im Text KMUs an, für die die mit der Mitwirkungspflicht verbundenen Kosten unverhältnismässig hoch seien.

Keine Gesetzesanpassung nötig

In seinem Untersuchungsbericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass eine Anpassung des Gesetzes nicht nötig sei: Die rechtlichen Grundlagen schützten die kleinen und mittleren Anbieter ausreichend vor teuren Investitionen, sagt die Exekutive. Das Bundesgesetz auferlege lediglich den Fernmeldedienstanbietern (FDA) umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten. Es sehe aber auch die Möglichkeit vor, "FDA von geringer wirtschaftlicher Bedeutung, worunter insbesondere KMUs fallen, von der Pflicht zur aktiven Überwachungsbereitschaft zu befreien".

In der Verordnung will der Bundesrat nun aber die Kriterien für die Reduktion der Pflichten der FDA anpassen lassen. Man prüfe auch die Möglichkeit, ob die Reduktion der Pflichten der FDA gestützt auf die VÜPF automatisch erfolgen könne.

Keine Befreiung von Messengern

Lediglich eine Duldungspflicht von Überwachungsmassnahmen besteht für Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD). Dazu gehören etwa Messenger- oder Video-Call-Apps. Auch deren Pflichten will der Bundesrat in der Verordnung klarer definieren.

Dagegen lehnt die Exekutive den im Postulat vorgebrachten Vorschlag ab, die AAKD aus dem Geltungsbereich des Überwachungsgesetzes auszuschliessen. Damit würden "gravierende Lücken in der Fernmeldeüberwachung mit schwerwiegenden Folgen für die Strafverfolgung und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit entstehen", schreibt der Bundesrat dazu.

Im Jahr 2022 ordneten Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 27 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen an als im Vorjahr. Besonders stark nahm die Anzahl der Antennensuchläufe zu. Ein Drittel der Massnahmen stand im Zusammenhang mit Vermögensdelikten, wie Sie hier lesen können.

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