Digitale Verwaltung

Im Kanton Bern gilt ab März "Digital First"

Uhr
von Joël Orizet und yzu

Ab dem 1. März gilt für die Verwaltungen im Kanton Bern der Grundsatz "Digital First". Mit dem neuen Gesetz über die digitale Verwaltung sollen Unternehmen und die Bevölkerung auf elektronischem Weg mit dem Staat verkehren können.

(Source: Getty Images / iStockphoto)
(Source: Getty Images / iStockphoto)

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Inkraftsetzung des Gesetzes (DVG) und die Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV) genehmigt. Ab dem 1. März gilt für die öffentliche Verwaltung des Kantons somit der Grundsatz "Digital First", wie es in einer Mitteilung des Regierungsrats heisst. 

Demnach müssen neu alle Behörden digital arbeiten und kommunizieren, ausser sie können ihre Aufgabe so nicht wirksam erfüllen. Die Abläufe innerhalb oder zwischen Behörden sollen also so weit wie möglich papierlos erfolgen. Auch wer beruflich oder als Vereinsmitglied mit Behörden zu tun hat, soll den Kontakt künftig digital über die von den Behörden angebotenen Applikationen oder Webformulare abwickeln. 

Für Privatpersonen bleibt die Nutzung digitaler Mittel für den Behördenverkehr, beispielsweise fürs Einreichen der Steuererklärung, weiterhin freiwillig. Das DVG verpflichtet die Behörden zudem zur digitalen Inklusion. Sie müssen also dafür sorgen, dass staatliche Leistungen auch im digitalen Raum für alle Menschen zugänglich sind. 

Mehr Open Source und Basisdienste für die Gemeinden 

Das Gesetz ermöglicht es dem Kanton zudem, Digitalisierungsprojekte der Gemeinden zu unterstützen. Diese könnten beispielsweise kantonale Informatiksysteme nutzen. Die Gemeinden sollen auch weitere Basisdienste mitbenutzen können, für den Anfang sind es das kantonale Netzwerk BE-Net, der Identifikationsdienst BE-Login und der virtuelle Arbeitsplatz des Kantons. 

Auf Regierungs- und Verwaltungsebene setze man Organe ein, um die Digitalisierung zu steuern und voranzutreiben, heisst es in der Mitteilung. Diese Organe sollen denn auch dafür sorgen, dass die Gemeinden – sofern sie davon betroffen sind – in die Digitalisierungsentscheide des Kantons einbezogen werden. 

Ausserdem will der Kanton sicherstellen, dass Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung von den mit Steuergeldern finanzierten Ergebnissen der Digitalisierung profitieren können: Behördliche Software, Daten und andere Inhalte sollen grundsätzlich als Open Source respektive Open Data zur Verfügung gestellt werden.

Der Grossrat des Kantons Bern hatte die Vorlage zum neuen Gesetz einstimmig angenommen. Dem Regelwerk zufolge können die Behörden auch Anreize zum digitalen Verkehr schaffen. Namentlich erlaubt das Gesetz, dass Verwaltungen digital eingereichte Anträge prioritär behandeln und – im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen – höhere Gebühren für nicht digital erbrachte Leistungen verrechnen können. Lesen Sie hier mehr dazu
 

Webcode
kmZnRetJ