Sieben Aussagen auf dem Prüfstand

Suissedigital räumt mit 5G-Irrtümern auf

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von Leslie Haeny und zwi

Mit jeder neuen Mobilfunkgeneration kommen auch neue Bedenken und Falschmeldungen zur Technologie auf. 5G ist da keine Ausnahme. Der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze Suissedigital räumt daher mit einigen 5G-Irrtümern auf.

(Source: Mohamed Hassan / Pixabay)
(Source: Mohamed Hassan / Pixabay)

5G strahlt stärker, hat zu hohe Grenzwerte und führt zu mehr Überwachung - diese und weitere Aussagen hat der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze Suissedigital unter die Lupe genommen und erklärt, wie der Mobilfunkstandard wirklich funktioniert.  

Falschmeldung: 5G ist zu wenig erforscht.

Die Fakten: Es gibt mittlerweile hunderte wissenschaftliche Studien zu 4G, WiFi und 5G. Laut Suissedigital ist die Signalform von 5G jener von 4G ähnlich, weshalb sich viele bereits vorhandene Studien zum älteren Mobilfunkstandard für die Beurteilung der Auswirkungen von 5G heranziehen lassen. In diesen Studien wurden - unter Einhaltung der Grenzwerte - keine schädigenden Wirkungen des Mobilfunks nachgewiesen, wie es heisst. Zudem hätten Forschende bisher für 5G keine neuen biologischen Auswirkungen gefunden, die allenfalls bisher unbekannte negative gesundheitliche Auswirkungen haben könnten. Die Forschung auf dem Gebiet ist zudem noch lange nicht abgeschlossen.

Falschmeldung: 5G strahlt stärker als 4G.

Die Fakten: Die Mobilfunkwellen von 5G sind nicht stärker als die von 4G. Der neue Mobilfunkstandard kann aber mit der gleichen Energie mehr Daten in kürzerer Zeit übertragen als der Vorgänger, wie Suissedigital schreibt. Verantwortlich dafür seien auf verbesserter Hard- und Software basierende neue Übertragungsprotokolle. Weiter sei es mit 5G möglich, die Mobilfunkwellen dorthin zu lenken, wo sich Nutzerinnen und Nutzer mobiler Geräte befinden.  

Falschmeldung: Die Grenzwerte für 5G sind zu hoch. 

Die Fakten: "Die Grenzwerte gelten unabhängig von der Technologie", schreibt der Verband. Es gelten also die gleichen Grenzwerte wie bei den bisherigen Mobilfunkgenerationen. Unterscheiden müsse man aber die Grenzwerte für die von den Mobilfunkantennen ausgehenden Mobilfunkwellen und die Grenzwerte für persönliche Endgeräte wie Smartphones. Diese Geräte müssen in der Schweiz den, von der internationalen Fachkommission ICNIRP vorgegebenen, Grenzwert für die Belastung des Körpers mit Mobilfunkwellen - auch SAR-Wert - einhalten. Die SAR-Werte von 5G-Geräten sind vergleichbar mit denjenigen von 4G-Geräten, wie es heisst. Für Mobilfunkantennen gelten in der Schweiz hingegen die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Für Orte, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten können, gelten die Immissionsgrenzwerte, gemessen als Mittelwert über 6 Minuten. Schweizweite Messungen des Bundesamts für Umwelt zeigten, dass diese Grenzwerte an Orten, wo sich Menschen im Alltag aufhalten, typischerweise nicht erreicht werden.

Falschmeldung: Die 5G-Grenzwerte werden ständig überschritten. 

Die Fakten: In der Schweiz ist für das Errichten einer 5G-Antenne eine Bewilligung nötig. Um diese zu erhalten, müssen die Betreiber einen rechnerischen Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte unter Worst-Case-Annahmen einreichen. Wie Suissedigital weiter erklärt, kommen für 5G meist adaptive Mobilfunkantennen zum Einsatz, die Mobilfunkwellen nur dorthin senden, wo gerade eine Verbindung benötigt wird. Da diese Antennen nicht in alle Richtungen gleichzeitig mit gleicher Intensität senden, ist für deren Leistung in der NISV ein Korrekturfaktor vorgesehen. Der Korrekturfaktor beruht auf statistischen wissenschaftlichen Studien. Diese zeigten, dass in wenigen Fällen die Sendeleistung für kurze Zeit über dem korrigierten Wert liegen und somit der Anlagengrenzwert kurzzeitig überschritten werden kann. Daher müssen adaptive Mobilfunkantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sein, die verhindert, dass die Sendeleistung den vorgegebenen Grenzwert überschreiten kann. 

Falschmeldung: Adaptive 5G-Antennen sind gefährlicher.

Die Fakten: Dafür dass Adaptive 5G-Antennen gefährlicher sind, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Adaptive Antennen reduzieren die Immissionen von Mobilfunkwellen, da sie nur dorthin gesteuert werden, wo eine Verbindung benötigt wird, wie der Verband erklärt. Die gesamte Leistung von adaptiven Mobilfunkantennen sei vergleichbar mit der von herkömmlichen Mobilfunkantennen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Antennen, setzen die adaptiven Antennen zudem nur Personen, die eine Verbindung benötigen, der Mobilfunkstrahlung aus. 

Falschmeldung: Je mehr 5G-Antennen, desto mehr Strahlung. 

Die Fakten: Etwa 80 Prozent der Gesamtbelastung mit Mobilfunkwellen stammen vom eigenen Endgerät. Suissedigital schreibt zudem: "Bestimmend für die Belastung mit Mobilfunkwellen ist nicht die Anzahl Mobilfunkantennen, sondern primär die benötigte Funkleistung für die Übertragung der Datenmenge und die Verbindungsqualität zwischen dem eigenen Gerät und der nächsten Mobilfunkantenne." Am höchsten sei die Belastung, wenn eine hohe Datenmenge bei schlechter Verbindung übertragen wird. Weil in einem Mobilfunknetz mit höherer Dichte an Antennen die Verbindung besser ist, lassen sich Daten hier mit geringerer Sendeleistung und entsprechend mit geringerer Belastung übertragen. 

Falschmeldung: 5G führt zu mehr Überwachung.

Die Fakten: Wozu 5G eingesetzt wird und wie der neue Mobilfunkstandard und dessen Funktionsweisen reguliert werden, bestimmt nicht die Technologie, sondern Politik und Gesellschaft, wie der Verband zu bedenken gibt. 

Übrigens: Auch der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) hat sich einiger 5G-Mythen angenommen. So erklärt der Verband beispielsweise, warum 5G nicht für den Tod von Vögeln oder Bäumen verantwortlich ist und warum alle im Besitz 5G-fähiger Geräte weiterhin bedenkenlos tanken können. Den kompletten Beitrag finden Sie hier.   

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