.swiss für fast alle
Wer schnappt sich Hotel.swiss? Das Bundesamt für Kommunikation hat den Bewerberkreis für die .swiss-Domains geöffnet. Doch nicht jeder kann eine .swiss-Domain beantragen.

Im Herbst des vergangenen Jahres nahm das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Bewerbungen für .swiss-Adressen entgegen. Von über 9000 Bewerbungen sind rund 7000 .swiss-Domainnamen zugeteilt worden, wie das Amt nun mitgeteilt hat.
Bisher waren die Adressen auf Firmennamen, eingetragene Marken und offizielle Stellen beschränkt. Am 11. Januar beginnt die zweite Registrierungsphase für .swiss-Internetadressen. Das Bakom erweitert dann den Kreis der Bewerber, wie es in einer Mitteilung heisst.
Dann können etwa Dachorganisationen oder Branchenvertretungen eine Bewerbung für eine generische Adresse wie Hotel.swiss oder Watch.swiss einreichen. Wer sich um eine Branchenadresse bemüht, muss diese anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen, wie das Bakom in seiner Mitteilung hervorhebt.
Privatpersonen bleiben aussen vor
Die Öffnung gilt jedoch nicht für Privatpersonen. Das werde auch bis auf Weiteres so bleiben, sagte René Dönni auf Anfrage. Er ist Vizedirektor und Leiter Abteilung Telecomdienste und Post. Der Fokus der .swiss-Adressen liege auf den Bereichen öffentliche Hand und Wirtschaft.
Also kein Urs.swiss oder Lieschenmüller.swiss. Doch auch hier sind Ausnahmen möglich. Vorausgesetzt, dass eine Person einen Markenwert besitzt. Laragut.swiss oder Rogerfederer.swiss hätten laut Dönni Chancen.
Wer-hats-erfunden.swiss
Neu können auch Gesuche für Produktnamen, Slogans, geografische Bezeichnungen oder Fantasienamen gestellt werden. Dann wären auch Adressen wie www.wer-hats-erfunden.swiss denkbar.
Auch Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister können nun einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Gesuchstellenden müssen aber weiterhin einen Geschäftssitz, einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz und einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse aufweisen.
Bakom vermittelt
Erfüllen die neuen Gesuche die Grundvoraussetzungen, werden sie für 20 Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht. Das bietet Konkurrenten die Möglichkeit der Einsprache. Nicht infrage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das Bakom auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über Internet-Domains (VID).
Bei Bewerbungen, die in allen Punkten gleichgestellt sind, kann die Zuteilung per Versteigerung, Losentscheid oder aufgrund der Beurteilung des grösseren Mehrwertes für die Schweizer Gemeinschaft erfolgen. Priorität haben öffentlich-rechtliche Körperschaften, gefolgt von Bewerbern, die über ein mit der beantragten Bezeichnung verbundenes Recht verfügen.

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