Recherche von Kassensturz

Nicht nur Teslas speichern mehr Daten als gedacht

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von Yannick Züllig und jor

Zur besseren Unfallaufklärung sollen Autohersteller in Zukunft gesetzlich zur Aufzeichnung gewisser Daten verpflichtet werden. Doch viele Hersteller tun bereits mehr als gewünscht.

(Source: Sigtrix / Fotolia.com)
(Source: Sigtrix / Fotolia.com)

Autohersteller speichern viele Daten über das Fahrverhalten ihrer Kunden, und informieren diese teilweise ungenügend darüber. Dies zeigt eine Recherche des "SRF"-Konsumentenmagazins Kassensturz.

Ausgangspunkt ist ein neues Gesetz, welches sich aktuell in Vernehmlassung befindet. Ab Mitte Jahr sollen Autobauer dazu verpflichtet werden, einen sogenannten "Event Data Recorder" in Neuwagen zu verbauen. Bei einem Unfall speichert dieser Fahrdaten der letzten fünf Sekunden, dies soll Strafverfolgungsbehörden die Unfallaufklärung erleichtern.

Viel mehr als nur fünf Sekunden

Die meisten Hersteller tun dies jedoch bereits, und speichern sogar deutlich mehr und deutlich länger. Die Reportage des Kassensturz legt den Fokus auf Tesla, erwähnt aber auch Mercedes, BMW und Renault.

Berichtet wird von zwei Fällen aus Deutschland, in denen Strafverfolgungsbehörden bei Tesla nach Fahrdaten fragte. Stattdessen erhielt man Zugang zur Tesla-Cloud, wo man nicht nur minutiöse Fahrdaten vorfand, sondern auch Sensorauswertung sowie Videos der Front- und Seitenkameras. In einem Fall enthielt das Datenpaket gar Videomaterial der Fahrzeugbergung.

In einem Fall wurde der Teslafahrer durch das Material entlastet, im anderen Fall wurde der Fahrer gar zusätzlich belastet. Auch in der Schweiz erfragen Staatsanwaltschaften Unfalldaten von Autobauern, gemäss Kassensturz führt jedoch kein Kanton eine genau Statistik, ob und welche Fahrdaten beigezogen werden.

Eine Frage des Datenschutzes

Im Beitrag von Kassensturz kritisieren Bettina Zahnd, Leiterin Sicherheit im Strassenverkehr des Beratungsbüros EBP Schweiz und Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, das Vorgehen von Tesla. Käufer würden ungenügend über die Datenübertragung, -aufbewahrung und -verwendung informiert.

"Heute weiss ich im fahrenden Auto nicht, welche personenbezogenen Daten gerade von mir, wann und zu welchem Zweck in einer Hersteller-Cloud gespeichert werden", sagt Bettina Zahnd. Ein Problem ist dabei auch, dass viele Hersteller die Daten im nicht-datenschutzkonformen Ausland speichern.

Zwar bieten Hersteller die Möglichkeit, die Datenübertragung abzulehnen, die Optionen hierzu sind meist versteckt. Bei Tesla heisst es in den Datenschutzbestimmungen gar, die Nicht-Übertragung könne dazu führen, dass "Ihr Fahrzeug eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit aufweist, schwere Schäden davonträgt oder nicht mehr betriebsfähig ist". Adrian Lobsiger erklärt jedoch, Kunden sollen auf ihr Recht beharren, Widerspruch einzulegen. Tesla könne sich durch eine solche Klausel nicht aus der Verantwortung ziehen.

Wofür Tesla die ganzen Daten verwendet, ist unklar. Möglicherweise kommen sie für die Entwicklung des Full-Self-Driving-Modus zum Einsatz.

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