Bund über Roaming, Netzneutralität und Swisscom
Der Bundesrat hat sich in einem Bericht zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt geäussert. Dabei befasst er sich mit vielen wichtigen Themen, ist bei der konkreten Umsetzung jedoch wenig konsequent.

Der Bundesrat hat einen neuen Fernmeldebericht veröffentlicht. Nach 2010 und 2012 ist es der Dritte Bericht zur Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarktes. Damit soll auch der Startschuss für die Revision des Fernmeldegesetzes gegeben sein, jedoch nur die erste Etappe. Bis 2015 soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Vorlage dafür ausarbeiten. Wann die zweite Etappe erfolgt, ist noch nicht festgelegt.
Viel zu reden gibt das Thema internationales Roaming. Die Preise für den Zugriff auf andere Mobilfunknetze in Europa seien zwar gesunken, doch immer noch höher als diejenigen der Mobilfunkanbieter aus dem EU-Raum. "Hauptgrund dafür ist das Inkrafttreten der europäischen Preisregulierung (nicht anwendbar in der Schweiz), durch die Preisobergrenzen für die Basisdienste (Telefonie, SMS und mobile Datendienste) festgelegt werden", heisst es im Bericht. Dennoch spricht sich der Bundesrat gegen eine gesetzliche Obergrenze aus.
Hingegen sollen Anbieter ihren schweizerischen Kunden den so genannten "Local Breakout" (LBO) anbieten müssen, falls sich dieser in der EU durchsetzt. Damit müssten Anbieter ihren Kunden ermöglichen, für die mobile Datenkommunikation im Ausland Angebote lokaler Anbieter zu nutzen. Zudem sollen die Netzbetreiber wie in der EU zu einer sekundengenauen Abrechnung verpflichtet werden, wie im Bericht steht.
Bundesrat verlangt mehr Transparenz
Der Bundesrat könnte sich Änderungen im Gesetz bezüglich der Netzneutralität vorstellen, sieht jedoch bisher keinen Anlass für die regulierte Netzneutralität, die keine Verlangsamung oder Blockierung gegenüber Inhaltanbietern ermöglichen würde. In erster Linie sei Transparenz nötig. "Die Anbieter von Fernmeldediensten sollen denn auch neu einer Informationspflicht gegenüber der Kundschaft und den zuständigen Behörden bezüglich vorgenommener Differenzierungen unterliegen", heisst es im Bericht. Web-TV-Angebote und andere technische Entwicklungen, sowie der Fakt, dass viele Internetanbieter auch eigene Inhalte herstellen, seien zu beobachten und könnten eine "entsprechende formellgesetzliche Verankerung" verlangen. Erst vor kurzem haben die grössten Schweizer Internetanbieter einen Verhaltenskodex zur Netzneutralität veröffentlicht.
Auch die Beteiligung des Bundes an der Swisscom wird in einem Kapitel des Berichts behandelt. Laut einer Abklärung des Eidgenössischen Finanzdepartements aus dem Jahr 2010 wird die Mehrheitsbeteiligung des Bundes mittelfristig zwar als problembehaftet dargestellt, die Abklärung kommt aber zu keiner abschliessenden Beurteilung, wie weiter vorzugehen sei. Aufgrund dessen und wegen der fortschreitenden Entwicklung, müsste der Bericht nach Meinung des Bundesrates überarbeitet werden. Beim betrachten der Vor- und Nachteile der Mehrheitsbeteiligung, überwiegen gemäss dem Bundesrat die Vorteile, weshalb vorerst der Status Quo beibehalten werde.
Sunrise ist nicht zufrieden
Sunrise ist nicht zufrieden damit, dass die zweite Etappe zeitlich unbestimmt ist und bemängelt den fehlenden Umsetzungswillen wichtiger Punkte beim Netzzugang. Das Thema "Local Breakout" sei ausserdem nur für einen beschränkten Kundenkreis ein Bedürfnis und nehme im Bericht zu viel Platz ein. Vielmehr hätte man sich damit befassen müssen, den Zugang zu Glasfaser zu regeln, der alle Konsumenten in der Schweiz betrifft, so die Kritik von Sunrise.

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