CVP-Vorstoss angelehnt

Ständerat gegen Motion für E-Voting

Uhr | Aktualisiert
von Christoph Grau

Die Kantone sollen nicht per Gesetz gezwungen werden, E-Voting einzuführen. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Motion ab. Bis zu den nächsten Eidgenössischen Wahlen soll dennoch eine flächendeckende E-Voting-Lösung eingeführt werden.

Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern. (Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung.)
Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern. (Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung.)

Der Ständerat tritt bei der Einführung der elektronischen Wahl auf die Bremse. Am Montag lehnte die kleine Kammer eine Motion von Filippo Lombardi ab. Der CVP-Politiker wollte alle Kantone dazu verpflichten, das E-Voting für Auslandschweizer bis zu den Eidgenössischen Wahlen im Jahr 2019 einzuführen. Bisher bieten nur die Kantone Basel Stadt, Luzern, Genf und Neuenburg diesen Service an, wie in einer SDA-Meldung auf der Website des Ständerats zu lesen ist.

Lombardis Meinung nach werden die Auslandschweizer mit dem bisherigen Wahlverfahren diskriminiert. Für viele sei das E-Voting die einzige Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Als Grund nannte er, dass Wahlunterlagen auf dem Postweg teilweise erst zu spät einträfen.

Die Mehrheit im Ständerat wollte jedoch nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen. Zuvor sprach sich schon der Bundesrat gegen die Motion aus. Eine gesetzliche Verpflichtung sei seiner Ansicht nach nicht der richtige Weg. Bundeskanzler Walter Thurnherr zeigte sich optimistisch, dass sich die Kantone bis zu den Wahlen für einen E-Voting-Anbieter entscheiden werden. Auf die etwas langsameren Kantone solle in diesem Prozess Rücksicht genommen werden.

Zur Diskussion stehen die Systeme des Kantons Genf und der Schweizerischen Post, welche die Anforderungen an die Sicherheit erfüllen würden.

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