Internet-Überwachung wird einfacher

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Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Das Gesetz regelt zahlreiche Einzelheiten des für die Anordnung einer Überwachung anwendbaren Verfahrens. Im Rahmen der Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF), werden auch die Bestimmungen zur Überwachung von Internet und Mobiltelefonie konkretisiert. Um die Anwendung der Bestimmungen zu erleichtern, ist ein spezieller Abschnitt der Verordnung der Überwachung von Internet-Zugängen gewidmet. Zurzeit ist die Internet-Überwachung auf den E-Mailverkehr beschränkt.