Wertschöpfung von Daten

Bundesrat ebnet den Weg für eine Datenpolitik

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Die Schweiz soll ein Dorado für die Datenwirtschaft werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck übergeordnete Ziele definiert und die Bundesverwaltung beauftragt, erste Eckwerte einer Datenpolitik für die Schweiz zu entwerfen.

Die sieben Bundesräte und Bundeskanzler Walter Thurnherr (rechts) auf dem Bundesratsfoto 2016 (Quelle: Bundesverwaltung)
Die sieben Bundesräte und Bundeskanzler Walter Thurnherr (rechts) auf dem Bundesratsfoto 2016 (Quelle: Bundesverwaltung)

Der Bundesrat will die Schweiz als Standort für eine Wertschöpfung von Daten positionieren. Um dies zu erreichen, will die Landesregierung Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Daten schaffen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat übergeordnete Ziele definiert und die Bundesverwaltung beauftragt, erste Eckwerte einer Datenpolitik zu entwerfen. Die Entwicklung einer Datenpolitik ist Bestandteil der Strategie "Digitale Schweiz", die der Bundesrat im April 2016 verabschiedete, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilt.

Drei Ziele für eine Datenpolitik der Schweiz

Laut Bundesrat sind Daten der Rohstoff einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Geeignete Datenbestände sollen deshalb für eine Wiederverwendung zur Verfügung stehen, heisst es in der Mitteilung des Bakom. Der Bundesrat habe folgende drei Ziele für eine Datenpolitik der Schweiz definiert:

- Förderung der Standortattraktivität für die Wertschöpfung durch Daten in der Schweiz

- Schaffung von modernen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Daten

- Öffnung von Datenbeständen als Rohstoff für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft.

Bundesverwaltung ist am Ball

Erste Eckwerte seiner Datenpolitik will der Bundesrat bis Ende dieses Jahres festlegen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), zusammen mit allen anderen Departementen und der Bundeskanzlei, diese Eckwerte zu erarbeiten, wie es weiter heisst.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) solle bis Ende 2017 die Rechtslage für eine Weiterverwendung von Personendaten, Sachdaten und anonymisierten Daten analysieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) inventarisiere derzeit die Datenbestände des Bundes, um geeignete Daten zu identifizieren, die auf dem Open-Government-Data-Portal des Bundes (opendata.swiss) publiziert werden sollen. Bis Mitte 2017 werde das EDI diese Arbeiten evaluieren und den Bundesrat darüber informieren.

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