Internet-Überwachung wird einfacher
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Das Gesetz regelt zahlreiche Einzelheiten des für die Anordnung einer Überwachung anwendbaren Verfahrens. Im Rahmen der Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF), werden auch die Bestimmungen zur Überwachung von Internet und Mobiltelefonie konkretisiert. Um die Anwendung der Bestimmungen zu erleichtern, ist ein spezieller Abschnitt der Verordnung der Überwachung von Internet-Zugängen gewidmet. Zurzeit ist die Internet-Überwachung auf den E-Mailverkehr beschränkt.
"Darcula"
Phishing-as-a-Service-Plattform verschickt iMessages im Namen Hunderter Organisationen
Uhr
Cosmos-Studie zeigt
Handystrahlung verursacht keine Hirntumore
Uhr
Kapo Zürich warnt vor Phishing
Cyberkriminelle wollen mit angeblichen Flugverspätungen Kasse machen
Uhr
Ende März
Wilhelm Petersmann verlässt Fujitsu Schweiz
Uhr
Verhandlungsstart Schweiz-EU
Schweizer Forschende erhalten temporär Zugang zu Horizon Europe
Uhr
Vom 29. März bis 1. April
Die Redaktion hoppelt in die Osterferien
Uhr
SPIK 2024
Wie KI den Polizeialltag verändert
Uhr
Case study
Nachhaltigkeit transparent kommunizieren
Uhr
Infostealer
Gauner jubeln Roblox-Fans Malware unter
Uhr
"Jesus Christ"
Wenn die Killerhäschen angreifen
Uhr