Bundesrat macht langsamstes Internet ein bisschen schneller
Die gesetzlich geregelte Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung wird ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht. Zur Grundversorgung gehört neu eine Downloadgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde. Die Änderung soll vor allem Gebieten ohne Alternativangeboten zugute kommen.
Die Schweiz erhält neue Internet-Mindestgeschwindigkeiten. Wie das Bakom mitteilt, hat der Bundesrat am 30. Oktober entschieden, die im Rahmen der Grundversorgung festgelegten Breitband-Internetgeschwindigkeiten mehr als zu verdreifachen. Ab 1. Januar 2020 müssen Schweizern mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1 Megabit im Upload zur Verfügung stehen. Bisher waren es 3, beziehungsweise 0,3 Megabit pro Sekunde.
Wie es in der Mitteilung heisst, profitieren von der Massnahme vor allem Bürger, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote erhältlich sind. Die schnellere Verbindung erhöhe die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der Betroffenen über das Internet und verbessere das gleichzeitige Nutzen von Onlinediensten in Mehrpersonenhaushalten.
Umsetzen muss den Entscheid die Swisscom, die seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 den Grundversorgungsauftrag hat. Zuletzt wurde die Konzession 2017 erneuert, wie Sie hier lesen können. Die Konzession läuft bis 2022, schreibt das Bakom weiter.
Was sind die IT-Prioritäten der Schweizer CIOs für 2027?
Wie IT-Lieferketten und Insider zur Gefahr werden können
Update: Binance-User ziehen mehrere Milliarden US-Dollar an Kryptovermögen ab
Wie die Parlamentsdienste KI sicher nutzbar machen
Für die, die nachträglich noch Halloween feiern
Oracle und OpenAI partnern für bessere Schwachstellenerkennung
Swisscom verlagert KI-Beratung in Tochtergesellschaft
Stadt Zürich verabschiedet Datenstrategie
Ob- und Nidwalden lockern Gewinnbremse für Informatikzentrum