Neuregelung ab Ende 2018

EU verbietet Geoblocking

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Das EU-Parlament hat eine Neuregelung verabschiedet, die Geoblocking im Onlinehandel verbietet. Für Konsumenten in der Schweiz hat die Gesetzesänderung aber kaum direkte Auswirkungen.

(Source: kormanngraphics / Fotolia.com)
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Das EU-Parlament hat eine Verordnung gegen Geoblocking verabschiedet. Wie die "Zeit" berichtet, tritt die Neuregelung, auf die sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten vorab geeinigt haben, in neun Monaten in Kraft. Dann können Kunden künftig beim Onlineshopping unabhängig von ihrem Wohnort das Angebot frei wählen. Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Onlineshopping soll es keine mehr geben. Auch sollen für Onlinekunden aus dem Ausland die gleichen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Kunden.

Die Verordnung gelte für den Kauf von Kleidung und Möbeln ebenso wie für Dienstleistungen. Derzeit noch ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter wie Filme, Musik oder Bücher. Die Kommission soll diese Ausnahme aber nach zwei Jahren überprüfen. Laut Bericht ergab eine Untersuchung der EU-Kommission, dass fast zwei Drittel aller Websites Geoblocking verwenden.

Für Konsumenten in der Schweiz hat die Neuregelung kaum direkte Auswirkungen, wie die NZZ schreibt. Als Binnenmarkt-Vorschrift soll sie Verbraucher schützen, die innerhalb der EU einkaufen. Schweizer Unternehmen, die in der EU Güter oder Dienstleistungen verkaufen, würden aber den neuen Regeln unterstehen.

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