Kantone sollen Steuerverfahren digitalisieren
Die Kantone sind seit Mittwoch dazu verpflichtet, eine elektronische Alternative zum Steuerverfahren anzubieten. Der Ständerat bereinigte das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich.
Am 2. Juni hat der Ständerat die Kantone zu digitalen Steuerverfahren verpflichtet. Der Nationalrat sprach sich bereits von Beginn an für ein Obligatorium aus. Nun zieht, gemäss Bund, der Ständerat mit.
Bis dato bevorzugte die kleine Kammer eine Kann-Formulierung. Die Kantone konnten demzufolge elektronische Steuerzettel anbieten - ohne Obligation. Neu gilt die Pflicht für die direkten Bundessteuer und der Kantonssteuer.
Ab wann die Pflicht für das elektronische Verfahren in Kraft tritt, bleibt in der Verantwortung des Bundesrats. Finanzminister Ueli Maurer versicherte gemäss Mitteilung bereits im März, die neuen Vorgaben würden nicht überstürzt umgesetzt.
Somit braucht die Steuererklärung keine handschriftliche Unterschrift mehr. Eine elektronische Bestätigung der Angaben soll genügen, so der Bund. Einzig die direkten Bundessteuern, welche von Hand unterschrieben werden müssen, stehen einer vollständigen Einreichung der Steuererklärung entgegen.
Der Kanton Zürich digitalisierte sein Steuerportal bereits im November 2020. Jetzt plant der Auftragnehmer Adesso Schweiz einen zweiten Release im Rahmen der IT-Strategie"digitale Stadt". Mehr dazu lesen sie hier.
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