Milde für IT-Firmen im Insieme-Prozess
Im Prozess um den Beschaffungsskandal Insieme ist ein Urteil gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu einer bedingten Freiheits- und Geldstrafe verurteilt. Die angeklagten Unternehmen kamen mit geringen Strafen davon.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat das Urteil im Insieme-Prozess gefällt. Am Mittwoch den 16. September verkündeten die Richter das Strafmass. Der Hauptangeklagte ehemalige Kadermann des Bundes, der für die IT-Beschaffung bei der Steuerverwaltung zuständig war, wurde der mehrfachen Vorteilsnahme für schuldig befunden, berichtet die NZZ.
Das Strafmass lag in diesem Fall leicht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und zusätzlich noch eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen, zu jeweils 450 Franken. Ein Freispruch erfolgte im Punkt der Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, mehrmals Dokumente nachträglich verändert zu haben.
Zwei weitere Mitangeklagte wurden ebenfalls der mehrfachen Vorteilsgewährung für schuldig befunden und erhielten bedingte Geldstrafen. Auch hier folgte das Gericht grösstenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft .
Leicht Strafen für IT-Unternehmen
Hinter den Forderungen blieb das Gericht bei den beteiligten IT-Unternehmen. Wie das SRF berichtet, erhielten diese Geldstrafen von 15'000 beziehungsweise 40'000 Franken. Das Strafmass lag deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht begründete das geringe Strafmass mit einer teilweisen Verjährung der Vorwürfe. Auch konnte es keine "harte Bestechung" feststellen, schreibt SRF weiter. Die Hauptschuld sah das Gericht beim Hauptangeklagten und dessen Fehlverhalten.
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