Diskussion anregen

Digitale Charta für Europa vorgestellt

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Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Presse habe eine sogenannte Digitalcharta erarbeitet. Sie soll Diskussionen bei politischen Entscheidungsträgern anregen. Die Digitalisierung soll Grundrechte erhalten.

Eine selbsternannte "Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern" hat am Mittwoch eine digitale Charta für Europa präsentiert. Diese soll Grundrechte in Bezug auf die digitale Welt festschreiben.

Zu den Initianten gehörte etwa auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz, der IT-Blogger Sascha Lobo, mehrer Professoren deutscher Hochschulen, Journalisten grosser deutscher Zeitungen oder der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.

Gründe für die Erklärung

Aufgrund des digitalen Wandel sei es zu einer "Machtverschiebungen zwischen Einzelnen, Staat und Unternehmen" gekommen. Daher braucht es der Ansicht der Initianten nach "Grundrechte und demokratische Grundprinzipien im digitalen Zeitalter." Dies stetes mit dem Ziel, das der "technische Fortschritt stets im Dienste der Menschheit stehe", heisst es in der Präambel.

Mit den in der Charta festgeschriebenen Artikeln soll einen Debatte in der EU angestossen werden, nennen die Autoren als eine der Hauptmotivationen. Dabei fusse die Erklärung auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", der "Europäischen Menschenrechtskonvention", der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" und der "Grundrechts- und Datenschutzstandards der Europäischen Union".

Menschenrechte zuerst

Als ersten Artikel haben die Autoren die „Würde“ gewählt. Diese soll auch im digitalen Zeitalter unantastbar sein. Ebenso müssten die Menschenrechte gewahrt bleiben. Freiheit und Gleichheit folgen als die nächsten Artikel. Menschen sollten nicht vom Zugang zu digitalen Gütern ausgeschlossen werden.

Sehr ausführlich behandelt die Charta den Punkt "künstliche Intelligenz" (KI) im Artikel 8. "Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden", heisst es dort. Auch hätte immer eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Entscheidungen der KI.

Auch Datenschutz und Datensouveränität ist den Autoren sehr wichtig. So fordern die Autoren eine unabhängige Kontrollinstanz. Ausserdem habe jeder Person das Recht, über die eigenen Daten selbst zu verfügen. „Die Grundsätze von privacy by design und privacy by default sind einzuhalten“, heisst es abschliessend.

Weitere Aspekte der Charta sind etwa: Datensicherheit, Netzneutralität, Arbeit, Transparenz, Recht auf Vergessenwerden und Bildung.

Zahlreiche Personen aus Politik und Wissenschaft haben bereits ihre Unterstützung der Charta bekundet. Auch mit Bezug zur Schweiz sind drei Unterstützer aufgeführt:

  • Bruno S. Frey Permanent Visiting Professor at the University of Basel and Research Director at CREMA, Zürich

  • Ernst Hafen Institut für Molekulare Systembiologie, ETH Zürich

  • Dirk Helbing Computational Social Science, ETH Zürich und TU Delft

  • Auf der Website besteht auch die Möglichkeit seine Unterstützung mit einer Unterzeichnung zum Ausdruck zu bringen.

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