NZZ darf weitere Daten von Swisscom-Kunden publizieren
Das Handelsgericht Bern hat die von Swisscom beantragte superprovisorische Verfügung gegen die NZZ im Falle der gestohlenen Datenträger aufgehoben. Damit darf die NZZ die auf den Bändern gespeicherten Daten wieder der Öffentlichkeit preisgeben.
Die NZZ enthüllte vergangenen Herbst verschiedene Informationen der gestohlenen Swisscom-Datenträger, die ihr von Unbekannt zugespielt worden waren. Swisscom reagiert am 20. Dezember mit der Beantragung einer superprovisorischen Verfügung gegen die NZZ. Die Verfügung untersagte der NZZ, weitere Daten von Swisscom Kunden zu veröffentlichen, die von den gestohlenen Datenträgern stammten.
Das Handelsgericht Bern hat diese Verfügung jetzt gemäss einer Mitteilung der Swisscom aufgehoben. Damit kann die NZZ nun straffrei damit fortfahren, weitere Kundendaten der Öffentlichkeit preiszugeben.
Swisscom akzeptiert gemäss Mitteilung den Entscheid des Handelsgerichts. Gleichzeitig suche das Unternehmen weiterhin das Gespräch mit der NZZ.
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