Karte vom Bundesamt für Zivilluftfahrt

Wo Piloten ihre Drohnen nicht fliegen dürfen

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat eine Karte veröffentlicht, auf der Flugverbotszonen für Drohnen eingezeichnet sind. Die Karte soll Drohnenfliegern helfen, diese Zonen zu meiden.

Flugverbotszonen für Drohnen (Quelle: Swisstopo)
Flugverbotszonen für Drohnen (Quelle: Swisstopo)

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat eine Karte veröffentlicht, auf der man sieht, wo Piloten ihre Drohnen und Modellflugzeuge nicht fliegen dürfen. Die Karte soll helfen, diese Bereiche zu meiden.

Laut Gesetz dürfen Drohnen etwa in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz nicht fliegen. Auf der Karte sind diese Gebiete rot markiert. Zudem gibt es um Flugplätze herum sogenannte Kontrollzonen, wie das Bundesamt miteilt. Hier dürfen Piloten ohne Bewilligung ihre Geräte nicht höher als 150 Meter fliegen lassen. Auf der Karte sind diese Zonen blau markiert. Falls jemand trotzdem in einer Flugverbotszone fliegen muss, könnten die Piloten eine Bewilligung einholen.

In der Schweiz müssen Piloten bestimmte Bedingungen erfüllen, um ihre Drohnen fliegen zu dürfen. Der Pilot muss etwa stets Blickkontakt mit seiner Drohne haben. Andernfalls braucht er eine Bewilligung. Zudem dürfen Drohnen nicht über Ansammlungen von Menschen fliegen. Auch hier gibt es Bewilligungen für Ausnahmen. Luftaufnahmen sind zwar erlaubt. Der Pilot muss aber auf die Privatsphäre anderer Personen achten sowie auf den Schutz militärischer Anlagen.

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