Mindestvertragsdauer fast ganz aufgehoben

Bei Quickline ist unbeschränkt nun wirklich unbeschränkt

Uhr | Aktualisiert

Der Provider Quickline wird am 10. November die Mindestvertragsdauer aufheben. Die Fair-Use-Klausel wird ebenfalls abgeschafft.

Freie Fahrt auf dem Netz von Quickline (Quelle: Public Domain / commons.wikimedia.org)
Freie Fahrt auf dem Netz von Quickline (Quelle: Public Domain / commons.wikimedia.org)

Der Provider Quickline hat angekündigt, ab dem 10. November seine Verträge mit Kunden ohne Mindestvertragsdauer zu gestalten. Die Abschaffung der Mindestvertragsdauer gelte für alle Produkte für Internet, Kombis, DTV, Verte!, Pay-TV, Mobil-TV, Personal Cloud und Festnetz. Für Mobile-Abos, die mit dem Bezug eines Handy abgeschlossen wurden, bleibt die Mindestvertragsdauer allerdings erhalten. Das Gleiche gilt für die Business-Produkte Internet und vPBX.

Neukunden erhalten laut Quickline ab Montag zudem die ersten drei Monatsgebühren geschenkt.

Fair-Use-Regel fällt

Am 10. November wird bei Quickline ausserdem die Fair-Use-Klausel aufgehoben. Die Fair Use Policy gilt momentan noch für Flat-Angebote wie SMS, MMS, Telefonie und Daten. Falls die Nutzung dieser Produkte über den privaten Gebrauch hinausging, wurden Kunden bis jetzt per SMS darauf hingewiesen, dass ein übermässiger Konsum nicht gestattet sei. Bei regelmässiger Missachtung behielt sich Quickline vor, Kunden auf einen anderen Tarif zu wechseln oder die Dienstleistung gleich ganz einzustellen. Das wird nun laut der Medienmitteilung nicht mehr gemacht.

"Im Unterschied zu anderen Anbietern binden wir unsere Kunden nicht mehr mit langfristigen Verträgen. Unsere Kunden profitieren von einem fairen und transparenten Angebot und erhalten das, was ihnen versprochen wird", erklärt Patrick Kocher, CMO der Quickline AG.