Bericht des Bundesrats

Bundesrat prüft Adressdatenbank für die öffentliche Hand

Uhr | Aktualisiert

Der Bundesrat will keinen automatischen Adressdatenaustausch zwischen der Post und den Einwohnerdiensten. Eine Adressdatenbank für die öffentliche Hand wäre aber eine Möglichkeit.

Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)
Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)

Der Bundesrat will keine Rechtsgrundlagen für einen automatischen Adressdatenaustausch zwischen der Post und den Einwohnerdiensten schaffen. Dies hat er im Rahmen eines Berichts mitgeteilt, den er am Mittwoch veröffentlich hat. Der Bericht ist eine Antwort auf das Postulat 12.3661 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats.

Als Grund für den Entscheid gibt der Bundesrat an, dass ein automatischer Adressdatenaustausch mit der Post aus Gründen des Datenschutzes problematisch wäre. Zwar könnte die Post von einem Adressdatenaustausch profitieren, da sie dadurch als einzige Institution in der Schweiz eine aktuelle Adressdatenbank mit allen Schweizer Adressen besitzen würde. Dadurch könne sie ihre Dienstleistungen noch effizienter erbringen.

Ein Austausch von Adressdaten setze jedoch die Verwendung der AHV-Nummer als eindeutige Kennung voraus. Damit würde das Risiko bestehen, dass auch die AHV-Nummern weitergegeben werden, was eine erhöhte Missbrauchsgefahr nach sich ziehen würde. Hinzu kommt, dass den Einwohnerdiensten laut dem Bundesrat ein solcher Adressdatenaustausch kaum dienen würde, weil diese bereits über hervorragende Adressdaten verfügten.

Zentrale Adressdatenbank

Ganz begraben will der Bundesrat die Idee aber doch nicht. Er prüft daher die Einführung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung, wie er in seinem Bericht weiter schreibt. Dies wäre für Bund, Kantone und Gemeinden von grossem Nutzen. Denn diese Stellen seien zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person und auf die Kenntnis ihres Wohnsitzes angewiesen. Auf Gemeinde- und Kantonsebene seien die entsprechenden Daten bereits grösstenteils vorhanden. Auf interkantonaler und auf eidgenössischer Ebene fehlten sie allerdings.

Für viele Verwaltungsabläufe ergeben sich dadurch grosse Schwierigkeiten beispielsweise bei der Erhebung des Militärpflichtersatzes oder der Krankenkassenprämien sowie bei der Durchführung von Betreibungsverfahren, wenn der Schuldner in einen anderen Kanton zieht.

Bestehende Strukturen nutzen?

Eine zentrale Adressdatenbank könnte laut dem Bericht im Rahmen staatlicher Strukturen verwirklicht werden. Dabei seien verschiedene Lösungen denkbar. Die Datenbank könnte beispielsweise auf bestehenden kantonalen Plattformen wie der Gemeinderegistersysteme-Plattform GERES aufbauen.

Möglich wären aber auch Lösungen, die auf Plattformen des Bundes wie der Bevölkerungsstatistik-Datenbank oder auf einer Erweiterung der UPI-Referenzdatenbank der Zentralen Ausgleichstelle aufbauen.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, mögliche Lösungen vertieft zu prüfen und dabei insbesondere die Machbarkeit, die Datenschutzaspekte, die Kosten und die Auswirkungen genauer abzuklären.

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