Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt

Etappensieg für Switch vor Gericht

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Switch hat im Fall Switchplus vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Etappensieg errungen. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.

Rund zwei Monate ist es her, seit das Bundesamt für Kommunikation Bakom Massnahmen gegen Switch verfügte: Der Stiftung wurde es untersagt, ihre Tochtergesellschaft Switchplus bevorzugt zu behandeln und auf ihrer Homepage für sie Werbung zu machen.

Auch entzog das Bakom die aufschiebende Wirkung im Falle einer Beschwerde. Switch reagierte schnell: Im Mai legte die Stiftung gegen die Bakom-Verfügung eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht nun am 10. Juni 2011 stattgegeben.

Der Entscheid bedeutet für Switch, dass sie vorerst nicht handeln muss. Das Gericht geht davon aus, dass die momentane Situation für die Konkurrenz zumutbar ist. Dies gehe auch aus dem Schlussbericht der Wettbewerbskommission hervor, so die Argumentation.