Cloud-Dienste in der Verwaltung

Kanton Zürich will Grundlagen für digitale Basisdienste schaffen

Uhr | Aktualisiert
von Joël Orizet und lha

Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat die Vernehmlassung zum Gesetz über digitale Basisdienste eröffnet. Die Vorlage soll unter anderem die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft 365 innerhalb der Verwaltung gesetzlich regeln.

Der Kanton Zürich will die Cloud-Nutzung der Verwaltung gesetzlich regeln. (Source: thodonal / stock.adobe.com)
Der Kanton Zürich will die Cloud-Nutzung der Verwaltung gesetzlich regeln. (Source: thodonal / stock.adobe.com)

Der Kanton Zürich will das digitale Leistungsangebot der Verwaltung ausbauen und zu diesem Zweck neue Rechtsgrundlagen schaffen. Ziel sei es, dass Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen ihre Rechte und Pflichten durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrnehmen können, teilt die Staatskanzlei des Kantons Zürich mit. Diese schickte nun den Vorentwurf des Gesetzes über digitale Basisdienste in die Vernehmlassung, die noch bis zum 13. Mai 2024 dauert. 

Digitale Basisdienste sollen Privaten wie auch Unternehmen dazu dienen, einfacher mit Behörden und öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren und auf ein elektronisches Leistungsangebot zuzugreifen. Zudem sollen sie zur digitalen Transformation der Verwaltung beitragen. 

Die Vorlage soll drei solcher Basisdienste regeln. Die ersten beiden betreffen Dienstleistungen für die Bevölkerung, nämlich die elektronische Identifizierung unter Verwendung des Authentifizierungsdienstes des Bundes und der zentrale Webzugang zu elektronisch angebotenen Leistungen der öffentlichen Organe ("Zürikonto"). 

Regelung für die Cloud-Nutzung in der Verwaltung 

Der dritte Basisdienst betrifft hingegen die Verwaltung. Vorgesehen ist eine Regelung zur Nutzung von Cloud-basierten Anwendungen im Rahmen des digitalen Arbeitsplatzes als verwaltungsinterner Basisdienst, wie es in der Einladung zur Vernehmlassung heisst. 

Gemeint sind allerdings nicht Cloud-basierte Fachanwendungen, sondern insbesondere Microsoft-365-Apps wie Word, Excel, Outlook, Teams, Sharepoint oder Onedrive, wie Florian Brunner, Isabelle Häner, Adrian Bieri und Jacqueline Odermatt in einem Blogbeitrag auf der Website der Anwaltskanzlei Bratschi schreiben. 

Der Vorentwurf des Gesetzes schlägt für die Cloud-Nutzung innerhalb der Verwaltung demnach eine Unterscheidung zwischen sensitiven und weniger sensitiven Informationen vor, wobei je nach Kategorie unterschiedlich strenge Anforderungen an die Auslagerung in die Cloud bestehen. Die Vorlage nehme somit die in der kantonalen Verwaltung für Microsoft 365 bereits bestehende Regelung auf. Die Unterscheidung sei in der Praxis jedoch anspruchs­voll, schreiben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 

Übrigens: Die Zürcher Kantonsverwaltung kann zwar nach einem Regierungsratsbeschluss Microsoft 365 nutzen - jedoch nicht ohne Weiteres, wie die Zürcher Datenschutzbeauftragte Dominika Blonski sagte. Im Interview spricht sie darüber, warum bestimmte Daten in der Microsoft-Cloud nichts verloren haben und wie die Schweiz dem Druck der Tech-Konzerne entgegentreten kann

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