Bundesrat bestimmt Massnahmen zum Onlinehandel
Der Bundesrat hat einen Bericht zum grenzüberschreitenden Onlinehandel verabschiedet. In diesem stehen elf Massnahmen, von denen das Finanzdepartement sieben umsetzen soll.
Der Bundesrat hat am 4. September einen neuen Bericht verabschiedet, wie es auf admin.ch heisst. Er zeigt elf Massnahmen auf, um Herausforderungen bei der Verzollung im grenzüberschreitenden Onlinehandel anzupacken. Das Eidgenössische Finanzdepartement soll sieben davon umsetzen.
Das Postulat Moser 17.4228 mit dem Titel "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler" beauftragte den Bundesrat, diesen Bericht zu erstellen. Er soll unter anderem aufzeigen, wie man die Falschdeklarationen von Sendungen internationaler Versandhändler bekämpfen kann.
Der Bundesrat will unter anderem eine automatisierte und intelligente Risikoanalyse schaffen, im Rahmen des Programms DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung. Zudem soll der Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse effizienter werden. Ausserdem sei zu prüfen, ob der Einsatz von hochtechnisierten Röntgenanlagen für das Scannen von Paketen möglich ist.
Des Weiteren sei die elektronische Vorausanmeldung im Postverkehr zusammen mit der EU fristgerecht einzuführen, schreibt der Bundesrat. Betroffene Onlinehändler und E-Commerce-Plattformen sollen ausserdem durch Vereinbarungen in die Pflicht genommen werden. Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und den Informationsaustausch zu fördern, ist eine Zusammenarbeit mit den ausländischen Zollverwaltungen geplant.
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