Simap-Meldungen Woche 41: Ausschreibungen
Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.
AV-Technik für Sitzungszimmer für Swissgrid AG
Ausschreibung 934101: AV-Technik für Sitzungszimmer, Empfangsbereich und Aula Publiziert am 4.10.2016 Swissgrid AG Die Swissgrid realisiert an der Bleichemattstrasse in Aarau als Mieterin einen Neubau ihres Hauptsitzes .. Im Rahmen des Innenausbaus des Hauptsitzes wird die Ausfürhungs-Planung, Beschaffung und Installation der gesamten AV-Anlagen und -Technik öffentlich ausgeschrieben.. Weitere technische Informationen sind dem Leistungsverzeichnis (Dokument D3) und Vortext (Dokument D2) zu entnehmen. Auftraggeber:. Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.
Details: Frist für Fragen: 21.10.2016. . Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und der Angebotseinreichung werden ausschliesslich schriftlich per E-Mail an die unten aufgeführte Adresse entgegengenommen: reto.weiner@swissgrid.ch Abgabetermin: 18.11.2016. 17:00. Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen. Reto Weiner, zu Hdn. von Reto Weiner, Dammstrasse 3, 5070 Frick, Schweiz, . Telefon: 058 580 27 78, . Fax: 058 580 28 46, E-Mail: . reto.weiner@swissgrid.ch, . URL www.swissgrid.ch Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per Email (reto.weiner@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag EK 1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit EK 2 Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssumme mind. 2 Mio EK 3 Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen EK 4 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swissgrid EK 5 Akzeptanz Geheimhaltunsvereinbarung der Swissgrid EK 6 Sprachkompetenz in Deutsch der Schlüsselpersonen Preis Firmenreferenzen Persönliche Referenzen Schlüsselpersonen Angebot, Bieterpräsentation und Dokumentation Service-Organisation und Reaktionszeit Stundenansätze Techniker bei Interventionen 50% 15% 10% 10% 10% 5% PreisFirmenreferenzenPersönliche Referenzen SchlüsselpersonenAngebot, Bieterpräsentation und DokumentationService-Organisation und ReaktionszeitStundenansätze Techniker bei Interventionen Zuschlagskriterien: 50% Preis 15% Firmenreferenzen 10% Persönliche Referenzen Schlüsselpersonen 10% Angebot, Bieterpräsentation und Dokumentation 10% Service-Organisation und Reaktionszeit 5% Stundenansätze Techniker bei Interventionen Bietergemeinschaft: nicht zugelassen Subunternehmer: zugelassen Generelle Teilnahmebedingungen: Gem. Ausschreibungsunterlagen (Dokument A0 Verfahrensanweisung) Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Gem. Ausschreibungsunterlagen Gem. Ausschreibungsunterlagen (Dokumente A0, D2 und D3)
Beschaffung und Einführung einer Virtual Desktop Infrastructure Lösung für Luzerner Kantonsspital
Ausschreibung 933673: Beschaffung und Einführung einer Virtual Desktop Infrastructure Lösung Publiziert am 1.10.2016 Luzerner Kantonsspital Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein externer Dienstleister – ein Partner für das LUKS – ermittelt, welcher im LUKS im Rahmen eines Pilotprojekts als Generalunternehmer in einer Pilotklinik eine VDI-Lösung einführt und für das Pilotprojekt Thin/Zero Clients und Lizenzen sowie optional Hypervisor-Server liefert. Ebenfalls sollen im Pilotprojekt eine MDM-Infrastruktur mit Secure File Sharing Funktion eingeführt bzw. auf Ihre Tauglichkeit geprüft werden.. Sofern das Pilotprojekt erfolgreich abgeschlossen wird, soll der Partner die VDI-Lösung im LUKS einführen und Wartung und Support dafür über die nächsten fünf Jahre übernehmen. Die VDI-Lösung muss auf dem Produkt VMware Horizon basieren. Das Produkt ist aus strategischen Gründen vorgegeben: Die Serverplattform ist komplett mit VMware vSphere virtualisiert, eine Anzahl virtueller Clients (ohne Brokering Layer) ist in Betrieb, und entsprechendes VMware Know-how ist vorhanden. Hinweise Das LUKS sieht einen zweistufigen Entscheidungsprozess vor. 1. Der definitive Zuschlag für das Pilotprojekt erfolgt unter Vorbehalt der Kreditfreigabe durch den Spitalrat, basierend auf dem evaluierten Angebot. 2. Der Auftrag für die LUKS-weite Gesamteinführung der Lösung erfolgt unter Vorbehalt der Kreditfreigabe durch den Spitalrat aufgrund des im Pilot zu erarbeitenden Business Case.. Ein erfolgreicher Abschluss des Pilotprojekts ist Voraussetzung für die LUKS-weite Einführung der Lösung. Falls das Pilotprojekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, muss der Anbieter die für das Pilotprojekt gelieferte Software (Lizenzen) und Hardware ohne Kostenfolgen für das LUKS zurücknehmen. Die durch den Anbieter erbrachten Dienstleistungen werden pro rata temporis bis zur Beendigung des Pilotprojekts vergütet, wobei der Anbieter dem LUKS einen Rabatt von 20% gewähren muss. Das LUKS behält sich im Fall eines nicht erfolgreichen Pilotprojekts vor, den Zuschlag zu widerrufen und ihn dem am nächstbesten bewerteten Anbieter zu erteilen. Genaue Informationen zum Ausschreibungsumfang sind im Pflichtenheft zu finden. Auftraggeber:. Träger kantonaler Aufgaben.
Details: Frist für Fragen:24.10.2016. . Fragen zur Ausschreibung müssen bis zum 24.10.2016 schriftlich per E-Mail an vdi@luks.ch gesendet werden. Die anonymisierten Antworten werden anschliessend mittels E-Mail allen an der Ausschreibung teilnehmenden Anbietern zugestellt. Abgabetermin: 21.11.2016. 12:00. Das Angebot muss in zwei rechtsgültig unterschriebenen Versionen und in elektronischer Form im DecisionAdvisor eingereicht werden. Über der Adresse muss der Vermerk "Angebotsunterlagen: VDI Lösung – bitte nicht vor dem 22. November 2016 öffnen!" angebracht werden. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. Luzerner Kantonsspital, zu Hdn. von Matthias Bryner, Spitalstrasse, 6000 Luzern 16, Schweiz, . Telefon: 041 205 25 21, . E-Mail: . vdi@luks.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die Eignungskriterien E1 bis E8 erfüllen, sind eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. E1: Das Angebot des Anbieters muss vollständig und gemäss den Angaben in Kapitel 4 des Pflichtenhefts aufgebaut sein. E2: Der Anbieter hat das Selbstdeklarationsblatt vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet gemeinsam mit den geforderten Bestätigungen der Offerte beigelegt. E3: Der Anbieter erbringt alle im Abschnitt „Bestätigungen des Anbieters“ verlangten Bestätigungen vorbehaltlos. E4: Der Anbieter akzeptiert die beiliegenden Vertragsvorlagen. E5: Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK vollständig und vorbehaltslos und er akzeptiert, dass seine eigenen AGBs vollumfänglich wegbedungen werden. E6: Die Kommunikation (in schriftlicher und mündlicher Form) muss in deutscher Sprache möglich sein. Dies betrifft alle eingesetzten Mitarbeitenden des Anbieters, welche in Kontakt mit dem Auftraggeber stehen. E7: Der Anbieter führt mindestens zwei Referenzen auf für als Generalunternehmer erfolgreich durchgeführte Aufträge im Bereich Virtual Desktop Infrastructure Lösungen mit vergleichbaren Leistungsanforderungen und analogen Dienstleistungen wie in dieser Ausschreibung (schriftliche Ausführungen im Angebot). Bei mindestens einer der Referenzen muss der Anbieter Erfahrung mit einer hochverfügbaren Infrastruktur (7x24) nachweisen. Bei mindestens einer Referenz wurde eine Mobility Lösung mit Airwatch realisiert (entweder bei einer der obigen Referenzen oder bei einer dritten Referenz). Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. E8: Der Anbieter hat folgende VMware Lösungskompetenzen gemäss https://www.vmware.com/ch/partners/partner-learning/solutioncompetencies erfolgreich abgeschlossen: * Desktop-Virtualisierung * Servervirtualisierung * Mobilitätsmanagement * Netzwerkvirtualisierung Preis Lösungskonzept Erfüllungsgrad der Anforderungen und Beurteilung der Antworten auf die Fragen Fachliche Eignung Anbieterpräsentationen 30% 25% 25% 10% 10% PreisLösungskonzeptErfüllungsgrad der Anforderungen und Beurteilung der Antworten auf die FragenFachliche EignungAnbieterpräsentationen Zuschlagskriterien: 30% Preis 25% Lösungskonzept 25% Erfüllungsgrad der Anforderungen und Beurteilung der Antworten auf die Fragen 10% Fachliche Eignung 10% Anbieterpräsentationen Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist erlaubt. Subunternehmer müssen offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen S. 3.10: Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Gemäss Ausschreibungsunterlagen Nachweise gemäss Unterlagen
ERP-Systemlösung für Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald
Ausschreibung 935411: ERP-System (Beschaffung und Betrieb) Publiziert am 14.10.2016 Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald Lieferung einer ERP-Systemlösung inkl. nachgelagerter Wartung und Support sowie optionales ERP-Betriebsoutsourcing. Auftraggeber:. Träger kantonaler Aufgaben
Details: Frist für Fragen:4.11.2016. . Gemäss Ausschreibungsanweisung Abgabetermin: 25.11.2016. 12:00. Gemäss Ausschreibungsanweisung Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald, zu Hdn. von Markus Würmli, Spitalstrasse 28, 8840 Einsiedeln, Schweiz, Telefon: 055 418 51 11, . E-Mail: . Markus.Wuermli@Spital-Einsiedeln.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Ansprechpartner (SPOC) Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail und Telefonnummer, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK03 Kenntnisse Amtssprache (D/F/I) Der Anbieter bestätigt und stellt sicher, dass alle angebotenen Personen fliessend eine der Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen. Als Nachweis gelten: - Muttersprache. - Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.). - Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP. EK04 Austausch des Ansprechpartners Der Anbieter ist bereit, den Ansprechpartner bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:. Im Rahmen der Leistungserbringung können wichtige Gründe für den Austausch des primären Ansprechpartners auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers etc.. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.. Das Engagement in anderen Mandaten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund (vgl. Ziffer 4 AGB DL). EK05 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 5) b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts zu akzeptieren. EK08 Spesen Der Anbieter akzeptiert, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Kapitel 7.3.3 des Pflichtenheftes. EK09. Analystentätigkeit Nachweis über weltweite Analystentätigkeit für den Einsatz in der IKT Branche, deren Ergebnisse über das Internet und über Analystenzugriff verfügbar sind. Die Analysten decken die Anforderungen der Themenschwerpunkte gemäss Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes ab.. Als Nachweis legen Sie bitte eine Übersicht über die Tätigkeit Ihres Unternehmens bei, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen weltweit tätig ist. Das Unternehmen muss mindestens eine Geschäftsstelle in Europa haben (Firmenstruktur/Firmenprofil oder Link bzw. Auszug über Ihre Standorte oder weltweite Organisationsstruktur). EK10. Symposium / Konferenzen Nachweis, dass der Anbieter weltweit Symposium und Konferenzen über ihre Analysen und Inhalte organisiert und durchführt.. Als Nachweis gelten bspw. Internet-Adressen, Links zu Veranstaltungen; aus denen nachvollziehbar hervor geht, dass die Anbieterin diese organisiert und durchgeführt hat. EK11. Research Datenbank Der Anbieter erbringt einen nachvollziehbaren Nachweis, dass er gemäss Kapitel 3.3.1.2 des Pflichtenheftes über eine Research Datenbank (mit eigenen Analysen) verfügt, welche die Bereiche IKT-Technologietrends, -Entwicklung, -Support, -Betrieb und -Produktanalysen/-vergleiche sowie Methoden, Strategien, Marktvergleiche abdeckt.. EK12. Erfahrung / Referenz Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Analystentätigkeiten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (vgl. Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes).. Er weist diese Erfahrung anhand von drei Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: - Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern; - Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags; - Was war der Auftrag (Aufgabe)?; - Umfang des durchgeführten Auftrages; - Umschreibung der erbrachten Leistungen; - Themenbereich (Branche) Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK13. Angabe zum Leistungspaket Der Anbieter bestätigt, dass er alle drei im Pflichtenheft genannten Leistungen anbietet:. - IKT-Analystenbetreuung - IKT-Analystenservices - Zusatzleistungen (siehe Kapitel 3.3.1.1 bis Kapitel 3.3.1.3 des Pflichtenheftes) EK14. Übersicht über das Leistungsportfolio Der Anbieter legt eine Gesamtübersicht über das Leistungsportfolio seines Unternehmens bei.
IKT-Analystenbetreuung und IKT-Analystenservice für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Ausschreibung 935435: IKT-Analystendienstleistungen für Fach- und Führungskräfte * Publiziert am 12.10.2016. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Die Bundesverwaltung nimmt für die Führung und Steuerung ihrer IKT-Leistungen dedizierte Analystenservices in Anspruch. Das aktuelle Vertragsverhältnis des BIT endet am 31. März 2017. Mit einer Ausschreibung im offenen Verfahren soll der unterbruchfreie Bezug der Dienstleistungen sichergestellt werden. Dazu sucht die Bundesverwaltung zwei Partner im Bereich der Analystenservices für Führungskräfte. Ziel ist es, mit jedem der beiden Zuschlagsempfänger jeweils einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren abzuschliessen (1. Quartal 2017 bis 31.12.2022). Dieser soll nebst der individuellen Betreuung des Topmanagements auch Analystenservices für Fachkräfte beinhalten und allen IKT-Leistungserbringern der Bundesverwaltung offen stehen. Es können grundsätzlich zwei Typen von Dienstleistungen (Leistungspakete) und Zusatzleistungen unterschieden werden:. • IKT-Analystenbetreuung für Führungskräfte der Bundesverwaltung (z.B. CIO) («individual executive support») • IKT-Analystenservices für Fachkräfte der Bundesverwaltung («role-based self-service») • Zusatzleistungen (zusätzliche Bezüge von Analystenservices) Auftraggeber:. Bund (Zentrale Bundesverwaltung).
Details: Frist für Fragen:27.10.2016. . Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 21.11.2016. . Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16157) 609 IKT-Analystendienstleistungen für Fach- und Führungskräfte, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, . Fax: +41 58 463 26 98, . E-Mail: . beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Ansprechpartner (SPOC) Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail und Telefonnummer, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. EK03 Kenntnisse Amtssprache (D/F/I) Der Anbieter bestätigt und stellt sicher, dass alle angebotenen Personen fliessend eine der Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen. Als Nachweis gelten: - Muttersprache. - Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.). - Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP. EK04 Austausch des Ansprechpartners Der Anbieter ist bereit, den Ansprechpartner bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:. Im Rahmen der Leistungserbringung können wichtige Gründe für den Austausch des primären Ansprechpartners auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers etc.. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.. Das Engagement in anderen Mandaten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund (vgl. Ziffer 4 AGB DL). EK05 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 5) b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts zu akzeptieren. EK08 Spesen Der Anbieter akzeptiert, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Kapitel 7.3.3 des Pflichtenheftes. EK09. Analystentätigkeit Nachweis über weltweite Analystentätigkeit für den Einsatz in der IKT Branche, deren Ergebnisse über das Internet und über Analystenzugriff verfügbar sind. Die Analysten decken die Anforderungen der Themenschwerpunkte gemäss Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes ab.. Als Nachweis legen Sie bitte eine Übersicht über die Tätigkeit Ihres Unternehmens bei, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen weltweit tätig ist. Das Unternehmen muss mindestens eine Geschäftsstelle in Europa haben (Firmenstruktur/Firmenprofil oder Link bzw. Auszug über Ihre Standorte oder weltweite Organisationsstruktur). EK10. Symposium / Konferenzen Nachweis, dass der Anbieter weltweit Symposium und Konferenzen über ihre Analysen und Inhalte organisiert und durchführt.. Als Nachweis gelten bspw. Internet-Adressen, Links zu Veranstaltungen; aus denen nachvollziehbar hervor geht, dass die Anbieterin diese organisiert und durchgeführt hat. EK11. Research Datenbank Der Anbieter erbringt einen nachvollziehbaren Nachweis, dass er gemäss Kapitel 3.3.1.2 des Pflichtenheftes über eine Research Datenbank (mit eigenen Analysen) verfügt, welche die Bereiche IKT-Technologietrends, -Entwicklung, -Support, -Betrieb und -Produktanalysen/-vergleiche sowie Methoden, Strategien, Marktvergleiche abdeckt.. EK12. Erfahrung / Referenz Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Analystentätigkeiten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (vgl. Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes).. Er weist diese Erfahrung anhand von drei Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: - Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern; - Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags; - Was war der Auftrag (Aufgabe)?; - Umfang des durchgeführten Auftrages; - Umschreibung der erbrachten Leistungen; - Themenbereich (Branche) Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK13. Angabe zum Leistungspaket Der Anbieter bestätigt, dass er alle drei im Pflichtenheft genannten Leistungen anbietet:. - IKT-Analystenbetreuung - IKT-Analystenservices - Zusatzleistungen (siehe Kapitel 3.3.1.1 bis Kapitel 3.3.1.3 des Pflichtenheftes) EK14. Übersicht über das Leistungsportfolio Der Anbieter legt eine Gesamtübersicht über das Leistungsportfolio seines Unternehmens bei.
Erneuerung Server Infrastruktur für Kantonspolizei Zürich IT Innovation
Ausschreibung 934299: Erneuerung Server Infrastruktur Publiziert am 7.10.2016 Kantonspolizei Zürich IT Innovation Evaluation eines geeigneten Systemlieferanten und Dienstleistungserbringers für die die Planung, Realisierung, Lieferung, Installation, Konfiguration, Inbetriebsetzung, Schulung und Wartung der Server Infrastruktur im RZ der Kantonspolizei Zürich.. Dabei sollen folgende Systeme erneuert bzw. ergänzt und anschliessend für mindestens 7 Jahre unter Wartung genommen werden: - Physische Server - Fibre-Channel / SAN Switches - Network Attached Storage (NAS) - Datensicherungs-Lösung für virtuelle und physische Server - Weiterführung der Lizenzierung von VMware ESXi und Wartung der 3PAR Storage Lösung Die Vergabestelle behält sich sodann vor, den evaluierten Anbieter während der Dauer des abzuschliessenden Wartungsvertrages für gleichartige Aufträge (zusätzliche Beschaffungen) gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu beauftragen. Auftraggeber:. Kanton.
Details: Frist für Fragen:1.11.2016. . Fragen müssen via Frageforum im Online Evaluationstool DesicionAdvisor gestellt werden. Die Antworten werden ebenfalls im DesicionAdvisor veröffentlicht. Abgabetermin: 17.11.2016. 12:00. Über der Adresse muss der Vermerk "Angebotsunterlagen: Beschaffung IT Infrastruktur KAPO ZH - nicht öffnen!!" angebracht werden. Angebote können ebenfalls persönlich unter derselben Adresse abgegeben werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. at rete AG, zu Hdn. von Herr Martin Strässler, Eisengasse 16, 8008 Zürich, Schweiz, . E-Mail: . submission@atrete.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Bietergemeinschaft: Der Anbieter muss als Generalunternehmer für die Lieferung sowie für Wartung und Support auftreten. Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist erlaubt. Subunternehmer müssen in der Offerte offen gelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate Keine Nachverhandlungen
ICT-Fachunterstützung für Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Ausschreibung 934899: ICT-Fachunterstützung BABS von 2017 - 2026 * Publiziert am 7.10.2016 * Originaltitel: (16043) 506 ICT-Fachunterstützung BABS von 2017 - 2026 Das BABS ist die Fachstelle des Bundes für ICT-Projekte wie Polycom (Sicherheitsnetz Funk der Schweiz), Polyalert (Alarmierung der Bevölkerung) und Polyinform (Information der Bevölkerung in Krisenlagen über Radio), etc. Die ICT-Vorhaben des Bevölkerungsschutzes werden heutzutage massgeblich durch Veränderungen in den Technologiezyklen sowie neuen Ansprüchen und Anforderungen beeinflusst. Zudem eröffnen sich aufgrund von Veränderungen politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen Chancen, die es zu nutzen gilt, damit die zukünftigen Bedürfnisse der Nutzerorganisationen im Bereich der Behördenorganisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) abgedeckt werden können.. Im BABS werden für die nachfolgend aufgeführten Projekte (in den Bereichen Infrastruktur und Bevölkerungsschutzpolitik) diverse Leistungen benötigt: - Alertswiss Wertsteigerung - COBE-SKI - dBBK / dBBK Sicherheit - Insourcing Polyalert - Polyalert 2030 - Polyalert Audit - Polycom Werterhalt 2030 - Polycom ISDS / Audit - Polyinform 2030 - Service Entwicklung - Sirenen Next Generation In den voranstehenden Projekten hat der Anbieter konzeptionelle Arbeiten zu erbringen sowie Leistungen auszuführen, welche sich auf Applikationen beziehen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: BABS ICT Partner 1 (1 Zuschlag) Die Alarmierung der Bevölkerung basiert im Wesentlichen auf dem neu eingeführten System Polyalert, welches als Workflow-Engine derzeit die Fernsteuerung von mehr als 5‘000 stationären Sirenen zugunsten der Kantone und der Stauanlagenbetreiber sicherstellt. Das System ist entflochten realisiert; das heisst, es werden Übertragungsvektoren der Armee (Führungsnetz Schweiz), das Sicherheits-Funksystem Polycom der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit in der Schweiz (BORS) sowie das Rundfunknetz der SRG, UKW-RDS genutzt.. Polyalert soll zukünftig mittels Upgrade in eine weitreichendere Zielarchitektur ebenfalls im Kontext einer sicheren und resilienten Ereigniskommunikation genutzt werden. Neue Anforderungen, veränderte soziologische Rahmenbedingungen und die rasante Technologieentwicklung im Bereich der Kommunikation und Information verlangen nach neuen Dienstleistungen in den Bereichen der Alarmierungs- und Ereigniskommunikation. Zudem bietet das BABS seit geraumer Zeit Services zuhanden der Bevölkerung auf den gängigen Social Media Plattformen an. In diesem Bereich wünscht sich das BABS eine enge Zusammenarbeit mit System-Architekten, Service-Engineers sowie Quality- & Security-Spezialisten, die mit ihrer ausgewiesenen Methoden- und Fachkompetenz die BABS-Mitarbeitenden unterstützen. Der externe Partner werden für die Erarbeitung sämtlicher Lieferobjekte entlang der Projektphasen sowie gegebenenfalls in der Nutzungsphase eingesetzt. Beginn: Q1 2017, Ende Q4 2026 Los 2: BABS ICT Partner 2 (1 Zuschlag) Die kommenden Jahre stehen im Bereich der Führungs- und Einsatzkommunikation der BORS im Zeichen des Werterhalts des Sicherheitsfunknetzes der Schweiz, Polycom. Nachdem der letzte Kanton im Jahre 2015 auf das System migriert wurde und somit das Projekt abgeschlossen werden konnte, muss das Betriebsmanagement der nationalen Komponente für die gesamte Schweiz sichergestellt werden. Im angesprochenen Zeithorizont steht zudem die Migration der Infrastrukturen von der veralteten TDM- auf die neue IP-Technologie an. Diese neuen Rahmenbedingungen an den Betrieb, die Migration und das Risiko-Management bedürfen zeitweilige Zusatzressourcen und erweitertes Fachwissen. Mit dem Vorhaben drahtlose Breitbandkommunikation (dBBK) wird zudem die breitbandige Zukunft der Führungs- und Einsatzkommunikation eingeleitet. Für die Umsetzung dieser Vorhaben wünscht sich das BABS im Rahmen der Leistungserbringung durch den externen Partner eine enge Zusammenarbeit mit System-Architekten, Service-Engineers sowie Quality- & Security-Spezialisten die mit ihrer ausgewiesenen Methoden- und Fachkompetenz die BABS-Mitarbeitenden unterstützen. Der externe Partner wird für die Erarbeitung sämtlicher Lieferobjekte entlang der Projektphasen sowie gegebenenfalls in der Nutzungsphase eingesetzt. Beginn: Q1 2017, Ende Q4 2026 Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Fachbereich Infrastruktur. Auftraggeber:. Bund (Zentrale Bundesverwaltung).
Details: Frist für Fragen:21.10.2016. . Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 16.11.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16043) 506 ICT-Fachunterstützung BABS von 2017 - 2026, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, . Fax: +41 58 463 26 98, . E-Mail: . beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) sowie aktuelle schriftliche Bestätigung der Ausgleichskasse, dass die Beiträge der AHV, IV, ALV und EO in den letzten 3 Jahren fristgerecht bezahlt wurden. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK03 Führung der Mitarbeitenden. Der Anbieter verfügt für jedes angebotene Los über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung der Beschaffungsstelle hin nachzuweisen.. EK04 Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP) Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4). Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung und der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden. EK05 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06 Haftung. Bestätigung, dass die Anbieterin die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.. EK07 Infrastruktur. Bestätigung, dass die Anbieterin für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.). EK08 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 6). b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK09 Verfügbarkeit. Der Anbieter bestätigt, dass er fähig und bereit ist, zu gegebenem Zeitpunkt die verlangten Leistungen wie im Pflichtenheft beschrieben - insbesondere auch die Verfügbarkeit der nachgefragten und angebotenen Kompetenzen und Profile und Personen gemäss den verlangten Anforderungen - während der gesamten Projektzeit zu erbringen. EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) - für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) - für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) EK11 Qualitätsmanagementsystem. Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig. EK12 Rahmenvertrag. Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf (Anhang 7) des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.
Leadagentur & Konzeption Website Relaunch für Swissgrid AG
Ausschreibung 933471: Leadagentur & Konzeption Website Relaunch Publiziert am 1.10.2016 Swissgrid AG Damit sie ihren Auftrag bestmöglich erfüllen kann, hat Swissgrid in den letzten Jahren die Kommunikation mit verschiedenen Zielgruppen wie Politik, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit verstärkt. Swissgrid kommuniziert in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.. Swissgrid möchte eine integrierte Kommunikationsstrategie sicherstellen. Eine Massnahme für den einheitlichen Auftritt nach innen und aussen ist eine überarbeitete Positionierung und die Harmonisierung der gesamten Kommunikationsmittel über alle Kanäle hinweg. Zu diesem Zweck wird ein Dienstleister gesucht, der eine breite Palette von Arbeiten abdecken kann und Swissgrid in Zukunft als vertrauensvoller Partner unterstützt. Swissgrid veröffentlicht in diesem Zusammenhang zwei Ausschreibungen: - Leadagentur & Konzeption/Design Website Relaunch (vorliegende Ausschreibung):. Diese Ausschreibung betrifft die strategischen, inhaltlichen und visuellen Dienstleistungen für die Off- und Online-Kommunikation von Swissgrid. Dabei ist die Ausschreibung in zwei Bereiche unterteilt: Einerseits in Dienstleistungen im Zusammenhang mit Positionierung und Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten andererseits in die Konzeption/Design Website-Relaunch.. Der zweite Teil der Ausschreibung ist optional ausgeschrieben, da zum aktuellen Zeitpunkt ein definitiver Go-Entscheid für das Projekt ausstehend ist. Im Besten Fall startet die Konzeption zum Relaunch bereits im Januar 2017. Die an der Ausschreibung teilnehmenden Agenturen werden rechtzeitig darüber informiert. - Technische Umsetzung: Ein Umsetzungspartner wird die konzeptionellen Arbeiten der Leadagentur im Zusammenhang mit dem Themenbereich «Konzeption/Design Website» technisch umsetzen (Achtung: nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung). Daraus geht hervor, dass eine zeitliche Abhängigkeit der beiden Aufträge besteht und eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Agenturen erwartet wird. Das Ziel ist der Go-Live der Website per Ende 2017. Auftraggeber:. Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.
Details: Frist für Fragen:12.10.2016. . Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und Angebotseinreichung werden ausschliesslich schriftlich per Email an die unten aufgeführte Adresse entgegengenommen: reto.weiner@swissgrid.ch Abgabetermin: 10.11.2016. . Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Angebote können nicht persönlich überbracht werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (ralf.ringeisen@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Strategischer Einkauf, zu Hdn. von Ralf Ringeisen, Dammstrasse 3, 5070 Frick, Schweiz, . Telefon: +41585803554, . E-Mail: ralf.ringeisen@swissgrid.ch, . URL www.swissgrid.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag EK1 Handlungsvollmacht EK2 Selbstdeklaration EK3 Unternehmensgrösse EK4 Fähigkeit zur koordinativen Übernahme des Gesamtauftrages EK5 Verfügbarkeit EK6 Verfügbarkeit im Rahmen des Projektstartes per Januar 2017 EK7 Sprachraumsensibilität EK8 Offene Daten Preis Angebotsqualität Fachliche Qualifikation Anbieterpräsentation 40% 20% 20% 20% PreisAngebotsqualitätFachliche QualifikationAnbieterpräsentation Zuschlagskriterien: 40% Preis 20% Angebotsqualität 20% Fachliche Qualifikation 20% Anbieterpräsentation Bietergemeinschaft: Zugelassen Subunternehmer: Zugelassen Min. Gültigkeit des Angebots: 60 Tage Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Nachverhandlungen: Bleiben vorbehalten Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Lieferung und Bewirtschaftung von Druckern für Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation
Ausschreibung 934525: Lieferung und Bewirtschaftung von Druckern. Publiziert am 7.10.2016Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von S/W Druckern inklusive Verbrauchsmaterial sowie die Erbringung von Dienstleistungen bezüglich Lieferung, Wartung und Support für die kommenden fünf Jahre sowie optional einer Verlängerung um max. weitere fünf Jahre. Der Anbieter muss als Generalunternehmer für die Lieferung sowie für Wartung und Support der Geräte und die Erbringung der geforderten Dienstleistungen auftreten. Auftraggeber:. Kanton.
Details: Frist für Fragen: 28.10.2016. . Über das Forum Simap Abgabetermin: 18.11.2016. 15:45. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich, verschlossen und mit dem Kennwort „Lieferung und Bewirtschaftung von Druckern“ beim Amt für Informatik und Organisation abzugeben (Öffnungszeiten des Sekretariats 07:30-12:00 und 13:00–17:00 (freitags bis 15:45) oder bei einer offiziellen staatlichen Poststelle aufzugeben (Datumstempel einer schweizerischen Poststelle/A-Post. Stempel firmeneigene Frankiermaschinen gelten nicht als Poststempel).. Die Angebote sind inkl. Beilagen 1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form als Kopie des vollständigen Angebotes (docm/x-, xlsx- und pdf-Format) einzureichen. Persönlich / Vertraulich, Amt für Informatik und Organisation, Projekt „Lieferung und Bewirtschaftung von Druckern“, Ritterquai 23, 4509 Solothurn, Schweiz, . E-Mail: . servicedesk@aio.so.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Bietergemeinschaft: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien Subunternehmer: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Gemäss Submissionsunterlagen Generelle Teilnahmebedingungen: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien Nachverhandlungen: Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden. Verfahrensgrundsätze: Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.. Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden. Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag. aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien Zahlungsbedingungen: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Notebooks und Convertibles für SVA Zürich
Ausschreibung 933113: Notebooks und Convertibles Publiziert am 7.10.2016 SVA Zürich Notebooks und Convertibles mit TPM-Modul und Schweizer Tastatur QWERTZ, für die Verwendung im Aussendienst und Bürobetrieb. Notebooks Los 1, Convertibles Los 2. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Beschaffung von Notedbooks mit TPM-Modul und Schweizer Tastatur QWERTZ Los 2: Beschaffung Convertibles (2-in-1-Gerät) mit TPM-Modul und Schweizer Tastatur QWERTZ Auftraggeber:. Träger kantonaler Aufgaben
Kontakt: Abgabetermin: 3.11.2016. 09:00. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) SVA Zürich, zu Hdn. von Roger Furrer, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich, Schweiz, . Telefon: 0444485120, . E-Mail: fur@svazurich.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren keine GATT/WTO-Ausschreibung Gemäss den Bestimmungen in den Unterlagen, im besonderen Punkt a) bei den Vorgaben für die Offerte. Subunternehmer: Nein Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss der in unseren Unterlagen genannten Vorgaben für die Offerte Keine Nachverhandlungen Zahlungsbedingungen: Gemäss der in unseren Unterlagen genannter Regelung Nachweise und Referenzen gemäss Vorgaben in unseren Unterlagen.
Wartung + Weiterentwicklung Informatik Service Center ISC-EJPD für Informatik Service Center ISC-EJPD
Ausschreibung 934011: Wartung + Weiterentwicklung * Publiziert am 3.10.2016 * Originaltitel: (16162) 485 Wartung + Weiterentwicklung Informatik Service Center ISC-EJPD Die Abdeckung von Wartungs- und Weiterentwicklungsaufträgen in grossen Anwendungen wie z. B. dem nationalen Fahndungssystem RIPOL oder dem Schengener Informationssystem SIS II bindet im ISC-EJPD oft über Jahre Entwicklerressourcen, welche dadurch für die Übernahme neuer Aufträge (oft mit neuen Technologien) nicht mehr zur Verfügung stehen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken und um die internen Mitarbeiter vermehrt für neue Tasks freisetzen zu können, soll mittels einer WTO mit mehreren Losen sichergestellt werden, dass die Fachanwendungen durch erfahrene JEE-Entwickler gewartet und weiterentwickelt werden. Die Lose sollen nach Client-Technologie (technisch) und nach Projekten (fachlich) aufgeteilt werden.. Betroffen sind insgesamt sieben zum Teil über Schnittstellen verknüpfte Fachanwendungen unterschiedlicher Grösse und Komplexität, die auf unterschiedlichen Architekturen basieren. Alle Fachanwendungen sind Individualsoftware im Eigentum der Bundesverwaltung und wurden zwischen 2005 und 2015 eingeführt. Es wird pro Los eine Anbieterin gesucht, die die Wartung und Weiterentwicklung der Fachanwendungen sicherstellen kann, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass interne Mitarbeitende des ISC-EJPD zwecks Unterstützung und Knowhow-Transfer an den Arbeiten beteiligt sind, solange sich diese Arbeiten klar vom Auftrag der Anbieterinnen abgrenzen lassen.. Für die Abdeckung der Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen sucht das ISC-EJPD erfahrene Senior Software Ingenieure, welche in der Lage sind, sich rasch und ohne grösseren Einführungsaufwand in bestehende Fachanwendungen einzuarbeiten. Sie müssen diese technisch und fachlich verstehen und Kundenwünsche sowie systembedingte Änderungen effizient und selbständig einbauen, testen und dokumentieren können. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendung N-VIS 1 Zuschlag à 1 Person Grundauftrag: 800 Std. / Option: 7200 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 2: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendung RIPOL 1 Zuschlag à 1 Person Grundauftrag: 800 Std. / Option: 7200 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 3: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendung SIS 1 Zuschlag à 1 Person Grundauftrag: 800 Std. / Option: 7200 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 4: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendungen ISA/SysP/NAVIG 1 Zuschlag à 2 Personen Grundauftrag: 1600 Std. / Option: 14400 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 5: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendung Commit 1 Zuschlag à 1 Person Grundauftrag: 400 Std. / Option: 7600 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 6: Wartung+Weiterentwicklung der Fachanwendung ZEMIS 1 Zuschlag à 2 Personen Grundauftrag: 1600 Std. / Option: 14400 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Los 7: Wartung+Weiterentwicklung der mittleren Web-Anwendungen 1 Zuschlag à 1 Person Grundauftrag: 800 Std. / Option: 7200 Std. Dauer: 1.Q.2017 - 4.Q.2021 Auftraggeber:. Bund (Zentrale Bundesverwaltung).
Details: Frist für Fragen:18.10.2016. . Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 14.11.2016. . Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projek (16162) 485 Wartung + Weiterentwicklung, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, . Fax: +41 58 463 26 98, . E-Mail: . beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind allerdings nicht zugelassen (vgl. Ziffer 4.1 Pflichtenheft). Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: • Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 • Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB Keine Nachverhandlungen Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:. http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Bereitschaft, dass die Anbieterin dem Auftraggeber bezüglich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise erbringt:. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.. EK02: Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit Bereitschaft, sporadisch - falls der Projektverlauf dies erfordert - auf Anordnung des Auftraggebers, kurzfristig Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit zu leisten.. EK03: Zeiterfassung Bereitschaft, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren.. EK04: Ersatz von Mitarbeitern Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:. Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.. EK05: Personensicherheitsüberprüfung Bereitschaft, dass von allen zum Einsatz gelangenden Personen ein Strafregisterauszug verlangt wird und die Personen einer Personensicherheitsüberprüfung des Bundes gem. Art. 11 (PSPV, SR 120.4) unterzogen werden.. Nähere Informationen zu PSP finden Sie unter www.aios.ch. EK06: Mitarbeiterprofile Akzeptanz, dass zu jeder angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z.B. Diplomkopien) beizulegen sind.. EK07: Ansprechpartner Nachweis, dass die Anbieterin über einen geeigneten Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist.. EK08: Verfahrensgrundsätze a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.. EK09: AGB Bund Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes AGB, Ausgabe Oktober 2010.. • für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware. • für Informatikdienstleistungen. EK10: Vertragsentwurf Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 11.4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.. EK11: Referenzprojekte Geben Sie 3 Referenzprojekte an, aus denen ersichtlich ist, dass ihre Firma Erfahrungen im entsprechenden Entwicklungbereich hat.. Für Los 5 gilt die Erfahrung für CMS-Entwicklungsprojekte, für die übrigen Lose die Java Enterprise-Entwicklungsprojekte.. Die Aufzählung darf nicht vor 2008 beginnen. Projektdauer > 3 Monate.

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