Bundesrat bringt Fintech-Bewilligung auf den Weg
Das Vernehmlassungsverfahren für die Fintech-Bewilligung hat begonnen. Damit sollen die Regeln für kleine und neue Finanzanbieter gelockert werden. Die Bewilligungskategorie soll Innovationen fördern.
Am 21. Juni hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Vernehmlassung für eine neue Bankenverordnung eröffnet. Mit dieser soll die sogenannte Fintech-Bewilligung eingeführt werden, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Idee ist, dass neue und kleine Anbieter von Finanztechnologien nicht den gleichen Regelungen unterstehen wie Banken. Damit sollen Innovationen in der Branche gefördert werden.
Der Bundesrat passte die Bankenverordnung entsprechend an.
Bereits seit August 2017 sind Haltefristen gelockert. Mit sogenannten Sandboxes können auch bewilligungsfreie Projekte getestet werden, solange das Volumen von 100 Millionen Franken nicht überschritten wird.
"Um die Gesetzesänderungen zu vollziehen, muss unter anderem die Bankenverordnung angepasst werden", schreibt das EFD. Mit dem Entwurf wird dies vollzogen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft noch bis zum 21. September. Es ist geplant, dass die Regelungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.