Enge Preisparitätsklauseln

Ständerat unterstützt Hotels gegen Buchungsplattformen

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Im Ringen um enge Preisparitätsklauseln hat die Schweizer Hotellerie-Branche einen Teilsieg errungen. Der Ständerat schlug sich in einer Abstimmung auf die Seite der Hoteliers. Der Bundesrat und Ständerat Ruedi Noser sehen hingegen keinen Handlungsbedarf.

(Quelle: TessarTheTegu - Fotolia.com)
(Quelle: TessarTheTegu - Fotolia.com)

Sogenannte enge Preisparitätsklauseln verpflichten Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den Preis auf einer oder mehreren Buchungsplattformen nicht zu unterbieten. Ein Hotel kann also nicht auf Booking.com oder HRS.de eine Übernachtung für 150 Franken anbieten und auf der eigenen Website für 100 Franken. Das stösst Hotels bitter auf.

 

Unterstützung durch Ständerat

Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) hatte in einer Motion ein Verbot solcher Klauseln gefordert. Dieses wurde zunächst von der Wirtschaftskommission (WAK) diskutiert. Diese war nach Anhörungen in der Branche zum Schluss gekommen, dass die Vorgabe der Buchungsplattformen den Wettbewerb behindert. Denn nur Buchungsplattformen würden profitieren.

Der Ständerat hat sich nun entschieden, dem Entscheid der WAK zu folgen, wie die SDA mitteilt. Die engen Preisparitätsklauseln will der Ständerat verbieten. Er habe dazu die Motion von Bischof mit 34 zu 5 Stimmen angenommen.

Buchungsplattformen böten zwar Erleichterungen, sagte Motionär und Kommissionssprecher Bischof im Rat. Doch mit ihrer Marktmacht könnten sie die Preispolitik der Hotels massiv einschränken. Sie könnten etwa, wenn das Haus nicht ausgebucht sei, im Internet keine Preisnachlässe anbieten.

Nach Angaben der WAK haben die vier grossen Nachbarländer enge Preisparitätsklauseln bereits verboten oder sind daran, es zu tun. Die direkten Konkurrenten der Schweizer Hotels erhielten damit einen Vorteil. Das nächste Wort hat der Nationalrat.

 

Noser gegen Verbot

Im Ständerat unterschrieben laut SDA fast die Hälfte der Ratsmitglieder den Vorstoss. Ruedi Noser (FDP/ZH) habe sich als einziges WAK-Mitglied gegen die Motion gestellt. Es könne an der guten Dienstleistung liegen, dass die Hotels bereit seien, die hohen Kommissionen der Plattformen zu bezahlen, mutmasste er. Angebote würden damit transparenter, und die Auslastung der Hotels sei dank der Plattformen gestiegen.

Die Hotels hätten durchaus Spielraum bei den Preisen, sagte Noser. Sie müssten zum Beispiel nicht alle Zimmer auf einer Buchungsplattform anbieten. Stammgäste und direkt anrufende Kunden könnten sie bevorzugen. Aktionen seien nicht ausgeschlossen, sondern können über die Plattform weltweit bekanntgemacht werden.

 

Bundesrat auf Seite von Noser

Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Sollten die engen Preisparitätsklauseln den Wettbewerb unzulässig einschränken, könne die Wettbewerbskommission (WEKO) eingreifen.

Zur Diskussion steht im Parlament nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Bereits verboten sind so genannte weite Preisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allen Vertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu fordern.

 

Buchungsplattformen legen zu

Onlinebuchungsplattformen gewinnen bei Hotels immer grösseres Gewicht. Das zeigt eine vor kurzem veröffentlichte Umfrage des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Siders. 2016 stieg ihr Anteil bei Buchungen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.

Die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen gemäss der Umfrage das Geschäft. Die Fachhochschule schätzt den Gesamtumsatz von booking.com, Expedia und HRS auf mehr als 1 Milliarde Franken und die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen auf 150 Millionen Franken.

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