Hosting-Provider vs. Switch

Bakom verfügt einschneidende Massnahmen gegen Switch

Uhr | Aktualisiert

Das Bakom ist den Argumenten der klagenden Hosting-Provider gefolgt und hat Switch zu Massnahmen verpflichtet, um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Zudem muss Switch Verträge und jährliche Kostenrechnungen betreffend Switchplus gegenüber dem Bakom offenlegen.

Mit Verfügung vom 11. April hat das Bundesamt für Kommunikation Bakom als Aufsichtsbehörde die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. Konkret darf Switch ihrer Tochter keine werbewirksamen Leistungen mehr zur Verfügung stellen, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern anbietet. Switch wird es damit insbesondere verboten, die irreführende Werbung für Switchplus auf Ihrer Homepage weiter einzusetzen.

Switch muss Verträge offenlegen

In ihrer Verfügung hat das Bakom die Stiftung Switch deshalb zu weiteren Massnahmen verpflichtet. So muss Switch gegenüber dem BAKOM zukünftig sämtliche Verträge oder Vertragsänderungen zwischen ihr und Switchplus offenlegen, sofern diese einen direkten oder indirekten Bezug zur Tätigkeit der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen haben.

Ausserdem muss Switch rückwirkend ab dem Rechnungsjahr 2010 sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit Switchplus stehen, jährlich in einer getrennten Kostenrechnung gegenüber dem Bakom offenlegen. Zudem muss Switch die Liste der Leistungen, welche sie zukünftig sowohl ihrer Tochtergesellschaft Switchplus als auch ihren Wiederverkäufern anbieten will, nicht nur veröffentlichen, sondern gleichzeitig auch dem Bakom vorlegen.

Aufsichtsbeschwerde läuft weiter

Die Ende März 2011 durch die Gruppe der Hosting-Provider eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko bezüglich der Einstellung einer Vorabklärung gegen Switch ist vom Entscheid des BAKOM nicht betroffen und läuft weiter.

Die Schweizer Hosting-Provider wehren sich dagegen, dass Switch ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über 40 Millionen Franken dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen.

Missbrauch der Monopolstellung

"Die Entscheidung des Bakom ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren", freut sich Claudius Röllin, Inhaber und Chief Marketing Officer von Hostpoint.

Switch missbrauche seit zwei Jahren ihre Monopol-Stellung, indem sie ihrer Tochter Switchplus Kundenbeziehungen zuhalte, teure Werbekampagnen finanziere und Switchplus personelle Ressourcen sowie IT Infrastrukturen zur Verfügung stelle, so die Kläger.

"Mit ihrem Entscheid bestätigt die Aufsichtsbehörde damit unsere bereits im August 2009 geäusserte Ansicht, dass jegliche Werbung für Switchplus auf der Webseite von Switch, die über die den Mitbewerbern der Tochtergesellschaft gewährten Werbemöglichkeiten hinausgeht, unzulässig ist", so Röllin weiter.