Neuvergabe Grundversorgungskonzession

Bundesrat überarbeitet Katalog für Grundversorgung

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Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste wird sich 2018 in der Grundversorgung einiges ändern. Durch die Umstellung auf IP erhalten Kunden mehr Wahlmöglichkeiten. Einige Dienste verschwinden aber auch aus dem Grundangebot.

Der aktuelle Bundesrat. (Quelle: Parlamentsdienste)
Der aktuelle Bundesrat. (Quelle: Parlamentsdienste)

Der Bundesrat hat am Freitag dem 2. Dezember die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet. Damit definiert der Rat den "Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2018", wie es in einer Mitteilung heisst. In dem Beschluss finden sich die Anforderungen für die Grundversorgung der kommenden Jahre.

Nutzer können wählen

Neue eingeführt wurden sogenannte grundlegende Fernmeldedienste, welche künftig allen Haushalter in der Schweiz zur Verfügung stehen müssen. Die bisherigen anlogen und digitalen ISDN-Anschlüsse sollen durch einen "multifunktionalen, auf IP-Technologie basierenden Anschluss", ersetzt werden. Dabei können die Nutzer entscheiden, ob sie einzig einen Telefonanschluss, einen Internetzugang oder eine Kombination beider Dienste nutzen wollen. Gemäss der Mitteilung sei es bisher nicht möglich gewesen, sich für einen reinen Internetanschluss zu entscheiden.

Die Mindestübertragungsrate soll zudem von 1000/100 kbit/s auf 3000/300 kbit/s verdreifacht werden. Neu ist auch, dass jeder Haushalt einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen kann. Damit könnten etwas verheiratete Paare unter beiden Familiennahmen aufgeführt werden, soweit sie bei der Heirat ihren Namen nicht änderten.

Auch eine stärkere Inklusion behinderter Mitbürger ist dem Bundesrat wichtig. Weitere Dienste für die Gruppen sollen eingeführt werden. Zur Grundversorgung soll etwa ein "Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen" gehören, heisst es weiter.

Preisobergrenzen beschlossen

Gleichzeitig legte der Bundesrat eine Preisobergrenze für die Grundversorgung fest. Der Wert wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit Vertretern von Kantonen, Parteien, Gewerkschaften, der Wirtschaft, den Telekommunikationsanbietern und Behindertenorganisationen erarbeitete. Eine Preisobergrenze für sämtliche Verbindungen, also eine Flatrate, konnte sich nicht durchsetzten.

Der Höchstpreis für den reinen Telefonanschluss bleibt bei 23,35 Franken. Für den reinen Internetanschluss dürfen Anbieter höchstens 45 Franken veranschlagen. Das Kombiangebot darf in der Grundversorgung maximal 55 Franken kosten.

Alte Dienste gestrichen

Im Gegensatz wurde der Grundversorgungskatalog entstaubt. Einige Dienste wurden entfernt, da es entweder alternative Angebote gibt, oder in der Bevölkerung kein Bedürfnis mehr nach ihnen besteht.

Aus dem Katalog der Grundversorgung gestrichen wurden die "Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen und das Sperren abgehender Verbindungen". Zudem müssten nicht mehr alle Gemeinden eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) vorhalten, teilt der Bundesrat weiter mit.

Ab 2018 vergibt der Bundesrat auch eine neue Grundversorgungskonzession. Die Eidgenössische Kommunikationskommission, kurz Comcom, ist mit der Ausarbeitung des Vergabeprozesses beauftragt. Seit 2008 ist Swisscom für die Breitstellung der Grundversorgung beauftragt.

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