Entscheid von Comcom

Swisscom erhält Grundversorgungskonzession im Telekombereich

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Auch die nächsten fünf Jahre muss Swisscom die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich sicherstellen. Das Comcom erteilte nun die Konzession an den Telko. Mitbewerber gab es nicht.

(Quelle: Tzido / iStock.com)
(Quelle: Tzido / iStock.com)

Ohne Ausschreibung und Wettbewerb hat Swisscom erneut die Grundversorgungskonzession im Telekombereich erhalten. Wie die Eidgenössische Kommunikationskommission, kurz Comcom, mitteilt, war einzig Swisscom an der Konzession interessiert. Auf eine Ausschreibung wurde daher verzichtet. Die Entscheidung stand schon Ende 2016 fest. Die Übergabe der Konzession erfolgte nun formell.

Der Konzessionszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022. Swisscom habe dafür zu sorgen, dass "die Grundversorgung mit erschwinglichen und für alle Haushalte in der Schweiz verfügbaren Telekommunikationsdiensten erbracht" wird, heisst es wörtlich.

Welche Dienste zur Grundversorgung im Zeitrum zählen definiert die Fernmeldedienste-Verordnung, welche der Bundesrat Ende 2016 anpasste. Folgende Dienste sind es im Detail.

  • Analog- und Digitalanschlüsse sollen ab 2018 durch das Internet Protokoll (IP) ersetzt werden. Bis 2021 muss Swisscom jedoch eine kostenlose "Schnittstelle für analoge und ISDN-Geräte bereitstellen". Damit sollen die Nutzer genügend Zeit für die Umstellung erhalten, heisst es im Kommuniqué.

  • Die minimale Datenübertragungsrate für Internet hob die Grundverordnung ab 2018 auf 3000 kbits/s Download und 300 kbits/s Upload an. Zuvor lag das Minimum bei 1000/100 kbit/s.

  • Jeder Haushalt müsse kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen können.

  • Zudem wurden die Grundversorgungsdienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Zusätzlich gehöre ein "Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen" zum Grundversorgungsauftrag.

Nicht mehr zur Grundversorgung zählen "Telefax-Verbindung, Telefonkabinen in jeder Gemeinde, Sperren abgehender Verbindungen". Laut Bundesrat sind diese Dienste nicht mehr unerlässlich.

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