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Simap-Meldungen Woche 36: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern entscheidet sich für Advanced Encryption Technology Europe SA

  • Zuschlag 980667: SCMS Admin-PKI; Lizenzierung und Betriebsunterhalt. Publiziert am 6.9.2017. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Advanced Encryption Technology Europe SA. Via Ronchetto 9, 6814 Cadempino. Preis: 251'297 CHF. Begründung: «SCMS Admin-PKI» beschreibt die Softwarelösung zur Verwaltung von elektronischen Zertifikaten in der Kantonsverwaltung. Sie wird momentan auf Basis der Standardsoftware «BlueX eID Management» der Advanced Encryption Technology Europe SA in Cadempino (nachfolgend «A.E.T.») umgesetzt. Das Amt für Informatik und Organisation (nachfolgend «KAIO») beabsichtigt, einen Auftrag betreffend Lizenzierung und Betriebserhalt der SCMS Admin-PK im Wert von insgesamt CHF 251'297 inkl. MWST im freihändigen Verfahren an die A.E.T. zu vergeben. SCMS Admin-PKI wird voraussichtlich Ende 2019 ausser Betrieb gesetzt und schweizweit sukzessive durch eine Bundesanwendung namens P-Gemalto abgelöst. Sein Betrieb muss aber notfalls bis Ende 2022 sichergestellt werden können, falls sich die interne Ablösung der aktuellen SmartCard-Technologie verzögert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Verzögerung eintritt liegt bei 50%. Das geschätzte Auftragsvolumen setzt sich im diesem Sinne wie folgt zusammen: 2 x jährliche Kosten von CHF 71'799 zu 100% = CHF 143'598 für die Jahre 2018 und 2019 3 x jährliche Kosten von CHF 71'799 zu 50% = CHF 107'699 für die Jahre 2020 bis 2022 Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21), kann ein Auftrag u.a. dann freihändig vergeben werden, wenn der Ersatz und die Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ebenfalls von der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter erbracht werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Darüber hinaus kann gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c ÖBV ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. BlueX ist eine proprietäre Software, deren Wartung und Support sowie Parametrierung und Entwicklung ausschliesslich durch A.E.T. erfolgt. A.E.T. kann somit als einzige Marktteilnehmerin die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten, nicht zuletzt, weil sie mit ihrem Know-How als einzige den technischen Besonderheiten des Auftrags gerecht werden kann sowie über das geistige Eigentum an ihrer Software verfügt und einzige Lizenzgeberin ist. Auch handelt es sich bei SCMS Admin-PKI um eine sicherheitsrelevante Softwarelösung, weshalb sowohl der Kontinuität der erbrachten Dienstleistungen als auch den technischen Besonderheiten des Auftrags ein hohes Gewicht beizumessen ist. Darüber hinaus wäre eine Ausschreibung von SCMS-Admin PKI und ein damit potenziell verbundener Wechsel von BlueX auf eine andere Software mit unverhältnismässigen Kosten verbunden, wenn man bedenkt, dass SCMS-Admin PKI am Ende seines Lebenszyklus’ steht und kurzum ausser Betrieb genommen wird. Aus diesen Gründen ist das KAIO berechtigt, den vorliegenden Auftrag freihändig zu vergeben.

  • Details: Der Vertrag wird nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids abgeschlossen. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Armasuisse VBS entscheidet sich für Swisscom

  • Zuschlag 982539: Systemvertrag eAlarm Emergency VBS II. Publiziert am 2.9.2017. armasuisse VBS. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG, Enterprise Customers - Alarming Business. Genfergasse 14, 2014 Bern. Preis: 5'357'700 CHF. Begründung: Aufgrund er WEA (Weiterentwicklung der Armee) sind zusätzliche Teilnehmer (rund 60‘000) zu alarmieren. Das Mengengerüst im laufenden Vertrag eAlarm Emergency VBS wird entsprechend erhöht. Zuschlag enthält Option in zeitlicher (bis 2025) und finanzieller Hinsicht (CHF 1‘000‘000, allfällige weitere Teilnehmer).

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT entscheidet sich für Dynatrace

  • Zuschlag 983063: (17056) 609 Application Performance Management (APM). Lot Nr 1: Application Performance Management Software Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027. Publiziert am 28.8.2017. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 2.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Dynatrace AG. Badenerstrasse 549, 8048 Zürich. Preis: 24'181'940 CHF. Begründung: Den Zuschlag für das Los 1 erhält die Firma Dynatrace AG, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat. Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamte gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 660'450.00. - Optionen: CHF 23'521'490.40. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Application Performance Management Software. Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027. Evaluationsdauer: 178 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT entscheidet sich für Sword Performance Solutions

  • Zuschlag 983085: (17056) 609 Application Performance Management (APM). Lot Nr 2: Übergreifende ITOA Beratung Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027. Publiziert am 28.8.2017. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 2.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Sword Performance Solutions AG. Schützengraben 7, 4051 Basel. Preis: 216'000 CHF. Begründung: Den Zuschlag für das Los 2 erhält die Firma Sword Performance Solutions AG, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat. Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Übergreifende ITOA Beratung . Ausführungstermin: Q4/2017 - Q4/2027. Evaluationsdauer: 178 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Verkehr entscheidet sich für Enotrac

  • Zuschlag 984967: Betrieb und Weiterentwicklung des nationalen Eisenbahn-Fahrzeugregisters. Publiziert am 8.9.2017. Bundesamt für Verkehr BAV. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an ENOTRAC AG. Seefeldstrasse 8, 3600 Thun. Preis: 978'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB.

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 528'000.00. - Optionen: CHF 450'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Verkehr entscheidet sich für IWF

  • Zuschlag 984809: (17046) 802 Nationale Ereignisdatenbank. Publiziert am 8.9.2017. Bundesamt für Verkehr BAV. Ausschreibung vom 17.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an IWF AG. Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal. Preis: 480'000 CHF. Begründung: Die Firma IWF AG zeigt in ihrem Angebot ein klares Auftragsverständnis auf. Dies spiegelt sich zum einen in der Beurteilung der ZK1 Kriterien wieder, wo sie sich durch die qualitativ sehr gute und strukturierte Auftragsanalyse von den Mitbewerbern abhebt. Zum anderen konnte bei allen ZK2 Kriterien die volle Punktzahl vergeben werden, da die IWF AG mit ihren Erfahrungen und Referenzen überzeugt hat. Die Firma IWF AG hat das detaillierteste und am besten strukturierteste Angebot eingereicht.

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 227'500.00. - Optionen: CHF 252'500.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 174 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesanwaltschaft entscheidet sich für DTI Document-Text-Informationmanagement

  • Zuschlag 984659: (17045) 110 „7up“. Publiziert am 7.9.2017. Bundesanwaltschaft. Ausschreibung vom 18.1.2017. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an DTI Document-Text-Informationmanagement AG. Flawilerstrasse 27, 9500 Wil. Preis: 660'400 CHF. Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma DTI Document-Text-Informationmanagement AG aufgrund der höchsten Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten und des bestandenen „Proof of concept“. Es hebt sich insbesondere durch die beste Erfüllung des Zuschlagkriteriums ZK1 Preis von den Angeboten der Mitbewerber ab.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 373'800.00. - Optionen: CHF 286'600.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 231 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Fachhochschule Nordwestschweiz entscheidet sich für Lake Solutions

  • Zuschlag 984319: Rahmenvertrag zur Beschaffung, Support und Wartung der Server, SAN und Storage Infrastruktur. Publiziert am 8.9.2017. Fachhochschule Nordwestschweiz. Ausschreibung vom 9.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an LAKE SOLUTIONS AG. Neugutstrasse 16, 8304 Wallisellen.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 91 Tage. Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern entscheidet sich für Bedag Informatik

  • Zuschlag 983203: Standardisierung GRUDA-AV. Publiziert am 29.8.2017. Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Bedag Informatik AG. Gutenbergstrasse 3, 3011 Bern. Preis: 241'229 CHF. Begründung: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist. Dies ist bei dieser Beschaffung der Fall, da bereits vorhandene, individuelle Software-Komponenten durch ein neues Standardmodul des bestehenden Softwareprodukts Capitastra (Bereich AV-Registerdaten) ersetzt wird. Der dafür notwendige Zugriff auf den Quellcode und die Eigentumsrechte an der Softwarelösung Capitastra besitzt nur die ausgewählte Anbieterin. Dies ist Voraussetzung, um die nötigen Anpassungen innerhalb der Module des Programmpakets Capitastra vornehmen zu können und die zugehörigen kantonalen Schnittstellen und Umsysteme anzupassen. Die auszuliefernde Standard-Gesamtfunktionalität muss sowohl die automatisierte Nachführung der AV-Registerdaten ermöglichen, als auch verbleibende oder bestehende Funktionali-täten im Bereich der Nachführung der AV-Registerdaten abdecken. So z.B. die Editiermöglichkeiten für Spezialfälle und benötigten Auswertefunktionalitäten sicherstellen, weiterhin be-nötigte Druckerzeugnisse generieren oder Datenauswertungen und Exporte auch künftig ermöglichen. Der Vergabeumfang enthält zudem die Aufwände für Austestung und Dokumentation der Module, Funktionalitäten und aller Software-Anpassungen - inklusive einer kontrollierten Datenmigration von je 500'000 Grundstücken und Gebäuden in die angepassten Daten-bankstrukturen. Der Anbieter muss zudem die Anforderungen, Auslieferungstermine und Arbeiten gemäss den Projektvorgaben des Kantons Bern einhalten.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee entscheidet sich für Chestonag Automation

  • Zuschlag 983589: Erweiterung des bestehenden SPS/PLS-Automatisierungssystem. Publiziert am 1.9.2017. Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ). Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Chestonag Automation AG. Wächterweg 4, 5707 Seengen. Preis: 608'683 CHF. Begründung: Das bestehende Prozessleitsystem ist von der Fa. Chetonag. Dieses wurde 1998 öffentlich ausgeschrieben und das Angebot der Firma Chestonag erhielt als wirtschaftlich günstigstes Angebot den Zuschlag. Es handelt sich um einen Folgeauftrag zur Erweiterung und ergänzung des vorhandenen Systems. Diese Leistungen kann nur vom bisherigen Anbieter erbracht werden. Nach § 9 f der SubV. Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit vorhandenem Material oder erbrachten Dienstleistungen gewährleistet ist. Ein Systemwechsel steht zum heutigen Zeitpunkt ausser Frage.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Informatik Schulen Baselland entscheiden sich für Centerboard

  • Zuschlag 983831: Software-Pflegevertrag Schul-Netz Basel-Landschaft. Publiziert am 7.9.2017. Informatik Schulen Baselland (IT SBL). Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Centerboard AG. Wallstrasse 12, 4051 Basel. Begründung: Gestützt auf § 9 der Vergaberichtlinien VRöB kann ein Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden, wenn die Leistungen einzig durch die Vergabe an den ursprünglichen Anbieter mit den zu erbringenden Leistungen kompatibel erbracht werden können.

  • Details: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

Kanton Solothurn Finanzdepartement entscheidet sich für Dumo Informatik & Scanning

  • Zuschlag 982975: Submission Scanning-Provider. Publiziert am 1.9.2017. Kanton Solothurn, Finanzdepartement, Amt für Informatik und Organisation. Ausschreibung vom 3.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Dumo Informatik & Scanning AG. Bodenäckerstrasse 3, 8957 Spreitenbach. Preis: 5'997'500 CHF.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 181 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amtshaus 1, 4502 Solothurn, Beschwerde. erhoben werden.

Kanton St.Gallen, Staatskanzlei entscheidet sich für Ubit Schweiz

  • Zuschlag 981437: Unterstützung organisatorische Vorarbeiten und Einführung Zwischenlösung OS-Laufwerk. Publiziert am 4.9.2017. Kanton St.Gallen, Staatskanzlei. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an UBit Schweiz AG. Garnmarkt 1, 8400 Winterthur. Begründung: Nach Art. 16 Abs. 1 Bst. d) der Verordnung vom 21. April 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11) kann ein Auftrag unabhängig von seiner Höhe dann freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt. Die Erfahrungen des Bundes und anderer Kantone zeigen, dass GEVER-Einführungen in hohem Masse Change-Management-Projekte sind. Vor diesem Hintergrund zeigte sich im Rahmen eines «Proof of Concept», dass die Nutzung der Übergangslösung OS-Laufwerk einen wertvollen Beitrag zur Abfederung dieses Prozesses leistete. Mit einer Verpflichtung der Firma UBit Schweiz AG bietet sich dem Kanton St.Gallen die Möglichkeit, sowohl die benötigten Beratungsdienstleistungen für die organisatorischen Vorarbeiten wie auch die Implementation der Übergangslösung OS-Laufwerk aus einer Hand zu bekommen. Die Kombination von organisatorischen Vorarbeiten zusammen mit dem Einsatz des OS-Laufwerks wird in der Schweiz nur von UBit Schweiz AG angeboten. Deshalb haben sowohl der Bund als auch diejenigen Kantone, welche dieses Vorgehen gewählt haben, die Firma UBit Schweiz AG damit beauftragt. Diese Einzigartigkeit, welche das Gesetz und die Rechtsprechung für die Anwendung der Ausnahmebestimmung verlangen, ist nach sorgfältiger Abklärung der Ausgangslage und der technischen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht gegeben, um der UBit Schweiz AG einen Direktauftrag zu erteilen: 1. OS-Laufwerk ist eine Eigenentwicklung der Firma UBit Schweiz AG. Es handelt sich dabei um eine Daten-Ablage anhand eines Ordnungssystems mit Berechtigungen, GEVER-spezifischen Metadaten und Vererbungsmöglichkeiten auf einem Filesystem, welches in die bestehende Arbeitsplatz- und Fileserver-Infrastruktur des Kunden vollständig integriert werden kann. Diese Integration in die Arbeitsplatz- und Fileserver-Infrastruktur war im Kanton St.Gallen eine zwingende Vorgabe. Die Umsetzung eines Ordnungssystems auf einem Filesystem ist nur möglich, indem mittels OS-Laufwerk die Windows-Pfadlängenbegrenzung aufgehoben wird. So wird die Migration von Daten aus dem Filesystem inkl. GEVER-konformer Metadaten in das GEVER-System des Kantons St.Gallen ermöglicht. 2. Im Rahmen eines «Proof of Concept» hat sich die Nutzung von OS-Laufwerk inkl. Etablierung einer technischen Schnittstelle ins GEVER-System bewährt. Zudem hat die Firma UBit Schweiz AG die Begleitung der organisatorischen Vorarbeiten inkl. Einführung OS-Laufwerk in Form des genannten «Proof of Concept» bereits erfolgreich ausgeführt.

  • Details: Die Firma UBit Schweiz AG wird beauftragt, die organisatorische und technische GEVER-Einführung mit OS-Laufwerk bei der Staatskanzlei (inkl. RR und KR) und fünf Generalsekretariaten umzusetzen. Nach erfolgreicher Einführung von GEVER mit OS-Laufwerk in den oben genannten Stellen wird ein Rahmenvertrag für die flächendeckende Einführung in den Ämtern ausgearbeitet. Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde).

Oberstufe Sproochbrugg entscheidet sich für Letec IT Solutions

  • Zuschlag 981765: Projekt ICT OS Sproochbrugg Zuckenriet. Publiziert am 28.8.2017. Oberstufe Sproochbrugg. Ausschreibung vom 27.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Letec IT Solutions AG. Friedbergstrasse 68, 8200 Schaffhausen. Preis: 216'298 CHF.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 154 Tage. .

Paul Scherrer Institut entscheidet sich für Prozessfux

  • Zuschlag 983781: Erweiterung der bestehenden ITSM Plattform. Publiziert am 31.8.2017. Paul Scherrer Institut. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Prozessfux AG. Gartenstrasse 2, 6304 Zug. Begründung: Vergabe der Beschaffung nach Paragraph 13: Freihändiges Verfahren, Absatz f.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich entscheidet sich für Netcloud

  • Zuschlag 984245: Erweiterung Netapp Storage Infrastruktur 2017. Publiziert am 8.9.2017. Psychiatrische Universitätsklinik Zürich. Ausschreibung vom 28.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Netcloud AG. Schlachthofstrasse 19, 8406 Winterthur. Preis: 454'813 CHF. Begründung: Die Netcloud AG hat den höchsten Score gemäss der Bewertungsmatrix, die sich aus den Kosten, den Lieferfristen und den Referenzen zusammensetzt, erzielt.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 42 Tage.

SBB Einkauf Sicherungsanlagen entscheidet sich für Supercomputing Systems

  • Zuschlag 983439: ZKE Netz V2. Publiziert am 30.8.2017. Einkauf Sicherungsanlagen. Freihändiges Verfahren . keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Supercomputing Systems AG. Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich. Preis: 1'250'000 CHF. Begründung: Das Zugkontrolleinrichtungsnetz V2 (ZKE Netz V2) ist die zentrale Applikation für die Vernetzung der Zugkontrolleinrichtungen in die Zentrale in Erstfeld zwecks sicherheitstechnischer Überwachung des laufenden Bahnverkehrs. Es handelt sich dabei um ein hochintegriertes System für u.a. folgende Funktionen: - Alarmierung von I-B und deren ZKE-Interventionszentrum in Erstfeld für sämtliche Zugkontrolleinrichtungsalarme - Interventionsabwicklung - Überwachung alle z.Z. 200 in Schienennetzbetrieb stehenden ZKE-Anlagen Bedingt durch die Notwendigkeit kontinuierlicher Systempflege zwecks Weiterbetreibung des ZKE Netz V2 sowie zur Gewährleistung der Austauschbarkeit der vorhandenen Funktionen entsteht zusätzlicher Instandhaltungsbedarf. Die Beschaffung erfolgt gestützt auf Art. 13 Abs. lit. f VöB.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim. Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SBB Infrastruktur entscheidet sich für Robert Bosch

  • Zuschlag 983945: Systeme, Komponenten und Leistungen für Sprachalarmierungsanlagen (SAA) nach EN60849/EN50849. Publiziert am 1.9.2017. SBB AG Infrastruktur. Ausschreibung vom 13.1.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Robert Bosch AG. Industriestrasse 31, 8112 Otelfingen. Preis: 2'273'479 CHF. Begründung: Der Anbieter hat unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsbedingungen aufgezeigten Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Der zuschlagsrelevante Wert gemäss Ausschreibungsbedingungen beträgt CHF 2'406'629 (ohne MWSt).

  • Details: 8 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 230 Tage. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen

Spital Affoltern entscheidet sich für Analytica Medizinische Laboratorien

  • Zuschlag 983411: Auslagerung Laboranalysen. Publiziert am 1.9.2017. Spital Affoltern. Ausschreibung vom 9.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Analytica Medizinische Laboratorien AG. Falkenstrasse 14, 8024 Zürich. Preis: 4'739'000 CHF. Begründung: Auf die Auschreibung ist ein Angebot eingegangen. Der Anbieter erfüllt alle Eignungskriterien sowie alle geforderten Muss-Kriterien. Zudem besitzen die Zuschlagskriterien einen sehr hohen Erfüllungsgrad.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 84 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stadt Zürich Geomatik + Vermessung entscheidet sich für Hexagon

  • Zuschlag 983851: Betriebssicherung Vermessungssysteme. Publiziert am 8.9.2017. Stadt Zürich Geomatik + Vermessung. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Hexagon S&I Intergraph (Schweiz AG) AG. 8953 Dietikon. Preis: 402'365 CHF.

  • Details: Gemäss Verfügung Nr. 217/2017 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements. Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Swissgrid entscheidet sich für Netcloud

  • Zuschlag 983825: Lieferung, Wartung/Support von CISCO-Komponenten und damit verbundene weitere Dienstleistungen. Publiziert am 2.9.2017. Swissgrid AG. Ausschreibung vom 23.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Netcloud AG. Schlachthofstrasse 19, 8406 Winterthur. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 5'033'611 bis 5'658'292 CHF.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 71 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Stadt Zürich Wasserversorgung entscheidet sich für Abilita

  • Zuschlag 984019: Einführung SAP Industry Solution Utilities (IS-U) - Vergabeerhöhung. Publiziert am 8.9.2017. Stadt Zürich, Wasserversorgung. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abilita AG. Althardstrasse 80, 8105 Regensdorf. Preis: 2'257'370 CHF. Begründung: Die Firma Abilita AG, Regensdorf, hat aufgrund den durch die Stadt Zürich durchgeführten Evaluationsverfahren (STRB 1282/2010 und STRB 1055/2015) den Zuschlag für die zusätzlichen Arbeiten für die Realisierung der Branchenlösung SAP IS-U erhalten. Dieser Auftrag wird gem. § 10 lit. g SVO freihändig vergeben.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Universität Basel entscheidet sich für Infoniqa SQL

  • Zuschlag 982609: Ausschreibung Block Storage. Publiziert am 26.8.2017. Universität Basel. Ausschreibung vom 20.5.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Infoniqa SQL AG. Baarermattstrasse 10, 6302 Zug. Preis: 589'749 CHF.

  • Details: 11 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 98 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Universität Basel, Ressort Finanzen & Controlling, Karsten Fechtig, Petersgraben 35, Postfach 2148, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verein Tribuna-Allianz entscheidet sich für Delta Logic

  • Zuschlag 982703: Realisierung Schnittstelle JusPol 1.0 (ABI - Tribuna) für die Geschäftsverwaltungsapplikation Tribuna. Publiziert am 1.9.2017. Verein 'Tribuna-Allianz'. Freihändiges Verfahren . Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Delta Logic AG. Lenzhardweg 43, 5702 Niederlenz. Preis: 394'000 CHF. Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf § 9 Abs. 1 lit. c SubV des Kantons Zug (Sitzkanton des Vereins 'Tribuna-Allianz'). Die Zuschlagsempfängerin ist als einzige Anbieterin in der Lage, die vorgesehene Schnittstelle JusPol in ihrer Geschäftsverwaltungsapplikation Tribuna zum Polizeisystem ABI herzustellen; es gibt keine angemessenen Alternativen.

  • Details: Gegen diese Zuschlagsverfügung kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Verkehrsbetriebe Luzern entscheiden sich für Supercomputing Systems

  • Zuschlag 982519: Anschluss NOVA-Plattform für bestehende Billettautomaten der Betriebsgesellschaft ITV PP. Publiziert am 26.8.2017. Verkehrsbetriebe Luzern AG. Ausschreibung vom 11.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Supercomputing Systems AG. Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 167 Tage. Gegen diese Publikation kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht des Kantons Luzern schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und vorhandene Beweismittel sind der Beschwerde beizulegen.

Webcode
DPF8_56647

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