Switch wehrt sich gegen Verfügung des Bakom
Switch kann die vom Bundesamt für Kommunikation eingeleiteten Massnahmen im Fall Switchplus nicht verstehen und erwägt, die Bakom-Verfügung anzufechten.
Bei dem durch die Hosting-Provider iniziierten Aufsichtsverfahren ortet das Bakom in seiner nach zwei Jahren ergangenen Verfügung diskriminierendes und intransparentes Verhalten von Switch gegenüber den anderen Marktteilnehmern.
"Switch ist über diese Beurteilung erstaunt, denn sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Wettbewerbskommission (Weko) sahen keine Nachteile für die Hosting-Provider und kein unzulässiges Verhalten durch Switch", kommentiert die Stiftung den Entscheid in einer Medienmitteilung.
Switch behandle alle Marktteilnehmer "gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei" und bevorzuge Switchplus nicht. Switch, das den Entscheid als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit wertet, überlegt sich nun, die Bakum-Verfügung anzufechten.
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