Projektstopp

E-Voting in Kantonen Genf und Zürich auf Eis gelegt

Uhr | Aktualisiert
von asc

Die zwei Pionierkantone im E-Voting Genf und Zürich haben die Wahlmöglichkeit per Internet vorläufig gestoppt. Damit nehmen sie Auslandschweizern eine Möglichkeit an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und stoppen vorübergehend die Einführung des E-Voting auf nationaler Ebene.

Nach einem Bericht von Swissinfo wird der E-Voting-Stopp in den Kantonen Zürich und Genf durch Einschränkungen des Bundesrats verstärkt. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) zeigt sich enttäuscht. Denn das aktuelle Abstimmungs-System hat sich für die rund 130'000 Auslandschweizer bisher immer als problematisch erwiesen: zu langsame Postzustellung, verspäteter Versand der Abstimmungsunterlagen, falsch zugewiesene Sprachversionen oder gar Ausbleiben jeglicher Zustellung. Bei Wahlen verstärken sich diese Probleme noch, da die sehr kurze Zeitspanne zwischen zwei Wahlgängen es den Auslandschweizern praktisch verunmöglicht, an einem allfälligen zweiten Wahlgang teilzunehmen.

Teure Verwaltung in Zürich

Beide Kantone versichern jedoch, dass das E-Voting nach wie vor ein Thema bleibt und dass es den im Ausland lebenden Mitbürgern anlässlich der Parlamentswahlen 2015 möglich sein sollte, per E-Voting zu wählen. Die ASO vertritt die Ansicht, dass die eidgenössischen Parlamentswahlen 2011 ein idealer Anlass für die beiden E-Voting-Pilotkantone Genf und Zürich gewesen wären, um erste Erfahrungen mit Wahlen via E-Voting zu machen. Die bisherigen Tests bei Abstimmungen fielen jedenfalls durchweg positiv aus.

Der Kanton Zürich begründet den E-Voting-Stopp mit technischen Problemen sowie Kostenfragen. Der Kanton Genf kennt diese Probleme nicht, hat jedoch dieselbe Entscheidung getroffen. In zürich kostet jede elektronisch abgegebene Stimme eines Inlandschweizers 50 Franken, die eines Auslandschweizers sogar 150 Franken. Die Genfer Kantonskanzlerin Anja Wyden Guelpa erklärte gegenüber Swissinfo, dass die Mehrkosten in Genf nur 15 Franken betragen.

Die grosse Differenz ergebe sich durch die unterschiedliche Verwaltung. In Genf wird mit einer offenen Software gearbeitet, die von Informatikdiensten des Kantons verwaltet wird. In Zürich wird die Software-Verwaltung zum Teil an eine Fremdfirma ausgelagert.

Einschränkungen durch den Bundesrat

Die von der Landesregierung auferlegten Einschränkungen erschweren zudem das Fortschreiten des E-Votings. "Weil der Bundesrat die elektronische Stimmabgabe pro Kanton auf 20 Prozent und für die  ganze Schweiz auf 10 Prozent beschränkt, kommen wir nicht aus der Versuchsphase heraus. Und wir möchten doch nach über zehnjährigen stichhaltigen Versuchen alle drei Optionen anbieten: Wahllokal, briefliche Wahl und elektronische Wahl", erklärt Wyden Guelpa.

Laut Bundeskanzlei sei die elektronische Wahl mit Risiken behaftet. Unter anderem vermutet man Missbräuche im Ausland, die zur Erschütterung des Vertrauens der Wähler in Online-Wahlverfahren führen können. Der Bundesrat geht daher sehr vorsichtig an das Verfahren heran und hat sich für eine etappenweise Realisierung des E-Voting entschieden.