Bundesrat genehmigt mehr Geld für Innovationsförderung
Der Bundesrat hat mehr Geld für die Kommission für Technologie und Innovation bewilligt. Über ein Sonderprogramm sollen zusätzlich 61 Millionen Franken an exportorientierte KMUs fliessen.
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) bekommt mehr Geld. In seiner Sitzung vom 17. Februar hat der Bundesrat Sondermassnahmen zur Innovationsförderung beschlossen. Diese haben laut einer Mitteilung ein Volumen von 61 Millionen Franken.
Die zusätzlichen Mittel sollen vorrangig exportorientierten KMUs zugute kommen, da diese durch die Frankenstärke unter Druck stünden. Mit dem Geld soll die Innovationsbereitschaft gefördert werden. Die Sondermassnahmen sind bis Ende 2016 befristet, ergänzen aber die im Vorjahr beschlossenen Massnahmen.
Die Sondermassnahmen haben drei Schwerpunkte. Zunächst soll die im Vorjahr beschlossene "Reduktion des Cash-Beitrages bei Wirtschaftspartnern" weiter fortgesetzt werden. Weiterhin wird die Eigenbeteiligung von privaten Umsetzungspartnern gelockert. Statt bisher 50 Prozent zieht die KTI nun eine Untergrenze von mindestens 30 Prozent. Eine Einzelfallprüfung soll es auch weiterhin geben.
Zuletzt sollen der Einsatz von sogenannten KTI-Innovationsmentoren für KMUs weiter ausgebaut werden. Diese betreuen und beraten Innovationsvorhaben.
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