Teilrevision des Heilmittelgesetzes

Bundesrat gleist E-Rezept und E-Medikationsplan auf

Uhr
von René Jaun und msc

Rezepte für Medikamente sollen künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Zudem erhalten Patientinnen und Patienten einen elektronisch geführten Medikationsplan. Der Bundesrat schickt eine entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes in die Vernehmlassung.

(Source: aleksandarlittlewolf/Freepik.com)
(Source: aleksandarlittlewolf/Freepik.com)

Der Bund digitalisiert das Medikamentenrezept. Künftig sollen Rezepte für Heilmittel grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Die entsprechende Änderung gehört zum teilrevidierten Heilmittelgesetz, welches der Bundesrat am 8. Dezember in die Vernehmlassung schickte.

Jede Verschreibung könne damit eindeutig gelesen und digital übertragen werden, was die Patientensicherheit erhöhe, schreibt der Bundesrat zum E-Rezept. Es trage auch dazu bei, Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von verschriebenen Arzneimitteln zu reduzieren.

Elektronische Verschreibungen müssen laut dem Bundesrat im Austauschformat des elektronischen Patientendossiers (EPD) erstellt werden, welches wieder in einer Verordnung rechtlich verankert werden soll.

Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie die freie Apothekenwahl sollen weiterhin gewährleistet werden, wie der Bundesrat festhält.

Mehr Sicherheit mit Medikationsplan

Ebenfalls mit dem überarbeiteten Gesetz schafft der Bundesrat die Rechtsgrundlage für einen obligatorischen elektronischen Medikationsplan. Ziel sei es, die Medikationssicherheit, die Akzeptanz und die Therapietreue zu erhöhen sowie mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen allen behandelnden Gesundheitsfachpersonen zu schaffen, heisst es beim Bund.

Das Gesetz verpflichtet Gesundheitsfachpersonen, die Arzneimittel verschreiben, abgeben oder anwenden, dazu, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Auch hier müssen sie das Austauschformat des EPD für die Erstellung des Medikationsplans verwenden. Patientinnen und Patienten sollen auf Verlangen den Medikationsplan elektronisch oder gedruckt erhalten können.

Eine dritte Änderung im Bereich der Digitalisierung betrifft Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Der Bund will nämlich den "Einsatz von elektronischen Systemen zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Pädiatrie, insbesondere bei der Berechnung von Arzneimitteldosierungen" für verbindlich erklären, wie es in der Mitteilung heisst. Damit will er Berechnungsfehler vermeiden und für mehr Anwendungssicherheit sorgen. Bereits umgesetzt, merkt der Bund an, sei ein nationales Verzeichnis mit schweizweit harmonisierten Dosierungsempfehlungen für den Arzneimitteleinsatz in der Pädiatrie.

Die Vernehmlassung zum teilrevidierten Heilmittelgesetz läuft bis zum 22. März 2024.

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiterentwickeln und dessen Verbreitung vorantreiben. Das erfordert eine Gesetzesrevision und kostet Geld. Die Nationalratskommission unterstützt das Vorhaben, will die Leistungserbringer aber noch früher zum EPD verpflichten als der Bundesrat. Mehr dazu lesen Sie hier.

Webcode
yd9DAoVJ