Bund will Live-Internetüberwachung einführen
Pünktlich zum Nationalfeiertag tritt ein umfangreiches Internetüberwachungsprogramm des Bundes in Kraft, das die Internetprovider zum Aufrüsten zwingt. Bis Ende Juni 2010 müssen alle Provider in der Schweiz in der Lage sein die Internetnutzung von verdächtigen Personen live an die Behörden weiterzugeben. In den vertraulichen Dokumenten des Bundes, die der Wochenzeitung WOZ vorliegen, ist die Rede von „Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses“. Ist ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet, können die Behörden in Zukunft das gesamte Surfverhalten: Chatprotokolle, Forenbeiträge, Webcam-Einsätze, Skype-Gespräche oder ähnliches der Verdächtigen abfangen.
Zwar sind Sexualstraftaten und Terrorismus die häufigsten Gründe für eine staatliche Überwachungsbefugnis, doch sind im Deliktkatalog des Bundesgesetzes «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) auch weniger schwere Straftaten überwachungswürdig. Darunter ist zum Beispiel Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Betrug.
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