Elektronische Identität per App

Liechtenstein hat eine E-ID

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Liechtenstein hat am 29. April die Elektronische Identifikation lanciert. Damit sei die Identifikation online ohne physische Unterschrift möglich, was verschiedene Vorteile eröffne. Zur Nutzung brauche es nur die entsprechende App auf dem Smartphone.

(Source: kaisorn / iStock.com)
(Source: kaisorn / iStock.com)

Liechtenstein hat seine elektronische Identifikation (E-ID) per 29. April lanciert. Die bisherigen Systeme "lilog" und "lisign" werden nur noch bis Ende 2020 laufen, wie das "Presseportal" mitteilt. Die Nutzung der E-ID sei alleine mit dem Mobilgerät möglich, sofern die App "eID.li" darauf installiert sei.

Regierungschef Adrian Hasler habe die E-ID präsentiert. Sie sei das Kernstück zur sicheren Nutzung von elektronischen Dienstleistungen. Auf dem Mobilgerät würden lokal keine Daten gespeichert. Bei Verwendung der E-ID würden Daten, für die der Empfänger autorisiert sei, in Echtzeit aufbereitet und übertragen.

Damit Interessierte die Technologie einsetzen können, müssten sie einmal persönlich beim Ausländer- und Passamt in Vaduz erscheinen. Die E-ID werde kostenlos abgegeben, die zugehörige App könne in den Stores für iOS und Android heruntergeladen werden.

Die Vorteile der neuen Technologie seien:

  • Einfache Nutzung: Es sei nur das mobile Endgerät mit der App "eID.li" notwendig. Keine zusätzlichen Geräte oder Karten erforderlich.

  • Anbieter von Services können mit Einverständnis des E-ID-Inhabers bereits vorhandene Daten nutzen. So müssten sie kein zweites Mal eingegeben werden.

  • Keine physische Unterschrift im elektronischen Behördenverkehr mehr notwendig. Mit der E-ID können online erstelle Anträge auch online ausgefüllt und direkt digital eingereicht werden.

  • Zeitunabhängige Dienstleistungen: Viele Dienstleistungen könnten unabhängig von Schalteröffnungszeiten erledigt werden. Ein "24-Stunden-Schalter" werde damit Realität, und die angebotenen Dienstleistungen würden stetig ausgebaut.

  • Die E-ID könne auch ausserhalb der Verwaltung als Identifikationsmittel genutzt werden, sofern die Landesverwaltung diese freigegeben hätte. Sie gelte aber nicht als Reisedokument in der physischen Welt.

In Antwort auf die Coronakrise hat auch der Bundesrat die Hürden für elektronische Signaturen gesenkt. Lesen Sie hier mehr dazu.

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