Swisscom siegt vor Bundesgericht

Mobilterminierung: Swisscom entgeht Millionen-Busse

Uhr | Aktualisiert

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) gegen Swisscom Mobile abgewiesen. Damit ist die von der Weko ausgesprochene Sanktion von 333 Millionen Franken aufgehoben.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest: Swisscom hat sich bei der Festlegung der Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten. Damit wird Swisscom die von der Weko verhängte Busse in Höhe von 333 Millionen Franken definitiv nicht bezahlen müssen.

Weko muss Praxis ändern

"Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichts wurde Swisscom in ihrer Auffassung bestätigt: Die Mobilterminierungsgebühren werden von Swisscom mit den anderen Fernmeldedienstanbietern ausgehandelt", kommentiert Swisscom den Entscheid. Seien diese mit dem Ergebnis nicht zufrieden, könne Klage bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission eingereicht werden.

Die Weko zeigt sich enttäuscht: "Gemäss Bundesgericht muss beim Preismissbrauch das Element des „Erzwingens" selbständig nachgewiesen werden. Die Wettbewerbsbehörden werden diese höhere Eingriffsschwelle beim Preismissbrauchstatbestand nach Kartellgesetz in ihrer künftigen Praxis beachten."

Ein langjähriges Verfahren

Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber anderen Fernmeldedienstanbietern für die Terminierung von Anrufen in seinem Netz in Rechnung.

Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 von den anderen Fernmeldedienstanbietern unangemessen hohe Preise erzwungen habe. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in der Höhe von 333 Millionen Franken.

Gleichzeitig führte die Weko die Untersuchung betreffend Mobilterminierungsgebühren für die Zeit nach dem 31. Mai 2005 gegen alle drei Mobilfunkbetreiber weiter. Auf Beschwerde von Swisscom hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar die marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf der Weko zurückgewiesen und die Busse aufgehoben.

Gegen die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung hatte Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt, während die Beschwerde des EVD sich gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse richtete.