Fehlende Verhältnismässigkeit

EDÖB kritisiert geplante nationale Polizeidatenbank

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von Yannick Züllig und jor

Die Kantonspolizeien und das Fedpol wollen künftig auch Bagatelldelikte in einer zentralen Datenbank speichern. Das ruft nun den EDÖB auf den Plan.

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Source: zVg)
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Source: zVg)

Bund und Kantone wollen ihre Polizeidaten künftig einfacher austauschen. Dazu soll eine polizeiliche Abfrageplattform (Polap) entstehen, eine entsprechende Motion wird derzeit in der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats beraten.

Dass die Polap es den jeweiligen Polizeibehörden erlauben soll, Daten zu Bagatelldelikten und leichteren Störungen abzugreifen, kritisiert nun Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), im Interview mit der "NZZ".

"Ich wüsste nicht, weshalb die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen muss, dass Sie in Lausanne illegal Abfall entsorgt haben", sagt Lobisger der Zeitung. Bereits heute hätten die Polizeibehörden mit der Amtshilfe die Möglichkeit, Personendaten aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet zu beziehen. Aber: "Ein Polizeikorps muss begründen, weshalb es Daten über eine Person benötigt, die beispielsweise illegal Abfall entsorgt hat."

Laut dem EDÖB braucht es keine weitere Zentralisierung oder Verknüpfung von Polizeidatenbanken. Stattdessen sei es eine Digitalisierung der Amtshilfe nötig, sodass Polizeibehörden ihre Gesuche online stellen können und diese in Standardsituationen automatisiert genehmigt werden können. 

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