Button-Gesetz tritt morgen 1. August in Kraft
Das ab 1. August in Deutschland geltende neue Verbraucherschutzgesetz betrifft auch Schweizer Webshops.
Schliessen Schweizer Webshops Verkäufe nach Deutschland nicht ausdrücklich aus, müssen sie sich ab morgen 1. August an das sogenannte Button-Gesetz halten.
Laut dem neuen Verbraucherschutzgesetz im nördlichen Nachbarland müssen Webshops ihre Bestell-Buttons neu eindeutig kennzeichnen. "Bestellen" alleine reicht neu nicht mehr, die Zahlungspflicht muss klar erkennbar sein und etwa als "Zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet sein.
Die eindeutige Kennzeichnung technisch umzusetzen dürfte kein allzu grosses Problem sein, schreibt E-Commerce-Berater Thomas Lang in seinem Blog. Doch nicht für alle: "Während die Umbenennung in Onlineshops noch relativ einfach vonstatten geht, dürfte dies Betreibern von mobilen Shopping-Anwendungen bereits etwas mehr Kopfzerbrechen bereiten."
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