Notfallplan des Bundes in der Vernehmlassung

Strommangel: Das könnte im Ernstfall auf die ICT-Branche zukommen

Uhr
von Maximilian Schenner und cka

Der Bund hat einen Massnahmenkatalog für den Fall einer schweren Strommangellage in die Vernehmlassung geschickt. Damit will der Bund Netzabschaltungen verhindern. Auch auf die ICT-Branche kommen in diesem Fall einige Einschränkungen zu.

(Source: NickyPe / pixabay.com)
(Source: NickyPe / pixabay.com)

Kein Strom - und das flächendeckend. Szenen wie aus Mark Elsbergs "Blackout" oder anderen Energie-Dystopien will der Bund diesen Winter und darüber hinaus verhindern. Vor diesem Hintergrund nahm der Bundesrat nun die Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage zur Kenntnis. Der Massnahmenkatalog, der neben Kontingentierungen auch konkrete Beschränkungen und Verbote beinhaltet, geht bis 12. Dezember 2022 in eine verkürzte Vernehmlassung. Einige der Massnahmen betreffen auch die ICT-Branche.

Zunächst würde sich der Bund mit "dringenden Sparappellen" an alle Stromverbraucher wenden, heisst es in der Aussendung. Anschliessend oder parallel dazu könne der Bund erste Beschränkungen erlassen.

Diese sollen im Ernstfall gestaffelt erfolgen, wie dem Verordnungsentwurf (PDF) zu entnehmen ist, nämlich in vier Eskalationsschritten. Wann genau welcher Eskalationsschritt in Kraft tritt, wird in dem Entwurf nicht klar definiert und obliegt im Krisenfall wohl dem Bund. Dieser wolle die vorgestellten Massnahmen wohlgemerkt vermeiden, wie "SRF" etwa Bundesrat Guy Parmelin zitiert.

Screens und Beleuchtungen

Im ersten Schritt schränkt der Bund den Gebrauch von Beleuchtungen zu Werbezwecken ein, unter anderem für Schaufenster oder Leuchtreklamen. Diese dürfen dann nur zwischen 5 und 23 Uhr betrieben werden, in der Nacht ist der Betrieb verboten. Das gleiche gilt für Beamer und Displays in der Aussenwerbung. Der erste Eskalationsschritt verbietet laut Entwurf auch die Anstrahlung von Gebäuden und Gärten, sofern dies nicht zwingend notwendig ist.

Im zweiten Eskalationsschritt wären Screens und Beleuchtungen für kommerzielle Zwecke dann gänzlich verboten, mit Ausnahme von Firmenlogos. Ein nächtlicher Spaziergang durch bekannte Einkaufsmeilen wie die Zürcher Bahnhofstrasse könnte sich damit ungewohnt farblos gestalten. Festtags- und Deko-Beleuchtungen sind ebenfalls von dem Verbot betroffen.

Im dritten Schritt heisst es dann wohl "kicken und shaken im Dunkeln" - dann sind nämlich auch Beleuchtungen bei Sportveranstaltungen und in der Disco untersagt. Allgemein gilt dann: Licht aus in allen Räumen, in denen sich keine Personen befinden.

Massnahmen in der IT

Elektronische Geräte müssen ausserhalb der Geschäftszeiten bereits im ersten Eskalationsschritt abgeschaltet werden. Ausgenommen sind essenzielle Geräte, etwa für die Kassenlogistik oder die System-IT. Rechenzentren und Serverräume dürfen per Eskalationsschritt 2 nicht mehr unter 25 Grad gekühlt werden. Obwohl sie als kritische Infrastrukturen gelten, sind Schweizer Rechenzentren nicht vor Energieeinschränkungen gefeit. Im Notfall sollten sie jedoch auf ihre Notstromaggregate zurückgreifen können. Was ein Strommangel für hiesige Rechenzentren bedeuten könnte, erfahren Sie hier.

Der dritte Schritt beinhaltet schliesslich ein ausnahmsloses Verbot von Krypto-Mining und Hochfrequenz-Handel.

Kontingentierung von Grossverbrauchern

Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs ist die Kontingentierung von Endverbrauchern, die im Jahr mindestens 100 Megawattstunden (MWh) Strom verbrauchen. Diese über 34'000 Verbraucher würden knapp die Hälfte des Schweizer Energieverbrauchs ausmachen, heisst es beim Bund. Damit und mit den oben beschriebenen Massnahmen will der Bund grossflächige Netzabschaltungen vermeiden. Man werde alles tun, um diese Ultima Ratio zu verhindern, heisst es beim Bund.

Bereits im Sommer hat der Bundesrat vor einer drohenden Energiemangellage im Winter gewarnt. Bei Digitec Galaxus sind die Absätze einiger Stromspargadgets seither geradezu explodiert, wie Sie hier lesen.

Tags
Webcode
DPF8_276275