Projekt der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Schuldige für Insieme-Debakel ausgemacht

Uhr | Aktualisiert

Im Jahr 2012 musste der Bundesrat beim Informatikprojekt "Insieme" die Notbremse ziehen. Nun hat die Oberaufsichtskommission in einem Bericht die Schuldigen für das Scheitern des Projekts ausgemacht.

Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)
Switzerland, Berne, 04.03.2009 Bundeshaus Architektur. © 2009 Béatrice Devènes (Quelle: Bund)

Die Schuldfrage für das Projekt "Insieme" ist geklärt. Die Oberaufsichtskommission untersuchte das 2012 abgebrochene Informatikprojekt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und veröffentlichte nun dazu einen Bericht. Die Hauptveranwortung trägt laut Bericht die Leitung der ESTV. Sie hätte das Projekt nicht genügend beaufsichtigt und geführt und sich über Vorschriften und Vorgaben hinweggesetzt. Auch die Departementsleitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hätten aufgrund ihrer Aufgaben und Funktion klar eine Mitverantwortung, so der Bericht. Im September 2012 hatte der Bund im Informatikprojekt Insieme die Notbremse gezogen. Die Kosten für das fehlgeleitete Projekt belaufen sich auf 116 Millionen Schweizer Franken.

Auch dem Bundesrat schreibt die Untersuchung eine übergeordnete Verantwortung zu. Er soll es verpasst haben, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und wirkungsvolle Vorgaben zu machen. Keine Schuld erörtert der Bericht bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), die Insieme während der Projektdauer mehrfach prüfte. Sie sei in ihrer Funktion weder Teil der Verwaltungshierarchie noch der parlamentarischen Oberaufsicht, so die Verfasser des Berichts.

Probleme bei Führung und Aufsicht

Die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommission bildeten die Oberaufsichtskommission. Als Gründe für das Scheitern von Insieme fanden sie vor allem Mängel in der Führung und der Aufsicht des Projekts. Seit dem Abbruch von Insieme habe der Bundesrat bereits erste Massnahmen im Bereich des Beschaffungsrechts und der Projektvorgaben ergriffen, so der Bericht. Nach Ansicht der Oberaufsichtskommision braucht es auf allen Stufen zwingend klare Vorgaben – insbesondere in Bezug auf die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Akteure. Insgesamt 22 Empfehlungen an den Bundesrat und die EFK nennt der Bericht.

Neben den Empfehlungen verabschiedeten die Kommissionen eine Motion und zwei Postulate. Die Motion zielt laut dem Bericht auf eine klarere Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der EFK, insbesondere bezüglich der Informationsverarbeitung. Die Postulate sollen eine Evaluation der überarbeiteten Projektmanagementmethode des Bundes sowie die Einführung von Vorgaben bezüglich Projektassassments und Projektevaluationen vorantreiben.

Auch mit ihrer eigenen Rolle befasste sich die Oberaufsichtskommission kritisch und kam zum Schluss, dass sie zwar keine Verwantwortung trage, ihre Aufgabe jedoch auch nicht zufriedenstellend erfüllt habe.

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