Digitale Gesellschaft

Überwachungsprogramme: Digitale Gesellschaft fordert Strategie

Uhr | Aktualisiert

Die Digitale Gesellschaft fordert nach ihrer Strafanzeige weitere Schritte von der Schweizer Regierung, um Daten von Bürgern zu schützen.

(Quelle: Morguefile)
(Quelle: Morguefile)

Die Digitale Gesellschaft (DG) hat Anfang Juli bei der Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit der PRISM-Affäre und anderen Überwachungs-Programmen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Nun fordern die Mitglieder von der Schweizer Regierung eine "umfassende und wirksame Strategie". Diese soll dafür sorgen, dass diese "Menschenrechtsverletzungen" nicht fortgesetzt werden. Die DG ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen.

Auskünfte verlangen, Bürger informieren

Einerseits müsse die Schweizer Regierung von den betreffenden Ländern Auskünfte verlangen, um den Umfang des Problems abzuschätzen. Dabei gibt die DG zu bedenken, dass dies nur möglich sei "falls wahrheitsgemässe Antworten erteilt werden". Dies zeigt, dass die DG selbst daran zweifelt, dass die Länder bereitwillig Auskunft geben werden.

Sie fordert zudem, dass die Schweizer Bevölkerung über den Prozess laufend detailliert zu informieren sei.

Vorratsdatenspeicherung umstritten

Weiterhin sei abzuklären, ob die nach dem BÜPF als Vorratsdatenspeicherung erhobenen Kommunikations-Randdaten der Schweizer Bevölkerung in jedem Fall nur im Inland und mit professionellen Sicherheitsvorkehrungen von hohem Niveau gespeichert würden.

Die Speicherung dieser sensiblen Daten unter ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen müsse für die Zukunft vermieden werden, schreibt die DG weiter. Wichtig sei es auch, alle Stakeholder, insbesondere Parlament, Bundesamt für Kommunikation, die Zivilgesellschaft und alle im IKT-Bereich tätigen Firmen einzubeziehen.

Offene Fragen

Die Redaktion klärt zurzeit ab, ob die Totalrevision des BÜPF mit den Forderungen der Digitalen Gesellschaft überhaupt vereinbar ist und wie der Stand der Dinge ist, was die Strafanzeige der Digitalen Gesellschaft betrifft.

Update: Nils Güggi, Mediensprecher des Dienstes ÜPF, sieht in der Forderung der Digitalen Gesellschaft keine Widersprüche im Zusammenhang mit der Totalrevision des BÜPF. Einzig der Wunsch der Digitalen Gesellschaft, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden soll, ist laut Güggi politisch nicht realistisch. "Die Polizei und die Staatsanwälte betonen stets, dass dies ein wichtiges Instrument für sie ist", so Güggi. Beim Bund heisst die Vorratsdatenspeicherung "Speicherung von Kommunikationsranddaten".

Fraglich sei auch, so Güggi, ob die Provider-Mitarbeiter, die verantwortlich sind für die Behandlung der Überwachungsverfügungen und somit die Herausgabe solcher Daten an die Strafverfolgungsbehörden, sich in der Schweiz oder im Ausland befinden. Denn immer mehr Provider verlagern heutzutage Services ins Ausland. In der Schweiz gebe es diesbezüglich - im Gegensatz zu Deutschland, beispielsweise - keine gesetzlichen Vorgaben, so Güggi.

Jeannette Balmer, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft, schrieb in einer E-Mail an die Redaktion, sie verfüge derzeit bezüglich der Strafanzeige über keine Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten.

Auch das Bakom hat sich auf Anfrage der Redaktion geäussert. Dies aufgrund des Bestrebens der Digitalen Gesellschaft, die Kooperation mit Stakeholdern, unter anderem dem Bakom, zu suchen. Dabei müsse die "Notwendigkeit im Vordergrund stehen, wirksame Strategien und Standards zu entwickeln, damit das Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien nicht nur theoretisch sondern auch in der Realität" gelte, so die Digitale Gesellschaft in ihrer Mitteilung.

Die Schweiz sei unter anderem als Unterzeichner der Europäischen Menschrechtskonvention dazu verpflichtet, die Grundrechte ihrer Bürger zu achten und durchzusetzen, antwortet das Bakom in einem Statement. Sie nehme diese Aufgabe ernst und werde sich auch weiterhin dafür einsetzen. Eine neue Strategie des Bundes gegen Menschenrechtsverletzungen würde, angesichts bereits bestehender Strategien und des bereits starken Engagements der Schweiz, keine neuen Impulse bringen.