Insieme: Gericht veröffentlicht Anklageschrift
Nächste Woche beginnt am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Insieme-Prozess. Die Anklageschrift ist nun öffentlich verfügbar.

Die Bundesanwaltschaft eröffnete wegen des IT-Projekts Insieme vor über drei Jahren eine Strafuntersuchung. Nächste Woche startet nun der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Dieses hat die Anklageschrift veröffentlicht. Sie enthülle neue Details, schreibt der Tagesanzeiger. Das 2012 gestoppte Projekt kostete den Steuerzahler laut der Zeitung über 100 Millionen Franken.
Auf der Anklagebank sitzt der ehemalige Leiter der Leistungsbezüger-Organisation der Steuerverwaltung. Das Gericht wirft ihm ungetreue Amtsführung, passive Bestechung, Urkundenfälschung und Vorteilsannahme vor. Auch zwei Manager von BSR & Partner und At-Point sind angeklagt. Sie sollen sich der Bestechung und Vorteilsgewährung schuldig gemacht haben.
In der Anklageschrift stehen folgende Vorwürfe an den IT-Chef:
- Er habe rund 50 Einladungen zum Essen angenommen
- Er sei auf Kosten der Geschäftspartner zwei Mal nach Deutschland gereist - inklusive Hotelübernachtung
- Er habe sich eine Reise nach München und einen Eintritt für das Champions-League-Spiel zwischen Bayern und Basel bezahlen lassen
- Er sei auf Kosten der Geschäftspartner an eine Messe in Augsburg gereist, wo er auch einen Stripclub besucht habe
Der Wert der Einladungen betrug laut Anklage rund 5000 Franken. Der Beamte habe BSR & Partner und At-Point mehrere Aufträge für Dienstleistungen verschafft. "In zwei Fällen machen die Staatsanwälte überteuerte Stundenansätze geltend. Dabei ist dem Bund gemäss Anklage ein Schaden von gut 116'000 Franken entstanden", schreibt der Tagesanzeiger.
Nur die halbe Wahrheit?
Der Beamte soll zudem vorsätzlich gegen das Beschaffungsrecht verstossen haben. Er habe Aufträge freihändig an Firmen vergeben, Dokumente rückdatiert und Checklisten falsch ausgefüllt.
Die rund 50 Ordner gefüllt mit Untersuchungsakten zeigen laut Insidern aber nur die halbe Wahrheit. Die Bundesanwaltschaft habe nur aufgenommen, was klar beweisbar sei, um eine Niederlage vor Gericht möglichst zu vermeiden, schreibt der Tagesanzeiger weiter.

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