Aufhebung der Paritätsklausel

Sieg für Schweizer Hotels gegen Buchungsplattformen

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Hotels sollen gegenüber Buchungsplattformen wie Booking.com mehr Rechte erhalten. Das hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) entschieden. Die Paritätsklausel soll wegfallen.

Quelle: Fotolia
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Portale wie booking.com, hrs.de oder ebookers.ch erleichtern Reisenden die Hotelbuchung. Die Plattformen werden von Urlaubern intensiv genutzt. Deshalb müssen Hotels ihre Angebote auf den Buchungsplattformen präsentieren. Wer nicht dort ist, scheidet im Wettbewerb um Kunden aus.

Viele Plattformanbieter machen Hotels Vorgaben für die Preisgestaltung. Eine Regel trifft die Branche besonders: die Paritätsklausel. Danach müssen Hoteliers ihre Zimmer auf den Plattformen gleich günstig anbieten wie auf ihren Websites. Hotels können also das gleiche Zimmer auf ihrer eigenen Website nicht günstiger anbieten. Für Kunden gibt es dadurch erst recht keinen Grund, die Website eines Hotels zu besuchen. Das erhöht die Abhängigkeit der Hotels von den Buchungsplattformen zusätzlich.

WAK-S hilft Schweizer Hotels

Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hörte Anfang Januar die Weko, den Plattformbetreiber Booking.com und den Verband Hotelleriesuisse an. Nun hat die WAK-S ihre Entscheidung verkündet.

Die Kommission befürwortet ein Verbot der Paritätsklausel, wie die WAK-S mitteilt. Mehrheitlich sei die WAK-S der Meinung, dass durch die enge Paritätsklausel die Hotellerie in ihrer Preispolitik eingeschränkt und damit der Wettbewerb behindert werde, heisst es in dem Communiqué. Weder die Konsumenten noch die Hotels - sondern nur die Plattformen - würden von den Praktiken profitieren.

Kommissionen für Hotels könnten sinken

Die WAK-S begründet ihren Entscheid zudem mit dem Verbot der Klausel in einigen Nachbarländern. Die Hotels in den Nachbarländern hätten damit einen Vorteil gegenüber Schweizer Mitbewerbern. Dabei setze der starke Franken die Schweizer Hotelbranche ohnehin unter Druck. Ein Wegfall der Paritätsklausel soll die Schweizer Hotellerie entlasten.

Den allgemeinen Nutzen der Buchungsplattformen stellt die Kommission nicht in Frage. Sie hofft aber, dass durch ein Verbot der engen Klausel die Kommissionen sinken, die Hotels bei über Plattformen gebuchte Übernachtungen zahlen müssen. Diese würden heute bei 12 Prozent und höher liegen, je nach Buchungsplattform.

Motion im Herbst eingereicht

Der Entscheid der WAK-S geht auf eine Motion von Ständerat Pirmin Bischof zurück. Dieser hatte in der Herbstsession 2016 eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragte, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten engen Preisparitätsklauseln zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Hotelleriesuisse begrüsste in einer Mitteilung die Annahme der Motion in der WAK-S. "Damit will die Kommission einen Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hotellerie gegenüber ihren Nachbarländern aufheben", sagt Hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig. "Das ist ein wichtiges Signal für den Tourismusstandort Schweiz."

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