Entscheid zu virtuellen Währungen

Bundesrat will Bitcoin nicht regulieren

Uhr | Aktualisiert
von Marcel Urech und sda

Der Bundesrat hält es nicht für nötig, virtuelle Währungen gesetzlich zu regeln. Sie hätten nur marginale wirtschaftliche Bedeutung und bewegten sich schon heute nicht im rechtsfreien Raum.

Ein Bitcoin-Bancomat.
Ein Bitcoin-Bancomat.

Der Nationalrat hatte den Bundesrat beauftragt, Risiken und Chancen virtueller Währungen und ihren rechtlichen Stand darzulegen. In seinem heute veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat fest, dass die Unterstützer von virtuellen Währungen denken, dass sie die Konsumenten von der Abhängigkeit des Finanzsystems befreien könnten. Auf der anderen Seite werde Bitcoin aber auch als Werkzeug für kriminelle Tätigkeiten und fragwürdige Spekulationsvehikel kritisiert.

Der Bundesrat wartet ab

Fest stehe, dass sich Bitcoin in der Schweiz einer wachsenden Verbreitung erfreue. Virtuelle Währungen seien aber ein Randphänomen und kaum von wirtschaftlicher Bedeutung. Und dies werde sich in absehbarer Zeit wohl auch nicht ändern, so der Bundesrat.

International gibt es kein einheitliches Vorgehen bezüglich der Handhabung virtueller Währungen. Der Bundesrat wolle die Entwicklungen weiter verfolgen, heisst es im Bericht. Den zuständigen Behörden und Konsumentenschutzorganisationen empfiehlt er, Nutzer auf die Verlust- und Missbrauchsrisiken von virtuellen Währungen aufmerksam zu machen.

Geldwäschereigesetz gilt auch für Bitcoin

Virtuelle Währungen wie Bitcoin werden zwar wie Geld gehandelt, gelten aber bisher nur an wenigen Orten als Zahlungsmittel. Speziell an Bitcoin ist zum Beispiel, dass es keine zentrale Instanz gibt, die Währungseinheiten ausgibt oder das System betreibt. Das Zahlungssystem ist durch einen mathematischen Algorithmus organisiert.

Verträge mit virtuellen Währungen seien grundsätzlich durchsetzbar, und Straftaten könnten geahndet werden, so der Bundesrat. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen falle zudem unter das Geldwäschereigesetz.