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Simap-Meldungen Woche 12: Ausschreibungen

Uhr | Aktualisiert
von Coen Kaat

Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Backend-Systeme für Informatik Stadt Bern

Ausschreibung 906409: CLIMB - Client Migration Bern_Beschaffung"2A: Backend Systeme. Publiziert am 16.3.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Mit dem Projekt CLIMB (CLIENT MIGRATION BERN) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in Total fünf Beschaffungen und in mehreren Losen. Beschaffung 2A: Beschaffung von Servern für die Erweiterung der bereits bestehenden Backend Infrastruktur, 10 Server gem. Spezifikation des Anforderungskatalogs. FRIST FÜR FRAGEN: 29.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 06.04.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 26.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CLIMB_Beschaffung2A_Backend Systeme" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 14, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen. - Die Anbieterin verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen. - Die minimale Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt bei 5 Mio. Franken. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Die zu beschaffenden Systeme sind Erweiterungen zu der bereits vorhandenen Infrastruktur. Daher sind die Vorgaben zu den Systemen klar definiert und lassen keine Möglichkeit für Varianten zu. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV:. - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Client-Hardware für Informatik Stadt Bern

Ausschreibung 906385: CLIMB - Client Migration Bern_Beschaffung1A/B: Client Hardware. Publiziert am 16.3.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Mit dem Projekt CLIMB (CLIENT MIGRATION BERN) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in Total fünf Beschaffungen und in mehreren Losen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:. Los 1: Los 1A: Client Hardware (Desktops/Notebooks) Beschaffung von Hardware (Desktops, Notebooks, Dockingstations). ab Q4/2016 (Geräte Pilot Q3/2016). Los 2: Los 1B: Client Hardware (Thin Clients) Beschaffung von Hardware (Thin Clients). ab Q4/2016 (Geräte Pilot Q3/2016). FRIST FÜR FRAGEN: 29.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 06.04.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 26.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CLIMB_Beschaffung1A_Desktops/Laptops und/oder CLIMB_Beschaffung1B_ThinClients" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 14, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen. - Die Anbieterin verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen. - Die minimale Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt bei 5 Mio. Franken. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV:. - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Clients für Gemeinde Oberuzwil

Ausschreibung 905333: Ersatz Informatik-Arbeitsplatzrechner (Clients) Gemeinde Oberuzwil. Publiziert am 14.3.2016. Gemeinde Oberuzwil. Ersatz der Informatik-Arbeitsplatzrechner (Clients) der Gemeinde Oberuzwil. FRIST FÜR FRAGEN: 28.3.2016. Einsendeschluss für Fragen ist der 28. März 2016. Die Fragen werden am 4. April 2016 beantwortet (eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird allen Anbietenden zugestellt). Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt. ABGABETERMIN: 25.4.2016 um 16:00 Uhr. Die Offerte (inkl. aller zusätzlichen Unterlagen) ist in Papierform in dreifacher Ausführung mit Ort/Datum versehen und rechtsgültig unterschrieben wie auch in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bis spätestens am 25. April 2016, 16:00 Uhr (Datum und Zeitpunkt des Eintreffens; Datum des Poststempels ist nicht relevant) einzureichen. Die Angebote müssen verschlossen und mit folgendem Vermerk versehen sein: "Ausschreibung Ersatz Clients - bitte nicht öffnen". EINREICHUNGSORT: Gemeinde Oberuzwil, zu Hdn. von Kathrin Annen, Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil, Schweiz, Telefon: 071 955 77 45, Fax: 071 955 77 44, E-Mail: kathrin.annen@oberuzwil.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: zulässig. Varianten sind zugelassen. Möchte der Anbieter mehrere Varianten offerieren, so sind dafür separate Angebote einzureichen. Min. Gültigkeit des Angebots: 3 Monate. Geschäftsbedingungen:. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen:. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Keine Nachverhandlungen. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Zahlungsbedingungen:. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Clients für Stadt Gossau

Ausschreibung 905971: Informatik Oberstufe Gossau: Client Erneuerung/Erweiterung 2016. Publiziert am 14.3.2016. Stadt Gossau. Hardware (inklusiv Service- und Reparaturdienstleistungen) gesucht: - Desktops inkl. Monitore. - Mobile Geräte inkl. Dockingstation. Zusätzlich ist für das Management der Clients eine entsprechende Konfigurations- und Verwaltungssoftware zu offerieren und zu implementieren. FRIST FÜR FRAGEN: 8.4.2016. Falls sich Fragen beim Erstellen des Angebots ergeben, besteht die Möglichkeit, diese bis zum vorgegebenen Termin anonym im Fragenforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden durch die Ausschreibungsstelle im gleichen Forum publiziert. Telefonische Rückfragen und Vertreterbesuche sind nicht möglich. Es finden keine Begehungen etc. statt. ABGABETERMIN: 25.4.2016 um 16:00 Uhr. Das gesamte Angebot (mit ausgefülltem Fragenkatalog und Preiseingabeblatt) muss rechtsgültig unterzeichnet in 2-facher Ausfertigung ausgedruckt und in elektronischer Form (CD/DVD oder USB-Stick) vorliegen. Eingang am Eingabeort massgebend. Die Angebote müssen verschlossen und mit folgendem Vermerk versehen sein: „Informatik Schule; Erneuerung/Erweiterung Oberstufe - Nicht öffnen!“. EINREICHUNGSORT: Stadt Gossau, zu Hdn. von Informatikdienst, „Informatik Oberstufe Gossau: Client Erneuerung/Erweiterung 2016", Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau, Schweiz, E-Mail: hotline@stadtgossau.ch, URL www.stadtgossau.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Subunternehmer: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Varianten sind zugelassen. Geschäftsbedingungen:. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen:. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Zahlungsbedingungen:. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Hardware (inklusiv Service- und Reparaturdienstleistungen) gesucht: - Desktops inkl. Monitore. - Mobile Geräte inkl. Dockingstation. Zusätzlich ist für das Management der Clients eine entsprechende Konfigurations- und Verwaltungssoftware zu offerieren und zu implementieren. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:. Los 1: Fest installierte PCs inkl. Bildschirm. Los 2: Mobile Geräte (CONVERTIBLE-NOTEBOOK). Los 3: Softwareverteilung

Client-Software für Informatik Stadt Bern

Ausschreibung 906427: CLIMB_Beschaffung3A_ClientSoftware. Publiziert am 16.3.2016. Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Mit dem Projekt CLIMB (CLIENT MIGRATION BERN) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in Total fünf Beschaffungen und in mehreren Losen. CLIMB_Beschaffung3A: Beschaffung von Client Software (exklusiv Microsoft und CITRIX) Unterschiedlicher Mengenbedarf: Software und Mengengerüst gemäss Kriterienkatalog. FRIST FÜR FRAGEN: 29.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 06.04.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 26.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CLIMB_Beschaffung3A_ClientSoftware" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 43, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen. - Die Anbieterin verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen. - Die minimale Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt bei 5 Mio. Franken. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. OSS-Alternativen sind ausschliesslich für Programme zugelassen, welche explizit als solche deklariert sind. Teilangebote innerhalb der Lose sind nicht zulässig. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV:. - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Datennetz für die SBB

Ausschreibung 904301: Prozesse und Tools Betriebsunterstützung Datacom-NG. Publiziert am 16.3.2016. SBB Infrastruktur. Im Dezember 2015 wurde mit Datacom-Next Generation (Datacom-NG) ein Datennetz beschafft, welches den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen unter technischen Gesichtspunkten wie Verfügbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gerecht werden soll. Das Datennetz der SBB AG besteht aus einem Übertragungsnetz, das in Zukunft auf der Schlüsseltechnologie xWDM basieren wird. Die darauf gestützten Anschlussnetze basieren auf der Schlüsseltechnologie MPLS. Damit das neue Telekommunikationsnetz seine Effizienzsteigerung entfalten kann, sucht die SBB AG mit der vorliegenden Ausschreibung einen langfristigen Partner für die Planung, Umsetzung und Einführung der Fulfillment Factory. Die Fulfillment-Factory soll auf einer im Telekommunikationsmarkt erprobten und standardisierten Lösung basieren. Es gehört zum Leistungsumfang der Anbieterin die Fulfillment Factory bei der SBB AG als funktionierendes Gesamtsystem einzuführen. FRIST FÜR FRAGEN: 27.4.2016. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen spätestens bis zum definierten Endtermin für Fragen auf www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Offertanfrage ergeben, werden allen potenziellen Anbieterinnen im Forum innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung gestellt und müssen dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. ABGABETERMIN: 13.5.2016. Das Preisangebot und das materielle Angebot sind je in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf 2 USB-Stick getrennt nach Preisangebot und materiellen Angebot) an die Adresse gemäss Ziff 2.3 einzureichen. Das Preisblatt ist separat in einem verschlossenem Umschlag mit Vermerk „Preisblatt“ beizulegen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform: SBB, Einkauf Infrastruktur, ESP-EI-SIT / Raoul Morf, Projekt Prozesse und Tools Betriebsunterstützung Datacom-NG, NICHT ÖFFNEN, Hilfikerstrasse 3, CH-3000 Bern 65. Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (raoul.morf@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 10.05.2016 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email raoul.morf@sbb.ch der SBB AG zu melden. EINREICHUNGSORT: SBB Infrastruktur, zu Hdn. von Raoul Morf, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65, Schweiz, Telefon: 079 206 64 67. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Für die Prüfung der Eignung gelten folgende Kriterien. Deren Erfüllung muss durch folgende Nachweise belegt werden: Falls der Anbieter (z.B. Händler) und der Hersteller nicht identisch sind, muss der Anbieter alle Musskriterien, ausser dem Umweltmanagementsystem, erfüllen und durch die entsprechenden Nachweise belegen. Der Hersteller hingegen muss sämtliche Musskriterien erfüllen und ebenfalls durch entsprechenden Nachweise belegen. EK 1 Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung. Zwei Referenzen über vergleichbare Projekte. Ein vergleichbares Projekt liegt vor:. - bei gleichen Netzwerktechnologien und vergleichbarer Struktur des Telekommunikationsnetzes. und. - Planung, Umsetzung und Einführung einer Fulfillment Factory basierend auf der angebotenen Softwarelösung. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Referenzanlagen zu besuchen. EK 2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung beigebracht werden kann. EK 3 Hinreichendes Qualitätsmanagement. Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9000ff oder vergleichbar). EK 4 Projektsprache. Die Anbieterin muss Erfahrung in der Durchführung von Projekten in deutscher Sprache ausweisen können. Erfüllt die Anbieterin nicht sämtliche Eignungskriterien, wird ihr Angebot nicht in die Bewertung einbezogen. Bietergemeinschaft: zugelassen. Varianten sind zugelassen. Varianten sind zugelassen. Das von der SBB AG geforderte Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. AGB Bund für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Externe Dienstleistungen für Informatik Stadt Bern

Ausschreibung 906459: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Publiziert am 16.3.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Mit dem Projekt CLIMB (CLIENT MIGRATION BERN) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in Total fünf Beschaffungen und in mehreren Losen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:. Los 1: CLIMB_Beschaffung4A_Teilprojektleiter und Mitarbeitende Client Engineering. Der Teilprojektleiter Client Engineering führt das Client Engineering, Team Vorort und hat die Verantwortung über die Arbeiten, die im Rahmen des Teilprojektes Client Engineering durchzuführen sind. Die Mitarbeitenden des Client Engineering führen die im Rahmen des Teilprojektes Client Engineering anfallenden Projektarbeiten aus. Ausführungstermin; Q3/2106 - Q01/2017. Los 2: CLIMB_Beschaffung4B_Software Paketierung. Das Los 4B Softwarepaketierung umfasst die zu erbringenden Dienstleistungen bezüglich der Paketierung der Softwarekategorie 2. In Zusammenarbeit mit dem Teilprojekt Fachanwendungen und dem Teilprojekt Betrieb sollen für die entsprechenden Anwendungen Softwarepakete erstellt werden. Ausführungstermin: ab Q3/2016. Los 3: CLIMB_Beschaffung4C_Risk Manager. Der Risk Manager zeichnet sich für die Beurteilung der Risiken im Rahmen des Projektes CLIMB verantwortlich. Er erarbeitet den Risikokatalog und entsprechende proaktive Massnahmen zur Risikominimierung. Ausführungstermin: Q3/2016 - Q1/2017. Los 4: CLIMB_Beschaffung4D_Virtualisierungsspezialist. Der Mitarbeitende des Teilprojektes Virtualisierung unterstützt das interne Citrix-Team bei der Migration der Clients welche auf die Citrix-Plattform (Thin-Clients) umgestellt werden. Ausführungstermin: Q3/2016 - Q1/2017. Los 5: CLIMB_Beschaffung4E_Fachanwendungen Test-Engineer. Der Test-Engineer ist in Zusammenarbeit mit weiteren Teilprojekten und externen Lieferanten für die Durchführung der Kompatibilitätstests, die Erstellung von Installationsanleitungen und der Informationsbeschaffungder Anwendungen verantwortlich. Ausführungstermin: Q3/2016 - Q1/2017. Los 6: CLIMB_Beschaffung4F_Rollout (MA). Das Teilprojekt Rollout hat die Verantwortung, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang eines Rollouts termingerecht ausgeführt werden. Dazu sind verschiedene Funktionen (Mitarbeitender Teilprojektleitung, Rollout, Floorwalker) erforderlich. Ausführungstermin: Q3/2016 - Q1/2017. FRIST FÜR FRAGEN: 29.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 06.04.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 26.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CLIMB_Beschaffung4_Externe Dienstleistungen und Angabe des entsprechenden Loses" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 14, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen. - Die Anbieterin verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen. - Die minimale Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt bei 5 Mio. Franken. - Die verlangte Verfügbarkeit und Kapazität ist gewährleistet. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV:. - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Gever-System für Kanton St. Gallen

Ausschreibung 903897: Evaluation GEVER-System Kanton St.Gallen. Publiziert am 14.3.2016. Kanton St.Gallen. Die vorliegende Ausschreibung hat die Bestimmung des gemeinsamen, einheitlichen GEVER-Systems (Produkt) für die Zentralverwaltung des Kantons St.Gallen zum Ziel. Dieses soll modern und benutzerfreundlich sein, auf Offenheit und Standards basieren, plattformunabhängig als Browserlösung konzipiert und in Wartung und Betrieb günstig sein. Die Ausbreitung des GEVER-Systems auf die gesamte Zentralverwaltung ist im Anschluss an die Pilotphase noch detailliert zu planen. Zusätzlich zu dieser Produktevaluation wird ein Implementierungspartner gesucht (Parametrisierung/Konfiguration der einzelnen Mandanten, zentraler applikatorischer Support/Betrieb), der das GEVER-System wartet und in Zusammenarbeit mit dem Kanton St.Gallen weiterentwickelt. FRIST FÜR FRAGEN: 15.4.2016. Fragen werden nur im Forum auf SIMAP beantwortet. Am 15. April 2016 ist Abschluss der Einreichung dieser Fragen. Bis spätestens 29. April 2016 werden diese beantwortet. (vgl. Pflichtenheft, Kapitel 8.5). ABGABETERMIN: 10.5.2016 um 12:00 Uhr. 5fache Ausführung, elektronische und physische Form (vgl. Pflichtenheft, Kapitel 10.4). EINREICHUNGSORT: Kanton St.Gallen, Departement des Innern, Generalsekretariat, Projekt GEVER, zu Hdn. von Erich Gollino, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nein. Subunternehmer: ja. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen:. Erfüllung der Eignungskriterien. Keine Nachverhandlungen. Zahlungsbedingungen:. gemäss Pflichtenheft, Kapitel 10.11. gemäss Pflichtenheft, Kapitel 9.3.4

Intel-Server für Stadt Winterthur

Ausschreibung 906665: Intel basierte Server. Publiziert am 18.3.2016. Stadt Winterthur Departement Finanzen. Sämtlich Intel basierte Serverhardware für die Virtualisierungsplattform und in kleinem Rahmen auch für dedizierte Hardwareserver in den beiden Rechenzentren der Stadt Winterthur. Ergänzend wird hier auch auf die dieser Submission beiliegenden Rahmenvereinbarung, Art 3 Art und Umfang der Leistungen und ff, verwiesen. Präzisierungen:. Es darf ausschliesslich Intel basierte Serverhardware offeriert werden. Serverhardware für SAP Hana ist nicht in dieser Ausschreibung enthalten, können jedoch freihändig beim Zuschlagsempfänger ab 2017 beschafft werden. ABGABETERMIN: 29.4.2016 um 10:00 Uhr. EINREICHUNGSORT: Stadt Winterthur, Departement Finanzen, Informatikdienste (IDW), zu Hdn. von Markus End, Turbinenstrasse 16, 8403 winterthur, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag

Managementsystem für Umweltlabor des Amtes für Umwelt und Energie

Ausschreibung 906191: LIMS Ablösung Umweltlabor, Laborinformations- und Managementsystem. Publiziert am 12.3.2016. Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Amt für Umwelt und Energie. Ersatzbeschaffung des bestehenden Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) für das Umweltlabor des Amtes für Umwelt und Energie. FRIST FÜR FRAGEN: 18.3.2016. Schriftliche Fragen sind bis am 18.03.2016 per Mail an jan.mazacek@bs.ch zu richten. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 22.03.2016 allen Anbietenden zugestellt. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. ABGABETERMIN: 6.4.2016 um 14:30 Uhr. Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: LIMS Ablösung AUE Umweltlabor" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. EINREICHUNGSORT: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, 4001 Basel, Schweiz, Telefon: 061 267 91 78. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. gemäss Kapitel 3.8. Datenstrukturen Soll-Prozesse Technische Anforderungen Preis Anforderungen an den Lieferanten. 15% 15% 20% 20% 30%. DatenstrukturenSoll-ProzesseTechnische AnforderungenPreisAnforderungen an den Lieferanten. Zuschlagskriterien:. 15% Datenstrukturen. 15% Soll-Prozesse. 20% Technische Anforderungen. 20% Preis. 30% Anforderungen an den Lieferanten. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 90 Tage. Generelle Teilnahmebedingungen:. a. Einhaltung der Arbeitsbedingungen gem. §5 sowie Nachweis und Kontrolle gem. §6 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt. b. Bereitschaft zur Vorlage von Bankauskünften/-erklärungen und Angaben zum Umsatz der Anbieterin bezogen auf die ausgeschriebene Arbeitsleistung. c. Weitere Teilnahmebedingungen vgl. Ausschreibungsunterlagen. Nachweis eines in den letzten fünf Jahren bereits ausgeführten vergleichbaren Referenzauftrages der anbietenden Firma, welcher bezüglich Leistungsart (Bereitstellung eines LIMS für die öffentliche Verwaltung oder andere Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben) und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Schulung für Informatik Stadt Bern

Ausschreibung 906461: CLIMB_Beschaffung5A_Schulung. Publiziert am 16.3.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Mit dem Projekt CLIMB (CLIENT MIGRATION BERN) soll die Bürokommunikationsplattform der Stadtverwaltung erneuert und der Standard-Büroarbeitsplatz auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Die zu beschaffenden Dienstleistungen, die Hard- und Software erfolgt in Total fünf Beschaffungen und in mehreren Losen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:. Los 1: CLIMB_Beschaffung5A_Umstieg Benutzende: Schulung der städtischen Mitarbeitenden im Rahmen des Umstiegs auf Windows10 und Office 2016. Umfang Menge:. Unterschiedlicher Mengenbedarf: Mengengerüst gemäss Kriterienkatalog. Ausführungstermin: ab Q4/2016. Los 2: CLIMB_Beschaffung5A_Umstieg Superuser: Schulung der städtischen Mitarbeitenden (Superuser) im Rahmen des Umstiegs auf Windows10 und Office 2016. Umfang Menge: Unterschiedlicher Mengenbedarf: Mengengerüst gemäss Kriterienkatalog. Ausführungstermin: ab Q4/2016. Los 3: CLIMB_Beschaffung5A_Umstieg Support: Schulung der Mitarbeitenden des Informatiksupportes im Rahmen des Umstiegs auf Windows10 und Office 2016. Ausführungstermin: ab Q4/2016. FRIST FÜR FRAGEN: 29.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 06.04.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 26.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CLIMB_Beschaffung5A_Schulung" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 14, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) sowie die im Pflichtenheft aufgeführten Vertragsbedingungen. - Die Anbieterin verfügt über nachweisbare, erfolgreiche Erfahrung in Projekten ähnlicher Grössenordnung und Komplexität in den letzten drei Jahren. - Einhalten der funktionalen Minimalanforderungen, insbesondere die Erfüllung der Muss-Anforderungen. - Die im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen bezüglich Verfügbarkeit der Ressourcen können sichergestellt werden. - Die verlangte Verfügbarkeit und Kapazität ist gewährleistet. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen und sind über Subunternehmen einzubinden. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Es sind sämtliche drei Lose zu Offerieren. Es wird der Gesamtauftrag über alle drei Lose an einen Anbieter zugeschlagen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen:. Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV:. - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Stellenterminals für Seco

Ausschreibung 906615: Stellenterminals für die Arbeitslosenversicherung *. Publiziert am 15.3.2016. * Originaltitel: (16040) 704 Stellenterminals für die Arbeitslosenversicherung. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung. Informationssystem“ (SSI) ermöglichen den Stellensuchenden den Abruf von publizierten offenen Stellen. Die SSI-Terminals werden als Ergänzung zum Internetangebot (Job-Room) betrieben, weil sich ca. ein Drittel der gemeldeten Stellensuchenden im Internet nicht zurecht findet. Aktuell sind an verschiedenen Standorten in der Schweiz über 300 Geräte im Einsatz. Um die Funktionstüchtigkeit dieses Services für die Arbeitslosen zu bewahren, wird ab Mitte 2016 eine Ablösung der bestehenden Terminals benötigt. Aufgrund der dazu durchgeführten SECO-internen Studie sollen mittels der vorliegenden Ausschreibung mehrere Gerätetypen von Terminals beschafft werden, welche die unterschiedlichen technischen Spezifikationen und Einsatzgebiete abdecken müssen. Ebenfalls soll im Rahmen der neuen Lösung der zukünftige Anbieter neben der Lieferung und Installation der Terminals auch die Instandsetzung sicherstellen sowie weitere Supportarbeiten abdecken können. Der vorliegende Leistungsgegenstand wird über einen Rahmenvertrag mit dem SECO abgeschlossen, der Abruf der Leistung sowie die Abrechnung erfolgt direkt über die Benutzerorganisationen. Hauptsächlich sind dies die Arbeitsmarktbehörden der Kantone. FRIST FÜR FRAGEN: 30.3.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN:26.4.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:. Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16040) 704 Stellenterminals für die Arbeitslosenversicherung, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen:. Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:. die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010. Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B1, Beilage B2 und Beilage B3 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen:. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Die Benutzerorganisationen haften für Ihre Bestellungen, insbesondere Zahlungen und für die zeitgerechte Vergütung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02. Erfahrung:. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Referenzaufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität (d.h. Anzahl und Konfiguration von Terminals, Lieferung, Installation, 1st Level Support sowie Fehlerbehebung) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Aufträge werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03. Personelle Ressourcen:. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK04. Ansprechpartner: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von technischen und administrativen Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK05. Nachfolgemodelle:. Der Anbieter bestätigt, dass er während der Dauer des Beschaffungszeitraums jeweils das aktuellste Modell gemäss letztem Stand der Technik anstelle der entsprechend evaluierten Terminals liefern wird, sofern dieses alle in der Ausschreibung sowie den dazugehörigen Unterlagen bekannt gegebenen Kriterien erfüllt und den im vorliegenden Vergabeverfahren dazu offerierten Preis nicht überschreitet. EK06. Online Tickettool und Erreichbarkeit:. Der Anbieter bestätigt, dass die Erreichbarkeit für Störungsmeldungen via Online Tickettool oder Email von Montag bis Freitag gewährleistet ist und stellt eine telefonische Erreichbarkeit gemäss der definierten Bereitschaftszeit im Pflichtenheft Kap 5.4 OP4 Support (1st Level und 2nd Level Support) sicher. EK07. Störungsbehebung:. Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben und Anforderungen an die Bereitschaftszeiten und Reaktions- und Interventionszeiten gemäss den Vorgaben vom Pflichtenheft (Kap. 5.4 OP4 Support) einhält. Kann die Störung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen behoben werden, stellt der Lieferant bei Aufforderung des Leistungsbezügers (SECO oder den Benutzerorganisationen) ein Ersatzgerät zur Verfügung. EK08. Supportorganisation:. Der Anbieter bestätigt, dass er über eine Supportorganisation verfügt, welche in Deutsch sowie Französisch (mindestens B1 gemäss Europäischem Referenzrahmen für Sprachen GER) die Kommunikation sicherstellen kann und telefonisch, per E-Mail oder via Internet (Online Ticketsystem) erreichbar ist. EK09. Reporting:. Der Anbieter informiert das SECO mind. monatlich in einem schriftlichen Reporting über die bezogenen Leistungen gemäss TS4.10 Reporting, Ticketsystem und Bestellplattform. EK10. Spesen:. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK11. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK12. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):. für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010. für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. für Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B1, Beilage B2 und Beilage B3 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Wartung und Support für BAG

Ausschreibung 905673: Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK *. Publiziert am 10.3.2016. * Originaltitel: (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Gegenstand der Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen: Wartung, Support und Weiterentwicklung der Applikation ISAK welche primär der Beaufsichtigung der Krankenversicherer durch das BAG dient und die Erhebung von Finanzdaten, von Prämiendaten und von umfangreichem statistischem Datenmaterial umfasst. Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen: Grundleistungen. Wartung von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019 im Umfang von 900 Stunden. 3rd Level Support ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019. Einmalige Übernahmearbeiten / Know-how Transfer im Zeitraum von 2. Q. 2016 – 3. Q. 2016. Optionen. Wartung von ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022 im Umfang von 900 Stunden. 3rd Level Support ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022. Weiterentwicklungen von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2022 im Umfang von 10‘000 Stunden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts. FRIST FÜR FRAGEN: 4.4.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 29.4.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:. Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen:. Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:. Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010. Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze:. Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen:. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:. www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente. EK02. Erfahrungen. Der Anbieter verfügt als spezialisierter IT-Dienstleister über entsprechende Erfahrungen aus den zurückliegenden 5 Jahren, in welchen er vergleichbare technologische Weblösungen entwickelt/weiterentwickelt hat und im Produktivbetrieb den 3rd Level Support sowie die Wartung wahrgenommen hat. Diese Erfahrungen sind anhand von genau 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03. Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK04. Schlüsselteam. Der Anbieter sichert dem BAG im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von 2 qualifizierten Fachpersonen an, welches massgeblich bei entsprechenden Wartungs-, Support- und Weiterentwicklungsarbeiten die Federführung inne hält. Das Team besteht aus Project-SPOC / Senior Projektleiter sowie Senior Applikations- und Datenbankspezialist. EK05. Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: - Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob Der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;. - Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK07. Entwicklungs- und Testumgebung. Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungs- und Testplattform inkl. Tools sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind. EK08. Spesen. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK09. Sicherheitsbestimmungen. Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden. Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG). Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG). EK10. Third Party Produkte. Der Anbieter erklärt sich einverstanden, dass auf Wunsch, im Umfang und nach Massgabe des Auftraggebers für verschiedene Aufgaben (z.B. Tracking-/Ticketing-System, Wiki, .) Produkte von Drittanbietern verwendet werden. Allfällige Einarbeitung in diese Drittsysteme wird im Rahmen der Übernahme vorgenommen und ist mit dem dafür vorgesehenen Budget abgegolten. EK11. Supportorganisation. Der Anbieter kann eine effiziente und mehrsprachige (Deutsch und Französisch je im Niveau C1 gemäss GeR) Organisation für Wartungs- und Supportarbeiten bereitstellen, welche die Vorgaben im Pflichtenheft (Kapitel 3.1) erfüllt. EK12. Einmalige Übernahmearbeiten. Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehene einmaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen in Ziff. 3.5 im Pflichtenheft) durchzuführen. EK13. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK14. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. EK15. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 7 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

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