Bundesgericht angerufen

Digitale Gesellschaft kämpft weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

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Die Digitale Gesellschaft hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Damit soll die Vorratsdatenspeicherung doch noch zu Fall gebracht werden. Das Bundesverwaltungsgereicht wies eine Beschwerde ab.

Die Digitale Gesellschaft unterlag vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Quelle: Béatrice Devènes)
Die Digitale Gesellschaft unterlag vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Quelle: Béatrice Devènes)

Schon seit längerem kämpft die Digitale Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Vereinigung unterlag am 9. November dieses Jahres jedoch mit einer Beschwerde gegen das Gesetz vor dem Bundesverwaltungsgereicht, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Gericht wies die Beschwerde trotz "schweren Eingriff in die Grundrechte" zurück, heisst es weiter.

Nun will die Digitale Gesellschaft die Beschwerde in einer höheren Instanz weiterziehen. Vor dem Bundesgericht reichte die Vereinigung eine entsprechende Beschwerde ein. Den Wortlaut der Beschwerde veröffentlichte die Digitale Gesellschaft online.

Der Auffassung der Digitalen Gesellschaft zufolge verstosse die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung gegen die Grund- und Menschenrechte. Mit der uneingeschränkten sechsmonatigen Speicherung der Daten stünden alle Menschen in der Schweiz unter Generalverdacht. "Die Vorratsdatenspeicherung nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten", heisst es weiter. Die Digitale Gesellschaft beruft sich in einer Mitteilung auch auf Entscheide von anderen europäischen Gerichten, welche die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärten.

Sollte auch das Bundesgericht die Beschwerde ablehnen, stellt die Digitale Gesellschaft weitere Schritte in Aussicht. So könnte etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden, wie einem Tweet zu entnehmen ist.

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