Staatstrojaner zur Überwachung von Straftätern
Der Bundesrat erlaubt den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Straftätern. Dafür setzt er aber gleichzeitig enge Schranken, die Privatpersonen schützen sollen.
Der Bundesrat will den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Straftätern zulassen. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Botschaft für die erforderliche Gesetzesrevision verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Revision sollen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie die Strafprozessordnung den technischen Entwicklungen angepasst werden.
Der Einsatz von Staatstrojanern bleibe aber beschränkt. Die Behördern dürfen nur den Emailverkehr und Daten zu Absendern, Empfängern und ähnlichem erheben sowie Gespräche mithören. Festplatten online zu durchsuchen oder Webcams zu Spionagezwecken anzuzapfen ist weiterhin verboten. Ausserdem sollen Staatstrojaner nur bei besonders schweren Straftaten zum Einsatz kommen. Eine präventive Überwachung ist ebenfalls nicht zulässig.
"Strenge Voraussetzungen und klare Schranken sind in diesem sensiblen Bereich von zentraler Bedeutung", so Bundesrätin Simonetta Sommaruga. "Gleichzeitig kann es sich ein Rechtsstaat aber nicht leisten, das Feld Kriminellen zu überlassen."
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